Nach der kurzen Zeit die die Novelle des Codex Iuridicialis bis jetzt hatte fallen mir bereits zwei Dinge auf:
A: Thema Prozesskosten
Folgendes hat der Senat vor kurzer Zeit beschlossen:
PROZESSKOSTEN
(1) Der Kläger wird verpflichtet mit dem Einreichen der Klage am Gericht eine Prozessgebühr in Höhe von 500 Sesterzen an die Staatskasse zu entrichten.
(2) Ist der Kläger mit seiner Klage am Gericht durchgekommen, hat der Kläger die Möglichkeit, die von ihm bezahlten Prozesskosten vom Angeklagten einzufordern.
(3) Von dieser Regelung ist der Staat als Kläger ausgenommen.
Man beachte Absatz 3 i.V.m folgendem:
§ 14 Advocatio Imperialis
(2) Sie vertritt bei Strafsachen als Ankläger das Imperium Romanum.
Die Advocatio ist kurz, der Staat. Dem Senat ist klar, dass 99,90% der Fälle, die unsere Gerichte machen Strafsachen sind? Das Gesetz oben greift faktisch niemals, das Paradigma des Papiertigers.
B: Thema Erste Anhörung
Dem Senat ist nun klar, dass 99,90% der Fälle, die unsere Gerichte machen Strafsachen sind und deshalb gilt:
§ 30 Erste Anhörung
(6) Bei Strafsachen entfällt die Erste Anhörung.
Ich bitte Praetor Macer dies zu berücksichtigen, die Erste Anhörung ist somit fast gänzlich abgeschafft worden.