Mit regem Interesse verfolge ich, wie fleißig unser Rex Sacrorum zum Wohle unserer Bürger arbeitet und seines Amtes waltet. Auch seine häufige Präsenz bei Gericht ist nicht zu übersehen.
Nun stolperte ich aber jüngst im Codex Religiosus, Pars Secunda,
über folgende Gesetzespassage zum Rex Sacrorum.
Wegen seiner sakralen Wichtigkeit mussten alle weltlichen und gewöhnlichen Dinge von seiner Person ferngehalten werden. Somit gelten für ihn folgende regeln:
- Der Rex darf die Stadt Rom niemals verlassen.
- Der Rex darf niemals mit Eisen in Berührung kommen.
- Der Rex darf keiner körperlichen Arbeit zusehen.
Der Rex Sacrorum ist eine der angesehensten Persönlichkeiten des Imperium Romanum.
Wird es den Göttern also gefallen, wie er sich in den Gerichten den weltlichen Dingen aussetzt? Wie er schwitzenden Gerichtsdienern zusehen muss, die Stapeln von Pergamenten herumtragen. Auch er selbst scheut keine körperliche Arbeiten, indem er selbst Anklagetexte im Gericht vorüberbringt und wieder weltlichen Belangen ausgesetzt ist. So bitte ich den kommissarischen Praetor diesen Sachverhalt zu prüfen, auf dass nicht die Gefahr heraufbeschworen würde, dass uns die Götter zürnen.