Amtliche und sonstige Bekanntmachungen

  • Hiermit wird Claudia Epicharis als neue Lectrix der Acta Diurna in das Redaktionsteam aufgenommen. Sie wird künftig dafür sorgen, dass sich die kleinen Unachtsamkeiten der Artikelschreiber nicht bis in die veröffentlichte Ausgabe durchmogeln.


    Auf gute Zusammenarbeit!


    Die Redaktionsleitung.


  • Die LXXVI. Ausgabe der Acta Diurna ist soeben erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit dieser Jubiläums-Ausgabe.


    Die Redaktion.



    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Gewinner des Jubiläumsgewinnspiesl
    - Wahlen des Cursus Honorum
    - Neues aus der Curia Iulia
    - Feiertagsfeierlichkeiten in Rom
    - Militärische Nachrichten
    - Spiele in Rom
    - Interview aus Germania
    - Sturm auf Corduba
    - uvm.


  • Hiermit wird Sergia Plotina als neue Subauctrix in die Redaktion der Acta Diurna aufgenommen. Sie hat die letzten Ausgaben bereits durch mehrere Artikel bereichert und wird sich künftig mit verschiedenen Themengebieten befassen.


    Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und die kommenden Artikel.


    Die Redaktionsleitung


  • Die LXXVII. Ausgabe der Acta Diurna ist soeben erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.



    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Neues aus der Curia Iulia
    - Rückkehr der Prätorianer
    - Militärische Nachrichten
    - Spiele in Rom
    - uvm.

  • Codex Universalis: § 53 Aedilis


    (3) Sollte nur ein Aedilis gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle der Aedilität. Sollte kein Aedilis gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Praefectus Urbi vertreten.

  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    KAL IUN DCCCLVII A.U.C. (1.6.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Ancius Duccius Munatianus wird nach §4 Absatz 3 Satz 2 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 389.49 Sz verhängt. Trotz Ermahnung nach Ablauf der gesetzlich garantierten Zeit für die kostenfreie Abgabe von Gütern sind die abgemahnte Ahngebote noch aktiv.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    KAL IUN DCCCLVII A.U.C. (1.6.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Terentia Varena wird nach §3 Absatz 1 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 50 Sz verhängt.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    KAL IUN DCCCLVII A.U.C. (1.6.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Duccia Clara wird nach §3 Absatz 1 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 50 Sz verhängt.




  • Die LXXVIII. Ausgabe der Acta Diurna ist soeben erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.



    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Neues aus der Curia Iulia
    - Militärfestspiele in Rom
    - Neues aus den Curien der Provinzen
    - Auktion in Germania
    - Hochzeiten und Verlobungen
    - Rumos Tagebuch
    - uvm.

  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    KAL SEP DCCCLVI A.U.C. (23.6.2007/104 n.Chr.)


    Titus Sergius Lupus wird aufgrund Verstoßes gegen §3, Absatz 1 Lex mercatus, dem nicht lizensierten, öffentlichen Verkauf von "Leder" sowie Verstoßes gegen §4, Absatz 3 Lex mercatus, dem Verkauf genannter Ware unterhalb des Mindestpreises, zu einer Strafabgabe von insgesamt 202,69 Sz. gemäß § 7 Absatz 1 verpflichtet.


    Sieht sich der Beschuldigte nicht in der Lage, die Strafe zu bezahlen, werden alternativ eine Woche Strafarrest angedroht.


    Einsprüche sind dem amtierenden Consul, respektive dem Princeps Senatus entgegenzubringen.





  • Die LXXIX. Ausgabe der Acta Diurna ist soeben erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.



    Die Themen dieser Ausgabe:
    - große Umfrage
    - Neues aus der Curia Iulia
    - Neues aus den Curia Italia
    - Hochzeiten und Verlobungen
    - uvm.

  • Die Acta Diurna begibt sich in die Sommerpause.


    Da die Mitarbeiter der Acta Diurna nach und nach in ein Sommerloch hinein fallen und eine Weile brauchen werden, bis sie wieder daraus hervorkommen, erscheint die nächste Ausgabe der Staatszeitung erst wieder gegen Mitte August.


    Die Redaktion.

  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM IV NON AUG DCCCLVII A.U.C. (2.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Medicus Germanicus Avarus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 9044.02 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Architectura 'Magister Avarus' unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM XIX KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (14.8.2007/104 n.Chr.)


    Marcus Sabbatius Maximinus wird aufgrund Verstoßes gegen §3, Absatz 1 Lex mercatus, dem nicht lizensierten, öffentlichen Verkauf diverser Lebensmitteln, darunter Brot, Eier, Fisch, Wein, Fleisch und Obst zu einer Strafabgabe von insgesamt 572,19 Sz. gemäß § 7 Absatz 1 verpflichtet.


    Sieht sich der Beschuldigte nicht in der Lage, die Strafe zu bezahlen, werden alternativ eine Woche Strafarrest angedroht.


    Einsprüche sind dem amtierenden Consul, respektive dem Princeps Senatus entgegenzubringen.




  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Quintus Tiberius Vitamalacus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 2845.60 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Lignarius Hispania Carthagae Nova Q.Tiberius Vitamalacus unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.


    Zusatz: Da o.g. Senator sich zur Zeit im Felde befindet wird der Vollzug des Edictes bis zu seiner Rückkehr oder der Entsendung eines Bevollmächtigten aufgeschoben.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Caius Flavius Aquilius wird nach §3 Absatz 4 und 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1485.92 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Patrizier aufgefordert seine Betriebe Kleines Malmaleins und Calpurnias Schlammgrube unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Claudia Aureliana Deandra wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1190 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Patrizierin aufgefordert ihren Betrieb Deandras Keramikhandel unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Marcus Decimus Mattiacus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 435.79 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seinen Betrieb Cuniculus Aureum Mattiacorum unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Lucius Didius Crassus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 721.9 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seine Betriebe picturae Hispania Didius, Taberna 'Stella Mare' und terra incendium carthago nova unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Aelia Adria wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 709.23Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihre Betriebe Lararia Germanica und Scriniarius Germanica unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



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