Strafverfahren Imperium Romanum vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD IMP I/DCCCLV

  • - Klageeinreichung –


    Hiermit erhebe ich Anklage gegen Lucius Tiberius Vibullius, er hat gegen folgende § verstoßen:


    § 42 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat und Provinzcurien) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Imperium Romanum gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten oder einer Geldstrafe von nicht weniger als 800 Sesterzen bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.


    § 56 Beleidigung
    (1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.


    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.



    Begründung:
    ANTE DIEM III ID IAN DCCCLV A.U.C. (11.1.2005/102 n.Chr.), äußerte der von mir Beklagte folgendes auf dem Forum Publicum, genauer Panem et Circenses:


    Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius


    Genau das ist es: Politsche Ränke und Kalküle haben Vorang vor der Wahrheit und dem Recht. Und dies nennt sich Censor. Abschaum. Schmutz. Kein Wunder, daß es Rom so schlecht geht.
    Aber ihr habt mir geholfen. Danke.Daß ihr euch so offenbart habt.



    Mit dieser Aussage, hat er mich öffentlich aufs übelste beleidigt!
    Daher fordere ich eine Strafrechtliche Verfolgung der § 42, 56, 57, da mein Ansehen im in der Öffentlichkeit schwer geschädigt wurde, verlange ich eine Wiedergutmachung in Höhe von 20000 Sesterzen, sowie eine öffentliche Entschuldigung des von mir Beklagten!


    Als Zeugen möchte ich Caius Ferrius Magnus und Flavius Prudentius Balbus angeben.


    Die Prozessgebühren in Höhe von 500 Sesterzen wurden an die Staatskasse überwiesen.


    Die Anklage wird mein Schwiegersohn Cornelius Decius führen, aber selbstverständlich stehe ich dem Gericht für weitere Fragen zur Verfügung!


    http://www.imperium-romanum.in…talia-proconsul-anton.gif


    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Zitat

    11.01.2005, 18.07.04 Gutschrift v/ Cicero Octavius Anton (2085)
    Prozesskosten 500.00


    Zahlungseingang bestätigt.

  • Sim-Off:

    Anton, warum nutzt Du den alten Codex zur Klage, meines Erachtens müsste in dem Fall schon der neue gelten.


    Vergleiche einmal die Paragraphen, es ist in Deinem Interesse. ;)

  • Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS

    Sim-Off:

    Anton, warum nutzt Du den alten Codex zur Klage, meines Erachtens müsste in dem Fall schon der neue gelten.


    Vergleiche einmal die Paragraphen, es ist in Deinem Interesse. ;)


    Sim-Off:

    Das ist doch jetzt ein schlechter Witz?

    quidquid agis, prudenter agas et respice finem!

  • Sim-Off:

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Was soll es denn sonst sein, wenn man sim:off in ein sim:on Geschehen eingreift?


    Was se auf einmal alles für Engelchen sind .....
    Komm, andere flüchten scharenweise ins SimOff um keine Klagen für Beleidigungen zu kassieren und ich hätte ihm auch per PN das sagen können oder sogar simOn, denn für seinen Fall gilt so oder so das neue Recht. Der COD IUR neu gilt seit mind. 7.1 und seine Klage ist vom 11.1.

  • Sim-Off:

    Mal unter uns:
    1. ist das Sache des Prätors, das festzustellen
    2. wenns denn den Kaiser schon persönlich interessiert, hat er immer noch genug Gesinde am Hof, welches er vorbeischicken kann, um darauf hinzuweisen
    3. Stellt sich die Frage, warum permanent immer denselben übergeholfen wird, egal was sie tun. Die können von Inzest sprechen, nach Attentaten wieder munter rumspringen, Scheiße angro bauen. Es sind und bleiben die Helden. Und das kotzt mich an, weil das unhistorisch ist. So einem Censor hätten sie schon am 1. Tag seiner Amtsgeschäfte den Hals durchgeschnitten, aber hier ist Narrenfreiheit.
    4. Was das sim:off betrifft ist das allgemein schon krankhaft.Wenns was zu verhandeln gibt, sollte man das sim:on tun egal ob ICQ oder PN.


    edit:/es war sim:off

  • Zitat

    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Mal unter uns:
    1. ist das Sache des Prätors, das festzustellen
    2. wenns denn den Kaiser schon persönlich interessiert, hat er immer noch genug Gesinde am Hof, welches er vorbeischicken kann, um darauf hinzuweisen
    3. Stellt sich die Frage, warum permanent immer denselben übergeholfen wird, egal was sie tun. Die können von Inzest sprechen, nach Attentaten wieder munter rumspringen, Scheiße angro bauen. Es sind und bleiben die Helden. Und das kotzt mich an, weil das unhistorisch ist. So einem Censor hätten sie schon am 1. Tag seiner Amtsgeschäfte den Hals durchgeschnitten, aber hier ist Narrenfreiheit.
    4. Was das sim:off betrifft ist das allgemein schon krankhaft.Wenns was zu verhandeln gibt, sollte man das sim:on tun egal ob ICQ oder PN.


    Sim-Off:

    Wenn Du das SimOff geschrieben hättest, ok, aber so:

    "WIE REDEST DU EIGENTLICH MIT DEM KAISER????!"


  • Sim-Off:

    ähm der Kaiser hat mich dezent auf einen Formfehler hingewiesen, ... mei langsam drehst du vällig durch

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Das Iudicium Imperialis bestätigt den Eingang einer Anzeige wegen:


    § 70 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
    (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat und Provinzcurien) oder eines ihrer Mitglieder oder einen Magistrat des Cursus Honorum in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Imperium Romanum gefährdenden Weise verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 9 Monaten oder einer Geldstrafe von 2.000 bis 3.500 Sz. bestraft.
    (2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Reichsorgans, Mitglieds oder Magistrats verfolgt.



    § 56 Einteilung der strafbaren Handlungen
    (1) Schwerverbrechen sind Handlungen, die mit lebenslanger oder mit mehr als 6monatiger Freiheitsstrafe bedroht sind. Zuständig für die Ermittlungen bei Schwerverbrechen sind die Cohortes Praetoriae.


    § 19 Sachliche Zuständigkeit
    (1) Bei Verhandlungen der Strafkategorie für Schwerverbrechen ist das Iudicium Imperialis sachlich zuständig.




    § 61 Tätigwerden der Behörden
    (3) Chef der Ermittlungen ist der Advocatus Imperialis, er ist gegenüber den ermittelnden Behörden weisungsbefugt.


    Ich wurde vom Kaiser in diesem Fall als Advocatus Imperialis eingesetzt.



    § 27 Ermittlung durch die Advocatio Imperialis
    (1) Sobald die Advocatio Imperialis durch eine Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zu ihrer Entschließung darüber, ob die öffentliche Klage bei Gericht zu beantragen ist, den Sachverhalt zu erforschen.
    (2) Die Advocatio Imperialis hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln und für die Erhebung der Beweise Sorge zu tragen.
    (3) Zu dem Zweck ist die Advocatio Imperialis befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art entweder selbst vorzunehmen und durch die Behörden und Beamten des Staatsdienstes vornehmen zu lassen. Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes sind verpflichtet, dem Ersuchen oder Auftrag der Advocatio Imperialis zu genügen, und in diesem Falle befugt, von allen Behörden Auskunft zu verlangen.
    (4) Die Behörden und Beamten des Staatsdienstes übersenden ihre Ermittlungsergebnisse ohne Verzug der Advocatio Imperialis.
    (5) Bei Amtshandlungen an Ort und Stelle ist der Beauftragte, der sie leitet, befugt, Personen, die seine amtliche Tätigkeit vorsätzlich stören oder sich den von ihm innerhalb seiner Zuständigkeit getroffenen Anordnungen widersetzen, festnehmen und bis zur Beendigung seiner Amtsverrichtungen festhalten zu lassen.
    (6) Als Ermittlungsbehörde ist von der Advocatio Imperialis diejenige zu beauftragen, die im Verdachtsfall in dieser Strafkategorie sachlich zuständig ist.




    Die Ermittlungen wurden eingeleitet.

  • Kommentar:


    verlange ich eine Wiedergutmachung in Höhe von 20000 Sesterzen,
    Das bleibt dem Gericht überlassen, ob und in welcher Höhe.


    sowie eine öffentliche Entschuldigung des von mir Beklagten!
    Dazu kann man nicht verurteilt werden.


    Als Zeugen möchte ich Caius Ferrius Magnus und Flavius Prudentius Balbus angeben.
    Registriert.


    Die Prozessgebühren in Höhe von 500 Sesterzen wurden an die Staatskasse überwiesen.
    Bestätigt. Wird zurückerstattet, denn ....


    PROZESSKOSTEN


    Der Kläger wird verpflichtet mit dem einreichen der Klage am Gericht eine Prozessgebühr in Höhe von 500 Sesterzen an die Staatskasse zu entrichten.


    Ist der Kläger mit seiner Klage am Gericht durchgekommen, hat der Kläger die Möglichkeit, die von ihm bezahlten Prozesskosten vom Angeklagten einzufordern.


    Von dieser Regelung ist der Staat als Kläger ausgenommen.


    In diesem Fall ist der Staat Kläger.


    Die Anklage wird mein Schwiegersohn Cornelius Decius führen, aber selbstverständlich stehe ich dem Gericht für weitere Fragen zur Verfügung!
    Nicht Euer Ernst oder? Der Staat ist Ankläger, ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

  • Ich bitte um entschuldigung, da der Staat der Kläger ist, obliegt es ihm natürlich auch den Ankläger zu bestimmen!

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • KLAGEANTRAG
    GEMÄSS COD IUR


    Hiermit reicht die Advocatio Imperialis Antrag auf Klage im Fall


    IUD IMP I/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Lucius Tiberius Vibullius


    beim zuständigen Gericht ein.


    § 28 Anklage
    (1) Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen die Advocatio Imperialis.


    § 26 Eröffnungsvoraussetzungen
    (1) Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist durch die Erhebung einer Klage bedingt.
    (2) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist das zuständige Gericht berufen.



    Advocatus des Beschuldigten: unbekannt
    Bezeichnung der Tat: § 70 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
    Beweismittel: Gesprächsprotokoll



    http://www.imperium-romanum.in…/advocatio-imperialis.gif

  • IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    DECRETUM IMPERATORIS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VIII KAL FEB DCCCLV A.U.C.
    (25.1.2005/102 n.Chr.)


    Ordne ich die Erhebung der Anklage im Fall
    IUD IMP I/DCCCLV
    Imperium Romanum vs. Lucius Tiberius Vibullius an.


    § 70 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen



    - Hiermit wird der Angeklagte aufgefordert dem Gericht seinen Advocatus zu nennen.
    - Termin der Hauptverhandlung, sowie die beiden Iudices werden noch benannt.



    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -

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