CH neben Amtspflichten

  • Es ist wohl vielen Senatoren die Praktik, hauptsächlich durch mich, bekannt Personen neben einem Amt im Cursus Horum ihr altes oder eben ein anderes normales Amt nebenher weiterführen zu lassen.


    Das Auditorium Imperatorium ist sich darüber einig, dass diese Praktik mittelfristig abzustellen ist.


    Dennoch gibt es manchmal durchaus Fälle, wo es Sondergenehmigungen geben kann. Ich würde das als Entscheidungskompetenz gerne einem Amt des CH zuordnen. Censor und oder Consul wäre da sinnig.


    Meinungen dazu?

  • Ich würde mein Hofamt jederzeit abgeben, sehe aber das Problem darin wer sonst solche Sachen machen soll. Von der jetzigen CH-Besetzung würden mindestens:
    - Princeps Iuventutis (inc.ziv.Verwaltung Italia)
    - Praefectus Praetoriae
    - Magister Memoriae
    - Magister Officinorum
    - Rationalis
    ausfallen. Ich sehe kaum Ersatz an Personal.

  • Es geht hier im Grundsatz darum die Entscheidungskompetenz über Sondergenehmigung einem Amt zuzuordnen.


    Bereits bestehende Sondergenehimungen laufen so oder so aus, wenn der, der sie machte dies sagt. Ergo ich. Und ohne gleichwertigen Ersatz lasse ich schwerlich die Leute frei. ;)

  • Der Imperator sollte es weiterhin entscheiden. Frage: Dürfen Vestalinnen im CH kandidieren?

  • „Es sollte von dem Magister Domus Augusti bestimmt werden, in Absprache mit dem Konsul oder Censor!


    Oder man gibt dem Senat mehr Kompetenzen, was ich ja immer begrüße!“

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Zitat

    Original von Cicero Octavius Anton
    „Es sollte von dem Magister Domus Augusti bestimmt werden, in Absprache mit dem Konsul oder Censor!


    Oder man gibt dem Senat mehr Kompetenzen, was ich ja immer begrüße!“


    Was bei allen Göttern hat denn der Magister Domus Augusti damit zu tun?


    Ich bin für Consul in Absprache mit den Censoren.


    Ad Vestalinnen. Usus muss ja sein, CH oder Karriere und da eine Vestalin schwerlich immer rein und raus hopsen soll, so würde ich sagen, während man Vestalin ist, nein.

  • "Er ist der Chef des Kaiserlichen Hofes, er sollte doch bei der Besetzung der Ämter dort mitreden können!


    Aber warum nicht der Senat, denn wer entscheidet es beim Consul, Censor .... da kann man gleich die Verantwortung an die nächst höhere Instanz geben!"

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    Ad Vestalinnen. Usus muss ja sein, CH oder Karriere und da eine Vestalin schwerlich immer rein und raus hopsen soll, so würde ich sagen, während man Vestalin ist, nein.[/B]


    Den jetzigen Vestalinnen wurde bei ihrem Eintritt in den Orden etwas anderes gesagt.

  • Messalina, das klingt fast so als wolltest du die Vestalinnen zu einer politischen Macht machen. Oder den Cursus Honorum direkt den Göttern unterstellen?


    Meiner Meinung nach sollten die beiden Censoren darüber bestimmen können, Ausnahmen (für Einzelpersonen, nicht für ganze Posten oder Gruppen) zu erlauben.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    Messalina, das klingt fast so als wolltest du die Vestalinnen zu einer politischen Macht machen. Oder den Cursus Honorum direkt den Göttern unterstellen?


    Das klingt nur danach, dass Sinona wieder kandieren will (sie ist ja beim letzten Mal knapp gescheitert) und Agrippina Interesse geäußert hat. Ich habe da keinerlei eigene Ziele

  • Ich finde Ämter für wichtige und unersetzbare Personen nebenbei behalten, alle anderen wie Militärs für die Amtszeit aufheben. Weiterhin sehe ich es als nicht sehr "passend" an, Vestalinnen für Ämter des CH zuzulassen. Alles Weltliche sollte von ihnen fern gehalten werden.

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