Lex Matinia frumentaria
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- Diskussion
- Publius Matinius Agrippa
- Geschlossen
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Zitat
Original von Marcellus Claudius Macrinius
Praefectus Annonae: Ist diese Stelle schon geschaffen? Wenn nicht würde ich sie gerne am der Domus Augustana unterbringen.Ja, das Amt des Praefectus gibts bereits, ist aber nicht besetzt.
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Puh, 3000 Sesterzen, für den Mann der eine Liste macht, und an denjenigen 10 Laiber Brot verteilt werden.
Sim-Off: Bewusst der geschichtlichen Bedeutung: Aber ist das nicht ein wenig übertrieben?
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Vielleicht sind die 3000 Sz dafür bestimmt, das er das Brot kauft...
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Habe zum Gesetz noch folgende Punkte hinzugefügt:
§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiterzuverkaufen, sie sind aussschliesslich für den persönkichen Gebrauch.
§6.2 Bei Zuwiederhandlungen wird eine Strafe von 500 Sesterzen verhängt und der betreffende wird von der Liste gestrichen. -
Zitat
§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiter zu verkaufen Sie sind aussschliesslich für den persönlichen Gebrauch.
§6.2 Bei Zuwiderhandlungen wird eine Strafe von 500 Sesterzen verhängt. Der Betreffende wird von der Liste gestrichen und erhält auch bei Neuanmeldung kein Recht auf BrotrationenHab mal reingeschrieben....
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Zitat
Vielleicht sind die 3000 Sz dafür bestimmt, das er das Brot kauft...
Glaub eher dass das Volk keine halbe Sesterze davon sieht, ausser der Herr verwendet es für den Eigenbedarf.
Zum Thema "Brot weiterverkaufen": Die Brote bekommen ja nur die in Listen eingetragenen Bürger. Wenn man also bemerkt, dass ein solcher Bürger Brote verkauft, ist er ja de facto schon überführt. Noch besser: Alle Bürger die eine Bäckerei besitzen, dürfen sich nicht in diese Listen eintragen.
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Zitat
Zum Thema "Brot weiterverkaufen": Die Brote bekommen ja nur die in Listen eingetragenen Bürger. Wenn man also bemerkt, dass ein solcher Bürger Brote verkauft, ist er ja de facto schon überführt. Noch besser: Alle Bürger die eine Bäckerei besitzen, dürfen sich nicht in diese Listen eintragen.
Also Arbeit für die Ädile... und die Bürger du zur Zeit Bäckereien besitzen, sind wahrlich nicht in Bittstellerverfassung.
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Zitat
Original von Marcellus Claudius Macrinius
Puh, 3000 Sesterzen, für den Mann der eine Liste macht, und an denjenigen 10 Laiber Brot verteilt werden.Sim-Off: Bewusst der geschichtlichen Bedeutung: Aber ist das nicht ein wenig übertrieben?
Sim-Off: Da die Stelle noch unbesetzt ist, können wir das ja problemlos ändern, ohne dass jemand schreien wird.
Änderungswünsche aber bitte in einem neuen Thread diskutieren. -
Zitat
Original von Medicus Germanicus Avarus
Also Arbeit für die Ädile... und die Bürger du zur Zeit Bäckereien besitzen, sind wahrlich nicht in Bittstellerverfassung.
Besten Dank Avarus.
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Falls es nicht mehr zu besprechen gibt, würde ich den Princeps Senatus darum bitten, das Gesetz zur Abstimmung freizugeben.
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Wegen der Gefahr dass das Brot weiterverkauft würde:
Auszug aus der Lex Mercati:
§ 2 Ausschankerlaubnis
Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.Damit sollte es eigentlich bereits abgedeckt werden, auch wenn der Titel "Ausschankerlaubnis nicht unbedingt glücklich gewählt ist.
Am besten wäre also:
1. Bestrafung nach Lex Mercati
2. Streichung aus der Liste -
Zitat
Sim-Off: Da die Stelle noch unbesetzt ist, können wir das ja problemlos ändern, ohne dass jemand schreien wird.
Sim-Off: Wäre es vermessen, sich dafür ins Gespräch zu bringen, so wie sie ist.... der Avarus kommt durch.
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"Ich denke wir können zur Abstimmung schreiten oder?
Denn wir wollen die Bedürftigen doch nicht ohne Brot in den kalten Winter schicken!" -
Wer wird das Brot verteilen, wenn das Amt unbesetzt ist/bleibt? Vielleicht sollte das mit rein...
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Denke ich nicht, es gibt genügend Römer mit einer ausreichenden Qualifikation, sprich das Amt wird nicht unbesetzt bleiben!
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Was bitte bedarft es da an Qualifikation? Waren einkaufen, dies zu gleichen Teilen und per Handschlag weiter reichen, eine Liste der Bedürftigen erstellen, das kann wohl jeder.
Zeit das Gehalt anzupassen. Bevor sich wer auf den Schlips getreten fühlt. Ach ja es wäre praktisch, wenn der Beamte keine Bäckerei besitzen darf...
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Zitat
Original von Medicus Germanicus Avarus
Wer wird das Brot verteilen, wenn das Amt unbesetzt ist/bleibt? Vielleicht sollte das mit rein...Zitat[i]
§4.1 Der Praefectus Annonae ist für die Verteilung verantwortlich.
§4.2 Sollte es keinen geben, fällt diese Zuständigkeit, dem Aedils Curules und dem Aedils Plebis zu.Falls es keinen Praefectus gibt, übernehmen die Aedils diese Aufgabe.
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"Eben ich sagte ja, fast jeder Römer dürfte geeignet sein!
Daher würde ich sagen, lasst uns darüber abstimmen und dann wird sich schon ein Beamter dafür finden, der das für einen angemessenen Lohn macht, für 3000 Sz würde ich mich auch erbarmen :D, aber ich rechne hier mit einer Angleichung auf 450 oder einer ähnlichen Summe! " -
Zitat
Original von Adria Vinicia
Wegen der Gefahr dass das Brot weiterverkauft würde:Auszug aus der Lex Mercati:
§ 2 Ausschankerlaubnis
Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.Damit sollte es eigentlich bereits abgedeckt werden, auch wenn der Titel "Ausschankerlaubnis nicht unbedingt glücklich gewählt ist.
Am besten wäre also:
1. Bestrafung nach Lex Mercati
2. Streichung aus der ListeDanke für die Verbesserungsvorschläge, habe es nochmals kurz überarbeitet.
Zitat
§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiter zu verkaufen Sie sind aussschliesslich für den persönlichen Gebrauch.
§6.2 Die Bestrafung erfolgt nach der Lex Mercati, die Strafe wird vom Praefectus Annonae festgelegt.
§6.3 Der Betreffende wird von der Liste gestrichen und erhält auch bei Neuanmeldung kein Recht auf Brotrationen
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