Legt dieses Gesetz sämtliche Aktivität des Praefectus Annonae fest? Sollte diesre nicht vielleicht noch die Aufgaben übernehmen, die andernorts von Duumviri getätigt werden?
Lex Matinia frumentaria
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- Diskussion
- Publius Matinius Agrippa
- Geschlossen
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"Davon steht nichts in der Bücherei. Doch legt dieses Gesetz ja nicht die Tätigkeit einer Person fest, sondern das Verteilen von Nahrungsmitteln, spezifisch von Brotrationen."
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Zitat
Original von Publius Matinius Agrippa
§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiter zu verkaufen Sie sind aussschliesslich für den persönlichen Gebrauch.
§6.2 Die Bestrafung erfolgt nach der Lex Mercati, die Strafe wird vom Praefectus Annonae festgelegt.
§6.3 Der Betreffende wird von der Liste gestrichen und erhält auch bei Neuanmeldung kein Recht auf Brotrationen§6.3 würd ich etwas umformulieren, damit er für sich selbst eine Aussage hat
etwa: "Wer gegen § 6.1 verstößt wird von der Liste gestrichen ...." -
Zitat
Original von Adria Vinicia
§6.3 würd ich etwas umformulieren, damit er für sich selbst eine Aussage hat
etwa: "Wer gegen § 6.1 verstößt wird von der Liste gestrichen ...."Hast recht klingt besser, besten Dank.
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Sind bereits alle Korrekturen in den Gesetzestext eingeflossen?
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Zitat
Original von Secundus Flavius Felix
Sind bereits alle Korrekturen in den Gesetzestext eingeflossen?Ja, sind sie.
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So lasst uns denn zur Abstimmung schreiten!
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