Lex de sponsionibus et aleis
§ 1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel
(1) Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
(2) Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.
§ 2 Verbot von Wetten und Glücksspiel
(2.1)Im römischen Reich sind jegliche gewerbsmäßigen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.
(2.1.1) Davon ausgenommen sind diejenigen Körperschaften, welche über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizenz kann auch durch den Senat vergeben werden). Diese gestattet das gewerbsmäßige Ausrichten von Wetten und Glückspielen.
§ 3 Strafen
(3.1) Strafen für den Verstoß gegen § 2.1.
Ein Vergehen gegen den § 2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Sesterzen bestraft; ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden.
Anwesende stimmberechtigte Senatoren
Secundus Flavius Felix
Spurius Purgitius Macer
Marcus Vinicius Hungaricus
Cicero Octavius Anton
Adria Vinicia
Quintus Caecilius Metellus Creticus
Flavia Messalina Oryxa
Marcellus Claudius Macrinius
Medicus Germanicus Avarus
Diese Abstimmung läuft mindestens 2 Tage, um den abwesenden Senatoren die Anreise zu ermöglichen.
/edit: Senator Avarus erschien (verspätet :D) im Senat, um seine Stimme abzugeben.