ABSTIMMUNG: Decretum Senatus "Schola Atheniensis"

  • SCHOLA ATHENIENSIS



    Einleitung


    Die Schule bietet zwei Dienste an: zum Einen einen Grundkurs, der jedem Bürger des Imperium Romanum unentgeltlich Grundkenntnisse des Römischen Lebens vermittelt. Zum Anderen werden für angehende Politiker Cursi der Rethorik, Philologie und Philosophie angeboten, um deren Karrierechancen zu verbessern. Der volle Name der Schule lautet: "Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis". Ihr Sitz ist in Athenae. Für Anmeldung und Besuch der Kurse sowie das Ablegen der Prüfungen ist die Anwesenheit in der Provinz erforderlich.



    Cursi


    Res Vulgares: Jeder Bürger, unabhängig von Rang und Laufbahn, kann kostenlos den Grundkurs der "Res Vulgares" ablegen. Dies ist zugleich die Aufnahmeprüfung für die Cursi der politischen Laufbahn. Die Abhaltung von Grundkursen wird zwei Wochen vorher angekündigt, um Bürgern die rechtzeitige Anreise zu ermöglichen.


    Disciplinae Liberales: Zivilisten mit bestandener Prüfung des Grundkurses können weitere Cursi besuchen, indem sie in der Schule nach verfügbaren Kursen anfragen. Diese Kurse sind nicht mehr unentgeltlich; der erste Cursus kostet 50DN, der zweite 100DN, der dritte 200DN usw. (2^n*50 mit n=Anzahl bestandener Kurse ohne Grundkurs). Der Betrag ist nach Aufforderung des Directivus Scholae (Rektors) auf das angegebene Konto zu überweisen, und erst bei Erhalt ist die Anmeldung vollständig.



    Prüfungen


    Wenn sich ein Schüler zu einem Kurs anmeldet, so werden ihm umgehend die Prüfungsfragen zugeschickt. Der Kandidat hat 2 Wochen Zeit, die Antworten zu schreiben und an den Zuständigen zurückzuschicken. Die Bewertung jeder Prüfung (Nicht bestanden / Bestanden / Mit Auszeichnung bestanden) wird öffentlich verkündet; jedem Kandidaten wird das genaue Prüfungsergebnis samt Aufschlüsselung der Punktzahlen pro Frage zugeschickt. Diese ist gemeinsam mit den Prüfungsfragen und Antworten als streng vertraulich zu betrachten. Zuwiderhandeln, im ärgsten Falle also die Weitergabe von Lösungen, wird durch Aberkennen eines oder mehrerer der in der Schule erlangten Ränge sowie eventuellen Ausschluss der Beteiligten aus derselben geahndet. Der Directivus Scholae behält sich das Recht vor das Strafmaß selbst zu bestimmen, sowie in seinen Entscheidungen in dieser Sache unanfechtbar zu sein. Für jeden Kurs sind 3 Anläufe zugelassen und in der Kursgebühr enthalten. Wenn auch die 3. Prüfung scheitert, steht der entsprechende Cursus dem Schüler nicht mehr zur Verfügung. Nach erfolgreichem Bestehen eines Kurses darf sich der Schüler Studiosus Historiae / Artis Rhetoricae / Philosophiae / Deorum et Heroum / usw. nennen.
    Wenn Bedarf besteht (und nach Rücksprache mit dem Rektor oder auf seine Aufforderung hin) kann die Erstellung eines neuen Cursus (siehe: Dissertation) oder Teilen davon mit dem Bestehen eines oder mehrerer Cursi - nach Gutdünken des Rektors - angerechnet werden.



    Ränge


    Nach jedem bestandenen Cursus kann ein Schüler um einen (60% richtig) oder zwei (90% richtig) Ränge befördert werden. Der höchste durch Cursi erreichbare Rang ist der des Magistratus; ein Magistratus kann zum Duumvir oder Magister Scriniorum aufsteigen, wenn er als Dissertation einen neuen Cursus (also Fragen samt Antwortschlüssel) erstellt. Hier wird die Qualität und Brauchbarkeit der Arbeit bewertet, es ist also eine Rücksprache mit dem Rektor erforderlich. Der Directivus Scholae ist berechtigt, Schüler entsprechend ihrer Prüfungsergebnisse zu befördern. Die Bewertung einer jeden Arbeit (sei es Prüfung oder Dissertation) wird von ihm festgelegt (evtl. nach der Empfehlung eines Rhetor Scholasticus, also Lehrers) und ist unanfechtbar.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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