Es ist wohl vielen Senatoren die Praktik, hauptsächlich durch mich, bekannt Personen neben einem Amt im Cursus Horum ihr altes oder eben ein anderes normales Amt nebenher weiterführen zu lassen.
Das Auditorium Imperatorium ist sich darüber einig, dass diese Praktik mittelfristig abzustellen ist.
Dennoch gibt es manchmal durchaus Fälle, wo es Sondergenehmigungen geben kann. Ich würde das als Entscheidungskompetenz gerne einem Amt des CH zuordnen. Censor und oder Consul wäre da sinnig.
Meinungen dazu?