Erster Entwurf einer Geschäftsordnung, Ergänzungen und Änderungen können angemahnt werden.
Geschäftsordnung des Senates
Imperium Romanum
§ 1 Mitglieder
Dies regelt der entsprechende Paragraph des Codex Universalis.
§ 2 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für den Senat des Imperium Romanum.
§ 3 Vorsitz
Den Vorsitz über den Senat führt der vom Senat gewählte Princeps Senatus, näheres hierzu regelt der Codex Universalis.
§ 4 Vertretung
(1) Nach Abmeldung vertritt den Princeps Senatus der Älteste Senator der Römischen Curie (siehe Senatorenliste).
(2) Sollte auch der Älteste Senator verhindert oder er der Princeps Senatus sein, so tritt an dessen Stelle der zweitälteste Senator der Curie.
(3) Ohne Abmeldung tritt obige Vertretungsregelung in Kraft, wenn eine notwendige Entscheidung des Princeps Senatus mehr als 4 Tage unerledigt bleibt.
§ 5 Übertragung Stimmrecht der Senatoren
(1) Senatoren können ihre Stimme bei begründeter Verhinderung einem anderen Senator maximal 2 Monate übertragen.
(2) Ein Senator kann insgesamt nur maximal zwei Stimmen führen.
(3) Im Usus wird diese Stimme einem Mitglied der eigenen Factio übertragen, doch ist dies nicht zwingend notwendig.
§ 6 Teilnahme anderer Personen
Anderen Personen kann die Teilnahme an den Sitzungen nur durch Beschluss des Senates per Decretum Senatus oder durch den Imperator Caesar Augustus per Decretum Imperatoris auf Zeit oder unbefristet gestattet werden.
§ 7 Änderung der Geschäftsordnung
Diese Geschäftsordnung kann nur durch Beschluss des Senates per Decretum Senatus oder durch den Imperator Caesar Augustus per Decretum Imperatoris geändert werden.
§ 8 Außerkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt, wenn der Senat oder der Imperator Caesar Augustus ihre Aufhebung beschließen außer Kraft.
(2) Diese Geschäftsordnung ist allen Decreta des Senates oder des Imperator Caesar Augustus untergeordnet.