ABSTIMMUNG: Princeps Senatus

  • PRINCEPS SENATUS


    PARS PRIMA – Definition


    Der Princeps Senatus ist der Erste des Senates und somit dessen Vorsitzender. Er moderiert den Senat im Allgemeinen (Erhalt von Moral, Ordnung und Disziplin) und hat im Speziellen folgende Aufgaben:


    - Er beendet Abstimmungen, zählt die Stimmen aus und verkündet das Ergebnis und kann dieses rechtsgültig ratifizieren (Siegel des Princeps Senatus).
    - Er kann Gesetzesvorschläge von Nicht-Senatoren in deren Namen dem Senat vorstellen.


    PARS SECUNDA - Voraussetzungen


    Princeps Senatus kann nur werden wer ordentlicher Senator der Römischen Curie ist.
    Des weiteren ist es dem Princeps Senatus untersagt während seiner Amtszeit ein Amt des Cursus Honorum parallel zu besetzen.


    PARS TERTIA - Wahl


    Die Wahl findet im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Senator. Ausgeschlossen sind die Beisitzer des Senates. Es wird offen per Handzeichen in der Curie abgestimmt.


    PARS QUARTA - Vertretung


    Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste), sollte auch dieser verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator.
    Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.


    PARS QUINTA - Amtsdauer


    Die Amtsdauer des Princeps Senatus beträgt 2 Monate.


    PARS SEXTA - Auszeichnungen


    Der Princeps Senatus wird gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.




    Die Senatoren sind aufgerufen mit JA, NEIN oder ENTHALTUNG zu stimmen.

  • Ich habe mich entschlossen den Außenpolitkteil auch wegzulassen. Es wird nun so gehandhabt, dass der Augustus einen Legatus Augusti ins Ausland entsendet, der sowohl ihm als auch dem Senat Bericht ablegt. So unwahrscheinlich eine solche Mission derzeit auch sein mag.


    Der Princeps Senatus wird als Einzelgesetz erlassen um einen solchen einsetzen zu können und wird später in ein Ämtergesamtgesetz integriert.

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