- Klageeinreichung –
Hiermit erhebe ich Anklage gegen Lucius Tiberius Vibullius, er hat gegen folgende § verstoßen:
§ 42 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat und Provinzcurien) oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Imperium Romanum gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand des Imperium Romanum oder gegen den Imperator Caesar Augustus einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten oder einer Geldstrafe von nicht weniger als 800 Sesterzen bestraft. Weitere Strafen bleiben dem Iudicium Imperatoris vorbehalten.
§ 56 Beleidigung
(1) Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 57 Üble Nachrede
(1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.
Begründung:
ANTE DIEM III ID IAN DCCCLV A.U.C. (11.1.2005/102 n.Chr.), äußerte der von mir Beklagte folgendes auf dem Forum Publicum, genauer Panem et Circenses:
ZitatOriginal von Lucius Tiberius Vibullius
Genau das ist es: Politsche Ränke und Kalküle haben Vorang vor der Wahrheit und dem Recht. Und dies nennt sich Censor. Abschaum. Schmutz. Kein Wunder, daß es Rom so schlecht geht.
Aber ihr habt mir geholfen. Danke.Daß ihr euch so offenbart habt.
Mit dieser Aussage, hat er mich öffentlich aufs übelste beleidigt!
Daher fordere ich eine Strafrechtliche Verfolgung der § 42, 56, 57, da mein Ansehen im in der Öffentlichkeit schwer geschädigt wurde, verlange ich eine Wiedergutmachung in Höhe von 20000 Sesterzen, sowie eine öffentliche Entschuldigung des von mir Beklagten!
Als Zeugen möchte ich Caius Ferrius Magnus und Flavius Prudentius Balbus angeben.
Die Prozessgebühren in Höhe von 500 Sesterzen wurden an die Staatskasse überwiesen.
Die Anklage wird mein Schwiegersohn Cornelius Decius führen, aber selbstverständlich stehe ich dem Gericht für weitere Fragen zur Verfügung!
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