Amtliche und sonstige Bekanntmachungen

  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XVI KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (17.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Iunia Attica wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 844.28Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihre Betriebe Lapicidinae und Officina ferraria unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XIV KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (19.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Lucius Aurelius Commodus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 198.24 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator aufgefordert seinen Betrieb Möbeltischlerei Commodus unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XIV KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (19.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Artoria Medeia wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 699.04 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert ihren Betrieb Zu den Mänaden unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XIV KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (19.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Gaius Didius Sevycius wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 1058.87 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Mitglied des Ordo Senatorius aufgefordert seinen Betrieb Herbarius Sevycius unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.



  • EDICTI PRAEFECTUS URBI
    ANTE DIEM XIII KAL SEP DCCCLVII A.U.C. (20.8.2007/104 n.Chr.)


    SANCTIO


    Gegen Medicus Germanicus Avarus wird nach §3 Absatz 5 der Lex Mercatus eine Geldstrafe in Höhe von 21570.88 Sz verhängt. Des Weiteren wird o.g. Senator ein letztes Mal aufgefordert seinen Betrieb Architectura 'Magister Avarus' unverzüglich abzugeben, zu veräußern, oder aufzulösen.




  • Nach der Sommerpause ist soeben die LXXX. Ausgabe der Acta Diurna erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit der neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.



    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Die Wahl des Cursus Honorum
    - Neues aus dem Senat
    - Neues aus den Curien der Provinzen
    - Der neue Praefectus Aegypti
    - Volksversammlung in Alexandria
    - Kurznachrichten aus aller Welt
    - uvm.


  • Soeben ist die LXXXI. Ausgabe der Acta Diurna erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit der neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.


    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Neuigkeiten aus Parthia
    - Nichts Neues aus dem Senat
    - Mordserie im Imperium Romanum
    - Kurzmeldungen aus Rom
    - Spiele in Germania
    - Neues aus der Polis Alexandria
    - uvm.



  • Soeben ist die LXXXII. Ausgabe der Acta Diurna erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit der neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.


    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Ergebnisse der Acta Diurna-Umfrage
    - Bericht aus Parthia und erste Verlustmeldungen
    - Neues aus der Curia Iulia
    - Verhandlungen in Rom
    - Kurzmeldungen aus Italia
    - Neues aus der Polis Alexandria
    - uvm.


  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM III KAL OCT DCCCLVII A.U.C. (29.9.2007/104 n.Chr.)


    Decimus Albius Nero wird aufgrund Verstoßes gegen §3, Absatz 1 Lex mercatus, dem nicht lizensierten, öffentlichen Verkauf diverser Waren, darunter Bier, Brot, Fisch, Wein, Obst, Trauben und Wolle in Verbindung mit einem Verstoß gegen §4, Absatz 3, dem Verkauf unterhalb der Herstellungskosten, zu einer Strafabgabe von insgesamt 584.37 Sz. gemäß § 7 Absatz 1 verpflichtet.


    Sieht sich der Beschuldigte nicht in der Lage, die Strafe zu bezahlen, werden alternativ eine Woche Strafarrest angedroht.


    Ein Einspruch gegen dieses Edict ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben möglich.




  • Soeben ist die LXXXIII. Ausgabe der Acta Diurna erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit der neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.


    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Neue Acta Diurna-Umfrage
    - Neues aus Parthia
    - Amtliche Bekanntmachung der decemviri litibius iucandes
    - Gerichtsverhandlungen in Rom
    - Tempelweihungen im Imperium Romanum
    - Kurzmeldungen aus aller Welt
    - uvm.


  • Soeben ist die LXXXIV. Ausgabe der Acta Diurna erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit der neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.


    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Kaiserliche Worte aus Parthia
    - Neues aus dem und über den Senat
    - Bericht zum Feiertag der Fides
    - Erbschaftslage
    - Bewegung im Cultus Deorum
    - Spiele in Aegyptus
    - Meldungen aus aller Welt
    - Neues vom Küchenbullen
    - uvm.


  • Soeben ist die LXXXV. Ausgabe der Acta Diurna erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit der neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.


    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Neues aus dem Senat
    - Mord in Rom
    - Bekanntgabe des neuen Praefectus Urbi
    - Bericht zum Feiertag des Armilustrium
    - Urteile die Lex Mercatus betreffend
    - Meldungen aus aller Welt
    - Neues vom Küchenbullen
    - uvm.


  • Soeben ist die LXXXVI. Ausgabe der Acta Diurna erschienen. Wir wünschen unseren Lesern viel Freude und Information mit der neuen Ausgabe.


    Die Redaktion.


    Die Themen dieser Ausgabe:
    - Kandidaturen zum Cursus Honorum
    - Neues vom Krieg in Parthia
    - Acta Diurna - Umfrage
    - Meldungen aus aller Welt
    - Neues vom Küchenbullen
    - u.v.m.

  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM X KAL IAN DCCCLVIII A.U.C. (23.12.2007/104 n.Chr.)


    Gegen Decimus Albius Nero wird eine Strafe wegen Verstoßes gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus verhängt. In Zuwiderhandlung des Paragraphen § 3 Betriebe, Absatz 1 ist eine Summe von 229.25 Sesterzen an die Staatskasse II zu überbringen. Zudem wird die Menge des Angebots: Brot ROMANVM - 500 Laibe zu einem Preis unter den Herstellungskosten verkauft, dies wird als Verstoß gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus § 4, Abs. III gewertet. Gegen den Beschuldigten wird eine Strafe von 229.25 Sesterzen verhängt. Zahlbar an die Staatskasse II. Beide Beträge sind innerhalb von 14 Tagen überzustellen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Ist Decimus Albius Nero nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ für jeden Verstoß eine Woche Haft vollzogen.



    Medicus Germanicus Avarus



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM X KAL IAN DCCCLVIII A.U.C. (23.12.2007/104 n.Chr.)


    Gegen Decimus Albius Nero wird eine Strafe wegen Verstoßes gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus verhängt. In Zuwiderhandlung des Paragraphen § 3 Betriebe, Absatz 1 ist eine Summe von 229.25 Sesterzen an die Staatskasse II zu überbringen. Zudem wird die Menge des Angebots: Landwein (Kanne) - 500 Kannen zu einem Preis unter den Herstellungskosten verkauft, dies wird als Verstoß gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus § 4, Abs. III gewertet. Gegen den Beschuldigten wird eine Strafe von 229.25 Sesterzen verhängt. Zahlbar an die Staatskasse II. Beide Beträge sind innerhalb von 14 Tagen überzustellen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Ist Decimus Albius Nero nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ für jeden Verstoß eine Woche Haft vollzogen.



    Medicus Germanicus Avarus



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM X KAL IAN DCCCLVIII A.U.C. (23.12.2007/104 n.Chr.)


    Gegen Decimus Albius Nero wird eine Strafe wegen Verstoßes gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus verhängt. In Zuwiderhandlung des Paragraphen § 3 Betriebe, Absatz 1 ist eine Summe von 229.25 Sesterzen an die Staatskasse II zu überbringen. Zudem wird die Menge eines der beiden Angebote: Trauben ROMANVM - 500 Stück zu einem Preis unter den Herstellungskosten verkauft, dies wird als Verstoß gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus § 4, Abs. III gewertet. Gegen den Beschuldigten wird eine Strafe von 229.25 Sesterzen verhängt. Zahlbar an die Staatskasse II. Beide Beträge sind innerhalb von 14 Tagen überzustellen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Ist Decimus Albius Nero nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ für jeden Verstoß eine Woche Haft vollzogen.



    Medicus Germanicus Avarus



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM III NON IAN DCCCLVIII A.U.C. (3.1.2008/105 n.Chr.)


    Gegen Primus Decimus Magnus wird eine Strafe wegen Verstoßes gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus verhängt. In Zuwiderhandlung des Codex Universalis - Lex Mercatus § 4, Abs. III. Gegen den Beschuldigten wird eine Strafe von 1646.85 Sesterzen, was der Mindestklausel von 5% entspricht, verhängt. Zahlbar an die Staatskasse II. Die Summe ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Ist Primus Decimus Magnus nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ eine Woche Haft gewährt.



    Medicus Germanicus Avarus



  • EDICTUM AEDILIS PLEBIS
    ANTE DIEM VIII ID IAN DCCCLVIII A.U.C. (6.1.2008/105 n.Chr.)


    Gegen Publius Redivivus Verus wird eine Strafe wegen Verstoßes gegen den Codex Universalis - Lex Mercatus verhängt. In Zuwiderhandlung des Paragraphen § 3 Betriebe, Absatz 1 ist eine Summe von 36.75 Sesterzen an die Staatskasse II innerhalb von 14 Tagen zu überstellen.


    Dem Vergehen liegt eine gehandelte Menge von einhundert Kannen Landwein zu Grunde.


    Beschwerde oder Einspruch ist an den amtierenden Consul zu richten.


    Ist Publius Redivivus Verus nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ eine Woche Haft verhängt.



    Medicus Germanicus Avarus



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