• Also meiner Meinung nach ist das so...


    92 Leute sind wahlberechtigt und 60 davon haben auch gewählt!


    Das gibt eine Wahlbeteiligung von 65%.


    Die Wahl ist also gültig.


    Von diesen 60 abgegebenen Stimmen hat sie 22 erhalten, also 36,666666 %.


    Wenn ich das richtig auslege ist die Wahl gültig und der Kandidat nicht gewählt!


    Also, ich denke Crassus hast recht!

  • Ja so sieht es aus


    § 45 Wahl und Gültigkeit
    (1) Die Wahl ist gültig, wenn 50% der wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgegeben haben. Wird dieses Quorum nicht erreicht, entscheidet der Kaiser über die Gültigkeit der Wahl und eventuelle Nachwahlen oder Sonderregelungen.


    Sagt ja schon alles, dies bezieht sich auf die Gesamtwahl und nicht auf die Wahl der einzelnen Kandidaten

  • Einverstanden. Die Wahlen zum Cursus Honorum insgesamt sind gültig und die Kandidatin für das Consulatsamt wurde nicht gewählt. So kann ich das auch unterschreiben ;)

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