Frage: Lex Proconsularia

  • Das Thema zur Anhörung der titelgebenden Lex wurde bereits geschlossen, also bringe ich hier mein Anliegen vor, bevor es zu einer Abstimmung kommen kann:


    Zitat

    In die Provinzcurie dürfen maximal 3 Bürger (Figuren) berufen werden.


    Diese Passage bedarf der Korrektur. Fürs Erste sollten wir hier von Identitäten sprechen, wir wollen ja nicht mit zig Begriffen dafür verwirren. In der Lex Multiplicatio wird von Identitäten gesprochen, also soll es auch hier so stehen.
    Dann: Proconsul Macrinius hat ja jetzt eine Provinzcurie eröffnet.
    Schön.
    Und hat gleich 4 Identitäten einberufen.
    Unschön.
    Wie wird das gelöst?

  • Du irrst! Die Lex Proconsularia gehört nicht zu den Spielregeln. Deswegen ist das Wort Bürger angebracht. Indem ich das Wort (Figuren) in Klammern setzte, wollte ich darauf hinweisen, dass die einzelnen Figuren gemeint sind. Wenn dies aber klar ist, kann man Figuren streichen und nur Bürger lassen. ;)


    Das mit der provinzcurie stimmt. Ich werde einen Bürger vorerst aussschliessen, mit ihm aber dies persönlich besprechen! Verzeiht meine Unabsichtigkeit. :D


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Gehe ich recht in der Annahme, dass die Lex Proconsularia niemals erlassen wurde? Ergo existieren im IR gar keine Bestimmungen zu den Provinzcurien, was sich ändern sollte. ;)

  • Zitat

    Claudius Aurelius Crassus dixit:
    Marcus Didius Falco und ich arbeiten z.Z. an einer Neufassung dieses Gesetzes aus republikanischen Tagen.


    Sehr gut! :)

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