1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jede Person hat eine Stimme, die einfache Mehrheit entscheidet. Sollte die Anzahl der Mitglieder der Curia Provincialis gerade sein, entscheidet die einfache Mehrheit plus 1 Stimme. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt das Gesetz als gescheitert. Der Proconsul von Italia hat indes kein Stimmrecht.
2. Ein Gesetzestext hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem Senator die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.
3. Sollte ein Gesetz an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.
4. Einen Gesetzesentwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.
5. Gesetz und Weisung müssen nach der Ratifizierung in einer angemessenen Form veröffentlicht werden.
6. Ein Gesetz kann nach dessen Ratifizierung durch den Proconsul oder durch 75% der Curia aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren, darf dies aber erst mind. 1 Woche nach Erlassung des Gesetzes oder der Weisung tun.