WICHTIG!
Dieser Kurs ist Voraussetzung für Ämter des CH ab Prätor und auch Voraussetzung dafür, vor Gericht als Iudex oder Advocatus zu agieren.
AN DER
SCHOLA ATHENIENSIS
FINDET FOLGENDER KURS STATT:
CURSUS IURIS
BEGINN DES KURSES:
ANTE DIEM V ID FEB DCCCLV A.U.C.
(9.2.2005/102 n.Chr.)
DER KURS WIRD GEHALTEN VON
MARCUS VINICIUS HUNGARICUS
DER RECTOR SCHOLAE
Ablauf des Kurses
Im Unterschied zu bisherigen CC wird zu Beginn lediglich eine Vorlesung abgehalten werden. Wieviele Lektionen sie umfassen wird und wie lange sie dauert, kann noch nicht genau gesagt werden. Die Vorlesung wird nur dieses eine Mal abgehalten werden, die Unterlagen bleiben an der Schola, sodass auch zu späteren Zeitpunkten für jeden Einblick möglich ist. Neben der Vorlesung wird ein Konversatorium veranstaltet, in dem Fragen gestellt werden können.
Prüfung
Sobald die Vorlesung an der Schola abgeschlossen ist, kann man sich hier für die Prüfung anmelden. Für die Prüfung gibt es keine fixen Termine sondern sie kann laufend abgelegt werden. Anmeldungen sind also laufend möglich nach einer kurzen persönlichen Nachricht an Marcus Vinicius Hungaricus. Die Prüfung wird in Form eines Falles, der zu lösen ist, und eventuell kleinen Wissensfragen sein, für die Lösung wird 7 Tage Zeit gegeben, daher sollte man sich erst anmelden, wenn man auch Zeit dafür findet!
Auszug aus der Lex Schola:
§ 3 Cursus Continuus
(1) Ein Cursus Continuus (CC) ist ein weiterführender Kurs, der sich mit einem ausgewählten Thema beschäftigt.
(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene Prüfung zum CRV.
(3) Eine einmalige Studiengebühr in Höhe von 500 Sz ist zu leisten. Sie berechtigt zum Besuch auch aller zukünftigen weiterführenden Kurse. Der Betrag ist auf das Konto der Schola zu überweisen, erst nach Eingang der Gebühr auf dem Konto ist die Anmeldung vollständig.
(4) Bei jedem CC haben die Kandidaten maximal 3 Möglichkeiten für einen Antritt. Wird der Kurs beim dritten Antritt nicht positiv abgelegt, so steht dieser Kurs dem Kandidaten nicht mehr zur Verfügung.
(5) Mit dem Bestehen erwirbt der Schüler das passive Wahlrecht für die Ämter des Cursus Honorum über dem Quaestor.
Wer die Gebühr bereits bezahlt hat, ist im Schülerverzeichnnis einzusehen.
ACHTUNG! ÄNDERUNG ab 27.IX.102
§ 4 Weitere Kurse
(1) Der Cursus Iuris gilt nicht als Cursus Continuus. Er ist Voraussetzung für das Praetorenamt. § 3 Abs 2 bis 4 findet hier ebenso Anwendung.
UNTERLAGEN ZUM KURS:
Vorlesung
Konversatorium
Kommentar - Allgemeiner Teil
Kommentar - Besonderer Teil
/edit: Änderung ab 27.IX.102