Geschäftsordnung des Senates

  • Erster Entwurf einer Geschäftsordnung, Ergänzungen und Änderungen können angemahnt werden.



    Geschäftsordnung des Senates
    Imperium Romanum


    § 1 Mitglieder
    Dies regelt der entsprechende Paragraph des Codex Universalis.


    § 2 Geltungsbereich
    Diese Geschäftsordnung gilt für den Senat des Imperium Romanum.


    § 3 Vorsitz
    Den Vorsitz über den Senat führt der vom Senat gewählte Princeps Senatus, näheres hierzu regelt der Codex Universalis.


    § 4 Vertretung
    (1) Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste).
    (2) Sollte auch der Älteste Senator verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator der Curie.
    (3) Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.


    § 5 Übertragung Stimmrecht der Senatoren
    (1) Senatoren können ihre Stimme bei begründeter Verhinderung einem anderen Senator maximal 2 Monate übertragen.
    (2) Ein Senator kann insgesamt nur maximal zwei Stimmen führen.
    (3) Im Usus wird diese Stimme einem Mitglied der eigenen Factio übertragen, doch ist dies nicht zwingend notwendig.


    § 6 Teilnahme anderer Personen
    Anderen Personen kann die Teilnahme an den Sitzungen nur durch Beschluss des Senates per Decretum Senatus oder durch den Imperator Caesar Augustus per Decretum Imperatoris auf Zeit oder unbefristet gestattet werden.


    § 7 Änderung der Geschäftsordnung
    Diese Geschäftsordnung kann nur durch Beschluss des Senates per Decretum Senatus oder durch den Imperator Caesar Augustus per Decretum Imperatoris geändert werden.


    § 8 Außerkrafttreten
    (1) Diese Geschäftsordnung tritt, wenn der Senat oder der Imperator Caesar Augustus ihre Aufhebung beschließen außer Kraft.
    (2) Diese Geschäftsordnung ist allen Decreta des Senates oder des Imperator Caesar Augustus untergeordnet.

  • Original von Titus Helvetius Geminus
    § 4 Vertretung
    (1) Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste).


    grammatikalische Änderung: ... der älteste Senator den Princeps Senatus...:)


    § 6 Teilnahme anderer Personen
    Anderen Personen kann die Teilnahme an den Sitzungen nur durch Beschluss des Senates per Decretum Senatus oder durch den Imperator Caesar Augustus per Decretum Imperatoris auf Zeit oder unbefristet gestattet werden.


    Ist sowas wirklich notwendig? Brauchen wir wirklich andere Personen hier in der Curia?

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Ist sowas wirklich notwendig? Brauchen wir wirklich andere Personen hier in der Curia?


    "Der Passus ist meiner Meinung nach sehr wichtig, er kann durchaus nützlich sein zu Themen bei denen kein Senator sich ausreichend damit beschäftigt hat. In solchen Fällen ist Hilfe durch außen mittels Spezialisten eine feine Sache.
    Erinnern wir uns z.B. an die Verhandlungen mit Tylus, ohne Senator Antons Ausführungen und Bemühungen hätten die weitaus länger gedauert (damals wurde Anton für diese Aufgabe der außerordentliche Beisitz eingeräumt)."

  • Na von mir aus.


    Andere Frage: Avarus hat mit mir gesprochen, er meint: "Es gab zu dem Zeitpunkt wo der Senat nach Rom "umzog" (Forum) die Diskussion zu den Senatsbeschlusszeiten, das man es via Post versenden könnte, die Senatoren nach Rom zu rufen. Oder sie sich regelmäßig zu Abstimmungen an festgelegten Tagen in Rom versammeln. Das Thema wurde seitdem nie wieder angesprochen und ich bin der Meinung es würde gut in solch eine Verordnung passen." (simoff: zu faul zum umformulieren).


    Wie schauts damit aus?

  • Was ich in der Geschäftsordnung vermisse sind Stichworte wie "Anhörung", "Diskussion", "Abstimmung" usw. beziehungsweise wer derartige ... Gespräche ... beginnen darf.


    Weiters hat der Kaiser nichts in der Geschäftsordnung zu suchen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Original von Secundus Flavius Felix


    Was ich in der Geschäftsordnung vermisse sind Stichworte wie "Anhörung", "Diskussion", "Abstimmung" usw. beziehungsweise wer derartige ... Gespräche ... beginnen darf.


    "Problem ist, dass man sich sehr oft mit dem Codex Universalis wiederholen würde."


    Weiters hat der Kaiser nichts in der Geschäftsordnung zu suchen.


    "Bitte was? Wie meinen?"

  • Zitat

    "Problem ist, dass man sich sehr oft mit dem Codex Universalis wiederholen würde."


    In der Hinsicht könnte man den Codex dann wohl etwas kürzen? :)
    Inhaltlich gehört es jedenfalls eher in eine Geschäftsordnung denn in ein Gesetz.


    Zitat

    Weiters hat der Kaiser nichts in der Geschäftsordnung zu suchen.


    "Bitte was? Wie meinen?"


    Die Geschäftsordnung klärt wie die Arbeit im Senat ablaufen soll. Sie soll doch bitte von denjenigen bearbeitet werden, die diese Arbeit betrifft - und nicht vom Kaiser. So allwissend er auch sein mag, einer Geschäftsordnung des Senates hat er sicher keine Verbesserungen zuzufügen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Original von Secundus Flavius Felix


    In der Hinsicht könnte man den Codex dann wohl etwas kürzen? :)
    Inhaltlich gehört es jedenfalls eher in eine Geschäftsordnung denn in ein Gesetz.


    "Das wäre denkbar, ja."


    Die Geschäftsordnung klärt wie die Arbeit im Senat ablaufen soll. Sie soll doch bitte von denjenigen bearbeitet werden, die diese Arbeit betrifft - und nicht vom Kaiser. So allwissend er auch sein mag, einer Geschäftsordnung des Senates hat er sicher keine Verbesserungen zuzufügen.


    "Oh, das steht da nicht drin damit der Kaiser dort Verbesserungen einbauen kann, sondern eher deshalb, damit er manches was der Senat gedachte einzubauen, wieder herauszustreichen zu können."

  • "Oh, das steht da nicht drin damit der Kaiser dort Verbesserungen einbauen kann, sondern eher deshalb, damit er manches was der Senat gedachte einzubauen, wieder herauszustreichen zu können."


    Was der Senat für gut hält und mit den Gesetzen konform ist (dort hat der Kaiser anzusetzen!) soll meiner Meinung nach in der Geschäftsordnung stehen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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