Änderung Codex Iuridicialis


  • Ich bitte die Senatoren über folgende Vorlage abzustimmen:


    neu einzufügen:
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SEXTA – ÄMTER DES CURSUS HONORUM
    § 53 Praetor
    (9) Zum Praetor kandidieren darf nur, wer den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden hat.


    neu einzufügen und zu ändern:
    CODEX IURIDICIALIS


    SUBPARS TERTIA – Iudex
    § 9 Formalien zum Iudex
    (4) Zum Iudex nominiert werden darf nur, wer den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden hat.
    (5) Der Grundsatz des Senatorenstandes und dieser des zu bestehenden Cursus ist nur zu brechen wenn unter diesen Voraussetzungen kein Iudex benennbar ist.


    zu ändern in:
    § 15 Formalien zum Advocatus Imperialis
    (1) Ein Advocatus Imperialis muss mindestens den ritterlichen Rang bekleiden und von hoher Integrität sein.
    (2) Das Amt basiert auf Freiwilligkeit, kann vom Imperator Caesar Augustus aber auch angeordnet werden.
    (3) Der Imperator Caesar Augustus nominiert den Advocatus Imperialis. Er bleibt solange Advocatus Imperialis bis zum freiwilligen Rücktritt oder bis zur Abnominierung durch den Imperator Caesar Augustus.
    (4) Zum Advocatus Imperialis nominiert werden darf nur, wer den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden hat.
    (5) Der Grundsatz des Mindeststandes und dieser des zu bestehenden Cursus ist nur zu brechen wenn unter diesen Voraussetzungen kein Advocatus Imperialis benennbar ist.


    zu ändern in:
    SUBPARS QUINTA – Advocatio
    § 17 Formalien zum Advocatus
    (2) Zu Advocati können die im Imperium Romanum zugelassenen Advocati gewählt werden. Zugelassener Advocatus ist man mit Bestehen des Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis und wenn man zeitgleich nicht zum Advocatus Imperialis nominiert ist.


    Novelle Codex Iuridicialis ..... (Datum der Veröffentlichung):


    § 6 Abs 1 lautet wie folgt:
    In Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen fungiert der Advocatus Imperialis als Kläger, hier Ankläger genannt.


    § 14 Abs 2, 3, und 4 lauten wie folgt:
    (2) Sie vertritt bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen als Ankläger das Imperium Romanum.
    (3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.
    (4) Bei allen Ermittlungen in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen wird ein Advocatus Imperialis zum konkreten Fall hinzugezogen.


    § 24.1 lautet wie folgt:
    (1) Der Anzeiger wird verpflichtet mit dem Erstatten der Anzeige am Gericht eine Prozessgebühr in Höhe von 500 Sz. an die Staatskasse zu entrichten.
    (2) Kommt es daraufhin zu keiner Anklageerhebung, so werden dem Anzeiger 450 Sz. von der Staatskasse zurückerstattet.
    (3) Bekommt der Anzeiger nach Anklageerhebung vor Gericht recht, so trägt die Prozesskosten der Verurteilte.
    (4) Von dieser Regelung ist der Staat ausgenommen, wenn er von Amts wegen das Verfahren eröffnet.


    § 28 Abs 1 lautet wie folgt:
    Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.


    § 30 Abs 6 lautet wie folgt:
    Bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen entfällt die Erste Anhörung.



    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Secundus Flavius Felix
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Cicero Octavius Anton
    Adria Vinicia
    Titus Helvetius Geminus
    Marcus Didius Falco
    Marcellus Claudius Macrinius


    Ich stelle fest, dass der Senat damit beschlussfähig ist.


    /edit ich bitte den Zusatz zu berücksichtigen, wenn nötig muss man sein Stimmverhalten ändern.

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



    3 Mal editiert, zuletzt von Cicero Octavius Anton ()

  • Zitat

    Original von Cicero Octavius Anton

    Anwesende stimmberechtigte Senatoren
    Flavia Messalina Oryxa


    POSTKARTE AUS HISPANIA
    ...


  • ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung wurden die Änderungen
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde mit 8 von 8 Stimmen erreicht.



    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.



    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



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