DECRETUM IMPERATORIS
LEX NOMEN ET GENTES LEX MORATII
PARS PRIMA ? Einführung
Um den Anreiz im Imperium Romanum zu erhöhen und auch um Ordnung in die Namensgebung zu bringen, wurde eine Gesetzgebung ausgearbeitet, die die Familien einführt und die Namen regelt.
Als zeitlichen Anhaltspunkt wurde die Zeit ab dem 1 Jhr. n.Chr. gewählt, da damals bei den Männern die dreiteilige Namensgebung entstand.
PARS SECUNDA - Namensgebung
MÄNNER - Namensgebung
I. Vorname (PRAENOMEN),
II. Familienname (NOMEN GENTILE)
III. Beiname (COGNOMEN)
Beispiel: Lucius Cornelius Sulla
PRAENOMEN
Unter den Vornamen existiert folgende Auswahl:
Aulus ( A.), Appius (App.),Gaius (C.), Gnaeus (Cn.), Decimus (D.), Falvius (F.), Gnaeus (Cn.), Kaeso (K.), Lucius (L.), Marcus (M.), Manius (Ma.), Mamercus (Mam.), Numerius (N.), Publius (P.), Quintus (Q.), Sextus (S.), Servius (Ser.), Spurius (Sp.), Titus (T.), Tiberius (Tib.)
NOMEN GENTILE
Der Familienname wird vom Vater vererbt und dann auch an die eigenen Kinder weitergegeben.
COGNOMEN
Der Beiname bezieht sich meist, aber nicht immer auf die Eigenschaften der jeweiligen Person, z.B. Felix = der Glückliche oder Rufus = der Rothaarige. Ein Sohn kann den Beinamen des Vaters übernehmen, hat aber auch das Recht, ihn abzulegen und sich einen eigenen zu wählen.
FRAUEN ? Namensgebung
Frauennamen haben in der Regel nur einen Namen, der gebildet wird, indem man aus dem Familiennamen des Vaters ein Femininium macht. So hieß z.B. die Tochter des Gaius Iulius Caesar einfach Iulia und die des Marcus Tullius Cicero demzufolge, Tullia. Gab es in der Familie mehrere Töchter, wurde zur Unterscheidung ein Maior (die Ältere), Minor (die Jüngere) oder z.B. Tertia (die Dritte) hinzugesetzt.
Um die Zugehörigkeit im Imperium Romanum zum Manne zu kennzeichnen, müssen die Frauen in der Signatur den Ehezusatz tragen: z.B.: Iphigenia , Uxor Gaius Valerius Moratus
PARS TERTIA ? Wahl der Familie
Im Imperium Romanum muss jeder Bürger nebst Laufbahn und Provinzwahl eine Gens auswählen oder eventuell gründen.
Es gibt Familien aus dem patrizischem Hochadel, aus dem Ritterstand oder aus dem Stand der Plebejer.
01. ORDO PATRICIUS (01. Klasse)
02. ORDO EQUESTER (02. Klasse)
03. ORDO PLEBEIUS (03. Klasse)
Nur der Imperator Caesar Augustus kann Familien in einen höheren Stand erheben oder ihr diesen wieder entziehen.
Die Mitglieder der geadelten oder eine Stufe höhergesetzten Familie bekommen Pro Personam 3 Phaleras verliehen. (einmalig pro Aufwärtsrücken)
Jede Gens wählt sich ein Wappentier, das an einem Fingerring getragen wird.
Die Gens können sich durch Heirat untereinander annähern, wobei die Frau in die neue Gens einheiratet, ihren Namen, den sie von der Gens des Vaters erhalten hat, aber behält.
ROMA, PRIDIE KAL AUG MMDCCLVI A.U.C (31. Juli 2003/2756)