• 1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jede Person hat eine Stimme, die einfache Mehrheit entscheidet. Sollte die Anzahl der Mitglieder der Curia Provincialis gerade sein, entscheidet die einfache Mehrheit plus 1 Stimme. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, gilt das Gesetz als gescheitert. Der Proconsul von Italia hat indes kein Stimmrecht.


    2. Ein Gesetzestext hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem Senator die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.


    3. Sollte ein Gesetz an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.


    4. Einen Gesetzesentwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.


    5. Gesetz und Weisung müssen nach der Ratifizierung in einer angemessenen Form veröffentlicht werden.


    6. Ein Gesetz kann nach dessen Ratifizierung durch den Proconsul oder durch 75% der Curia aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren, darf dies aber erst mind. 1 Woche nach Erlassung des Gesetzes oder der Weisung tun.

  • zur Erläuterung:


    a) Ich weiß, sehr vom Decretum Senatus abgekupfert, hat mir aber so sehr gut gefallen.


    b) Ich habe keine Ahnung, wie der lateinische Ausdruck für dieses Decretum der Curie lauten soll, also bitte nicht schimpfen.


    c) Es ist alles zur Diskussion freigegeben. Wichtig erscheint mir jetzt die Frage, wie ein Gesetz angemessen veröffentlicht werden soll (nachdem auf provinzialer Ebene weder eine Basilica Traiana noch ein Tabularium verfügbar sind); und die Frage der Aufhebung eines Gesetzes durch die Kurie. Wer dazu befugt ist und wie hoch die Quote sein muß, sind jetzt einmal Vorschläge von mir.


    Bitte um Anregungen!

  • Salve,


    als Ort des Aushangs der Dekrete würde ich den Amtssitz des Proconsuls vorschlagen, dort können entsprechende Aushänge für alle sichtbar gemacht werden.


    Steht inzwischen eigentlich die endgültige Zusammensetzung der Curia fest? Insbesondere zahlenmäßig? Bleibt es bei den einstmals angesprochenen 3 Mitgliedern oder sind wir doch mehr. Daraus würde sich dann recht schnell eine Übersicht über notwendige Mehrheiten ergeben.


    Ich schlage folgende Staffelung vor, basierend auf der Annahme, dass wir inklusive des Proconsuls 5 Personen sind:


    allgemeine Gesetze (ohne Auswirkungen auf Finanzen oder Ämter):
    Beschluss: 3 Ja-Stimmen
    Aufhebung: 3 Ja-Stimmen
    Gültigkeit: unbegrenzt, Aufhebung frühestens 1 Woche nach Erlass


    Finanzgesetze:
    Beschluss: 4 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen
    Aufhebung: 4 Ja-Stimmen, keine Gegenstimmen
    Gültigkeit: unbegrenzt, Aufhebung frühestens 4 Wochen nach Erlass (um eine gewisse Kontinuität der Finanzpolitik zu gewährleisten)


    Einführung von Ämtern:
    Beschluss: 5 Ja-Stimmen
    Gültigkeit: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig


    sonstige Erlasse:
    Beschluss: Mehrheit der abgegebenen Stimmen
    Aufhebung: Mehrheit der abgegebenen Stimmen
    Gültigkeit: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)


    Dies ist mein Vorschlag, an dem gerne noch Änderungen vorgenommen werden dürfen.


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

  • Salve,


    die Ideen für die Staffelung der Gesetze und den Ort des Aushanges finde ich gut. Ich glaube, das kann so ziemlich 1:1 übernehmen.


    Bezüglich der Besetzung der Kurie sollten wir davon ausgehen, daß wir einmal 3 Personen mit Stimmrecht sind - Macrinius selbst hat gesagt, er will eigentlich kein Stimmrecht haben, wenn ich ihn richtig verstanden habe - deswegen auch mein vorschlag mit stimmrecht und diskussion. Deswegen habe ich auch gemeint, daß - sollten wir einmal mehr als 3 Personen mit Stimmrecht sein, besonders wenn wir eine gerade Anzahl an stimmfähigen Personen sind - die einfache Mehrheit plus 1 Stimme maßgeblich sein sollte. Ich gehe nämlich davon aus, daß die Kurie eines Tages besser (in Bezug auf die Anzahl, nicht auf die Qualität :] ) bestückt sein wird. Die Staffelung von Macer gefällt mir jedoch sehr, wir sollten uns deshalb für jede der Möglichkeiten eine Quote in Prozent überlegen. So können wir sichergehen, daß nicht eines Tages Streiterein an der Tagesordnung sind.


    Ich schlage deshalb also vor:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: ab 51 %
    Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
    Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
    sonstige Erlasse: einfache Mehrheit


    Auch in Beschluß und Gültigkeit gehe ich konform mit Macer.


    Vale,


    M. Vinicius Hungaricus

  • Salve,


    diese Zusammenfassung halte ich für annehmbar. Wir sollten noch die meinung unseres dritten Curien-Mitgliedes abwarten und dann, sofern es keine weiteren Einwände gibt, dies als unsere Basis nehmen.


    Wie ist es eigentlich in den anderen Provinzen geregelt? Wenn ich es richtig gesehen habe, gibt es dort gar keine weiteren Curiae... Wie war dies in der PoSim (Politik-Simulation) denn eigentlich vorgesehen?


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

  • Nun, wir experimentieren mit der Curia in Italia. Ihr leistet also zur Zeit Pionierarbeit...und das sogar ausgezeichnet. Ich bin zufrieden mit Euch. Auch ich hoffe dass Pompea sich bald meldet, die hat wohl Liebeskummer lol....


    Wenn unsere Curia funktioniert, glaube ich dass die anderen Provinzen nachziehen.


    Übrigens sehe ich gerade dass dies mein 1000ster Beitrag ist. Ich spendiere eine Runde Gratis-Falerner.... ;)


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • Salve,


    ich bitte zu überprüfen, wodurch sich das Nichterscheinen unses Curia-Mitglides Pompea Fabia erklärt.
    Es wäre bedauerlich, wenn wir schon vor den ersten Beschlüssen ein Mitglied verloren hätten.
    Andererseits halte ich es für nötig, bald zu einem Beschluß zu kommen, um unsere Arbeit fortsetzen zu können.


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

  • Außerdem bin ich der Ansicht, daß wir eine Erhöhung der Kurie erwägen sollten, vielleicht auf 5 Personen. Die Entscheidung obliegt natürlich dem Proconsul, aber zumindest einen kenne ich, der würde ausflippen und die Kurie mit Arbeit überschütten wollen... :D

  • Zitat

    Original von Pompea Fabia
    Verzeiht mir aber ich stehe unter Alltagsstress. Meine Schwangerschaft.


    Hiermit beantrage ich die Einführung des Mutterschutzes für Mitglieder der Curia! :D
    Im Ernst: 'Tschuldigung, wollte dich nicht hetzen... :(


    Zitat

    Original von Pompea Fabia
    Ich unterstütze die Vorschläge meiner Kollegen. Kann das jemand von euch einmal zusammenfassen?


    Aber gerne - ich denke, nach der allgemeinen Zustimmung können wir folgendes als Beschlossen ansehen (der zuletzt von Hungaricus geäußerte Vorschlag bezüglich der Aufstockung der Curia sollte seperat diskutiert werden und bleibt deshalb aussen vor):


    ------------------------------------------------------------


    1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
    Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
    Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
    Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
    sonstige Erlasse: einfache Mehrheit


    Werden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.


    2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.


    3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.


    4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.


    5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.


    6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
    Finanzgesetze: unbegrenzt
    Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig
    sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)


    7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
    Finanzgesetze: 4 Wochen
    Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
    sonstige Erlasse: keine Wartezeit


    ------------------------------------------------------------


    Inhaltlich sollte das stimmen, allerdings haben wir an einigen Stellen noch nicht genau genug formuliert. Ich wollte keine eigenmächtigen Änderungen vornehmen, allerdings ergibt sich meine obige Fassung von Gültigkeit und Aufhebung nicht zwangsläufig aus der bisherigen Diskussion. Sollte sich also jemand missverstanden sehen, so bitte ich um Korrektur.


    Vale
    Sp. Purgitius Macer

  • Wunderschön zusammengeschrieben, mein Kollege.


    Welche Punkte findest du noch nicht genau genug? Für mich ist es eigentlich klar genug formuliert.


    Im übrigen ist die Erhöhung der Kurie im Moment nicht wirklich entscheidend für mich. Ich habe mir nur gedacht, nachdem Pompea Fabia momentan in RL ein bisserl im Stress ist, wäre dies vielleicht net schlecht.

  • Probleme machten mir zwei Punkte:


    1. "Einführung von Ämtern". Da haben wir eine Gültigkeit von 6 Monaten, dann eine Bestätigung. Gilt die wieder nur für 6 Monate (so hatte ich das gedacht) oder nicht?
    Für die 6 Monate spricht, dass Ämter danach evtl. neu besetzt werden können.


    2. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Gesetz und Erlass, mal abgesehen von der Laufzeit? Was muss in ein Gesetz, wofür reicht ein Erlass?

  • Gut, meine Vorschläge:


    zu Punkt 1: Bin dafür, daß die Bestätigung auch wieder für 6 Monate gilt.


    zu Punkt 2: Ganz einfach: Gesetz gilt für die Allgemeinheit - in unserem Fall die Bevölkerung der Provinz Italia, ein Erlass hingegen für eine einzelne, dezidiert erwähnte Person.


    Alle Fragen beseitigt?

  • Damit bin ich einverstanden.


    Dann sollte dies nun als beschlossen gelten und amtlich vermerkt werden.


    Sim-Off:


    Ich leg mal schnell einen kleinen "Archiv"-Thread an...

  • Wir haben etwas vergessen: Und zwar der Beginn der Gültigkeit eines Gesetzes oder Erlasses.


    Im Decretum der Kurie sollte sowas stehen wie "Sollte nichts anderes angegeben sein, beginnt die Gültigkeit dieses Gesetzes/Erlasses/was auch immer mit Beginn des nächsten Kalendertages 0 Uhr."


    Nicht, daß da Unklarheiten bestehen.

  • Mit einer solchen Regelung könnte ich mich eher weniger anfreunden...
    Mein Vorschlag: entweder tritt das Gesetz/der Erlass mit der Feststellung des Beschlusses in Kraft (wobei dann zu klären wäre, wann das ist...) oder mit der öffentlichen Bekanntgabe in der Regia Provincialis. Letzteres würde ich bevorzugen, wobei dann sicher gestellt werden müsste, dass die Veröffentlichung möglichst zeitnah geschieht.

  • Letzteres gefällt mir auch eher. Denn die Allgemeinheit bekommt ja den Beschluss in der Kurie nicht mit. Mir gehts im Grunde nur darum, daß eben im Decretum drinnen steht, wann die Gesetze oder Erlässe gelten, denn es kann ja theoretisch auch sein, daß sie erst ab einem späteren Zeitpunkt verbindlich werden.


    Und die Gschicht mit 0 Uhr nächsten Tag ist in Österreich bei den Gesetzen Usus, deswegen hab ichs so hingeschrieben. Was man net alles lernt bei die juristen... :]

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