Lex de sponsionibus et aleis

  • Lex de sponsionibus et aleis


    § 1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel
    (1) Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
    (2) Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.


    § 2 Verbot von Wetten und Glücksspiel
    (2.1)Im römischen Reich sind jegliche gewerbsmäßigen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.
    (2.1.1) Davon ausgenommen sind diejenigen Körperschaften, welche über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizenz kann auch durch den Senat vergeben werden). Diese gestattet das gewerbsmäßige Ausrichten von Wetten und Glückspielen.


    § 3 Strafen
    (3.1) Strafen für den Verstoß gegen § 2.1.
    Ein Vergehen gegen den § 2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Sesterzen bestraft; ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden.


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Secundus Flavius Felix
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Cicero Octavius Anton
    Adria Vinicia
    Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Flavia Messalina Oryxa
    Marcellus Claudius Macrinius
    Medicus Germanicus Avarus


    Diese Abstimmung läuft mindestens 2 Tage, um den abwesenden Senatoren die Anreise zu ermöglichen.


    /edit: Senator Avarus erschien (verspätet :D) im Senat, um seine Stimme abzugeben.


  • ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    abgelehnt


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% der anwesenden 9 Senatoren wurde mit
    5 Ja-Stimmen
    3 Nein-Stimmen
    1 nicht abgegebenen Stimme
    nicht erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus nicht in Kraft.




    Erklärung/Rechtfertigung:


    Gemäß § 6.7 des Codex Universalis

    Zitat

    (6) Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der anwesenden Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen, es ist eine normale mathematische Rundung durchzuführen um die nötige Zahl an Senatoren zu ermitteln. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert.


    Sim-Off:

    Letzte Aktivität von Creticus war am 2004-12-06 um 12:23:48


    Zu Beginn der Abstimmung war Senator Creticus anwesend, er muss sich wohl im Laufe der Sitzung aus der Curia geschlichen haben. Damit zählt seine (nicht abgegebene) Stimme, und 5 von 9 Stimmen sind weniger als 60%.


    Hinweis: Nach einer klärenden "Aussprache" kann der Gesetzentwurf auf Wunsch des Urhebers erneut zur Abstimmung gelangen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!