Änderungen Codex Universalis

  • Änderungsvorschläge zum Codex Universalis rund um das Thema Cursus Honorum:



    Ämter des Cursus Honorum


    § 51
    (10) Einem Censor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit vollem Rederecht gewährt.


    ersatzlos streichen



    § 52
    (11) Einem Consul, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit vollem Rederecht gewährt.


    ersatzlos streichen



    § 53
    (8) Einem Praetor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.


    ersatzlos streichen


    (9) Zum Praetor kandidieren darf nur, wer den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden hat.


    erweitern und Abschnittsnummer anpassen:
    (8) Zum Praetor kandidieren dürfen nur Senatoren welche den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden haben.



    Diese Änderungen sind notwendig angesichts der diversen Neuregelungen die in letzter Zeit erlassen wurden.





    Zur Diskussion möchte ich stellen:


    Erweiterung des § 38 Ämterlaufbahn mit:
    (x) Zwischen der Beendigung der Amtszeit als Tribunus Plebis oder Aedil und dem Antreten zur Praetur muß eine Amtsperiode pausiert werden.


    Die Formulierung ist nicht die beste, was es bewirken soll ist folgendes: Der Senatorenstand setzt eine abgeschlossene Amtszeit als Tribunus Plebis/Aedil voraus, die Praetur wiederum den Senatorenstand. Um den Kandidaten die Zeit dazu zu geben das entsprechende Kleingeld für die Senatorenwürde etc. anzuhäufen und nebenbei auch den zwingenden Cursus Iuris zu absolvieren sollten wir diese Zwangspause einführen. Damit wird auch kein Aspirant unter Druck gesetzt und es wird klarer wann man nun kandidieren darf und wann nicht.

  • "Die Änderungen des Codex Universalis, welche Senator Lucidus vorgeschlagen hat, sind allesamt sinnvoll und ich unterstütze sie.


    Jedoch halte ich die von Lucidus angeregte Erweiterung des § 38 Ämterlaufbahn für nicht weitreichend genug.


    Ich schlage folgende Änderung des Codex Universalis vor:


    Erweiterung des § 38 Ämterlaufbahn des Codex Universalis mit:
    (5) Zwischen der Beendigung eines jeden Amtes im Cursus Honorum bis zum Antritt des nächsten Amtes muß eine Pause von mindestens einer Wahlperiode eingelegt werden.


    Patres Conscripti, warum schlage ich euch dies vor?


    Laßt uns zu den Traditionen zurückkehren, welche unsere Vorväter hatten. Wie ihr alle wißt war es früher Sitte, das zwischen den Ämtern des Cursus Honorum das sogenannte Bienniat, eine Pause von zwei Wahlperioden eingehalten werden mußte. Dies ist zu Unrecht in Vergessenheit geraten. So muß es aber nicht für alle Zeiten sein. Ich halte es für unsere Pflicht als Senatoren, uns um die Wiederbelebung der guten und sinnvollen Traditionen unseres Volkes, unserer Vorväter zu kümmern. Wer sonst sollte dies tun, wenn nicht wir?


    Laßt uns dem Volke durch eine derartige Änderung des Codex Universalis auch ein Beispiel geben, das uns nicht die Sucht nach Ruhm und Macht treibt. Ein solche Beispiel wie das des von mir im übrigen hochgeschätzten Senators Anton, der die Ämterlaufbahn des Cursus Honorum ohne jegliche Unterbrechung durchlief, sollte einfach nicht mehr möglich sein.


    Senatori, ihr alle kennt die Diskussionen und Vorwürfe aus dem letzten Wahlkampf, die Klagen darüber das die Inhaber von Ämtern des Cursus Honorum praktisch über lange Zeit Immunität vor dem Gesetz genießen, da sie während ihrer Amstzeit nicht angeklagt werden konnten. Da sich in vielen Fällen sofort die nächste Amtszeit anschloß, ist es Bürgern auf lange, viel zu lange Sicht nicht möglich Klage gegen Amtsinhaber des Cursus Honorum zu führen. Ich halte die Kritiken und Beschwerden gegen diese Zustände für berechtigt.


    Wer sein Amt sauber und ordentlich führt, so wie es jeder Amtsinhaber tun sollte, braucht sicher keine Angst zu haben. Es werden sich sicher auch nicht die Gerichtshallen mit Prozessen gegen frühere Amtsinhaber füllen.


    Wir aber können dem Volk durch eine solche Änderung ein Zeichen geben. Ein Signal, das der Senat nicht abgehoben ist, das wir Senatoren auf die Wünsche und Sorgen des Volkes reagieren. Ein Signal zudem, was der Staatskasse nichts kostet. ;)


    Wir führen durch die von mir vorgeschlagene Änderung des Codex Universalis und die Einführung einer Zwangspause von EINER Wahlperiode zwischen den Ämtern des Cursus Honorum das Bienniat noch nicht in vollem Umfange wieder ein. Aber ein erster richtiger Schritt wäre getan. Sollte sich unter uns jedoch eine Mehrheit finden, welche sogar für die sofortige Einführung der Pause von 2 Monaten zwischen ALLEN Ämtern des Cursus Honorum ist, so würde ich mich dem sogar anschließen."



    Sim-Off:

    Das Bienniat gab es tatsächlich. Am Anfang des IR waren Pausen zwischen den Ämtern des CH wahrscheinlich nicht sinnvoll. Inzwischen hat unser Imperium aber eine Bevölkerungsstärke erreicht, welche die Einführung von Zwangspausen zwischen den Ämtern des CH sowohl möglich als auch sinnvoll macht. Da Lucidus ohnehin eine Pause zwischen der 2. und 3. Stufe des CH vorschlägt, sollten wir diese Gelegenheit zur generellen Einführung von Pausen zwischen den Ämtern des CH nutzen.


    Zudem kommen wir dann wieder einen Schritt näher an unser Ziel heran, unsere Simulation möglichst realistisch zu gestalten.
    Zusätzlich dient die von mir vorgeschlagene Änderung auch der Verwirklichung der durch das neue Rangsystem ja ausdrücklich angestrebten vielfältigen individuellen Karrierren und Lebensläufen.


    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halte ich die Pause von einer Wahlperiode am praktikabelsten, könnte mich persönlich allerdings sogar mit einer Pause von 2 Wahlperioden anfreunden.

  • Die Vorschläge von Lucidus finden meine Unterstützung, die von Falco aber nicht.


    Sim-Off:

    Ja, wissen wir, daß das Bienniat historisch ist. Aber auch, daß es eine Altersuntergrenze gab. Willst du die auch noch einführen?


    Das Bienniat ist meiner Ansicht nicht machbar, wir haben wieviele aktive Senatoren im Imperium? Laut Senatorenliste 15, einer davon abwesend - nämlich Creticus, also 14. Die andern sind a) entweder nicht in Rom, wie Messalina oder Sedulus, oder b) beim Militär, wie du, Falco, oder ich. Bei manchen trifft beides zu. Einer muß außerdem Princeps Senatus sein. Das heißt, es gibt wenn ich richtig gezählt habe, max 6 Senatoren, die ein Amt im Cursus Honorum machen können. Wir sind jetzt schon unterbesetzt im Cursus Honorum, es gibt diese Amtszeit ja weder einen Consul noch einen zweiten Censor.


    Was mich zu einer Annahme führt: Falco, willst du eine Senatorenschwemme initiieren, um obiges zu vermeiden?

  • Sim-Off:

    Die Pause die ich vorschlug dient nur dazu, den CH etwas praktikabler zu gestalten. Wenn wir mit dem Vorsatz ran gehen würden den CH historischer zu gestalten, dann ist das Bienniat nur ein mittelwichtiger Punkt (abgesehen davon, daß das Bienniat keine absoluten Abstände aufweist, die Pause zwischen 2 Amtszeiten als Consul muß z.B. 10 Jahre andauern).
    Wichtiger wären z.B. Loslösung des Censors aus dem CH, unregelmäßige Wahlen für ihn, mindestens 4 Jahre im Amt usw. Die unteren Stufen nachbessern usw. usf.
    Wenn wir ausreichend Leute haben, können wir über eine komplette Reform nachdenken, momentan ist es IMHO aber eher hinderlich im administrativen Ablauf des IR.

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Die Vorschläge von Lucidus finden meine Unterstützung, die von Falco aber nicht.


    Sim-Off:

    Ja, wissen wir, daß das Bienniat historisch ist. Aber auch, daß es eine Altersuntergrenze gab. Willst du die auch noch einführen?


    Sim-Off:

    Nein. Solange wir weder ein konkretes Alter noch eine Alterung der ID´s haben, wäre das ja auch völlig sinnlos. ;)
    Willst Du damit argumentieren, das man die eine Annäherung an die historische Realität (Bienniat) nicht einführen sollte, weil eine andere Annäherung (Altersuntergrenze) nicht realisierbar ist? Mit dieser "Logik" habe ich zugegebenermaßen meine Schwierigkeiten.


    Sim-Off:

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Das Bienniat ist meiner Ansicht nicht machbar, wir haben wieviele aktive Senatoren im Imperium? Laut Senatorenliste 15, einer davon abwesend - nämlich Creticus, also 14. Die andern sind a) entweder nicht in Rom, wie Messalina oder Sedulus, oder b) beim Militär, wie du, Falco, oder ich. Bei manchen trifft beides zu. Einer muß außerdem Princeps Senatus sein. Das heißt, es gibt wenn ich richtig gezählt habe, max 6 Senatoren, die ein Amt im Cursus Honorum machen können. Wir sind jetzt schon unterbesetzt im Cursus Honorum, es gibt diese Amtszeit ja weder einen Consul noch einen zweiten Censor.


    Sim-Off:

    1. Meiner Ansicht nach ist das Bienniat zumindestens in der von mir vorgeschlagenen Variante - eine Pause von EINER Amtsperiode sehr wohl durchführbar.
    2. Was haben die Ämter des Cursus Honorum mit der Anzahl der Senatsmiglieder zu tun?
    3. Erschwert ja bereits der Vorschlag von Lucidus - welchen Du ja unterstützt eine baldige Besetzung der Ämter Consul und Censor. Dann müßtest du konsequenterweise gegen den Vorschlag von Lucidus sein.


    Sim-Off:


    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Was mich zu einer Annahme führt: Falco, willst du eine Senatorenschwemme initiieren, um obiges zu vermeiden?


    Sim-Off:

    ?(
    Diese Annahme ist erstens völlig albern und zweitens verstehe ich nicht, wie du überhaupt darauf kommst.

  • Original von Marcus Didius Falco


    Sim-Off:

    Nein. Solange wir weder ein konkretes Alter noch eine Alterung der ID´s haben, wäre das ja auch völlig sinnlos. ;)
    Willst Du damit argumentieren, das man die eine Annäherung an die historische Realität (Bienniat) nicht einführen sollte, weil eine andere Annäherung (Altersuntergrenze) nicht realisierbar ist? Mit dieser "Logik" habe ich zugegebenermaßen meine Schwierigkeiten.


    Natürlich nicht. Ich hab nur ein Problem damit, wenn man etwas so historisch wie nur möglich machen will, es aber praktisch nicht durchführbar ist. Lassen wir das also einmal weg.


    1. Meiner Ansicht nach ist das Bienniat zumindestens in der von mir vorgeschlagenen Variante - eine Pause von EINER Amtsperiode sehr wohl durchführbar.
    2. Was haben die Ämter des Cursus Honorum mit der Anzahl der Senatsmiglieder zu tun?
    3. Erschwert ja bereits der Vorschlag von Lucidus - welchen Du ja unterstützt eine baldige Besetzung der Ämter Consul und Censor. Dann müßtest du konsequenterweise gegen den Vorschlag von Lucidus sein.


    Zu 1: nein, finde ich nicht.
    Zu 2: naja einiges. Für das Amt des Prätors muß man immerhin Senator sein, für die Ämter Consul und Censor also erst recht.
    Zu 3: Warum sollte ich gegen den Vorschlag von Lucidus sein? Der Cursus Iuris und die Kopplung zum Amt des Prätors war meine Idee und ich stehe dazu.


    Diese Annahme ist erstens völlig albern und zweitens verstehe ich nicht, wie du überhaupt darauf kommst.


    Na ganz einfach: Wenn wir die personellen Kapazitäten nicht haben um deinen Vorschlag zu realisieren, müssen wir diese ja erhöhen, oder sehe ich das falsch?


    /edit: ein wort hinzugefügt

  • Sim-Off:

    Mein Vorschlag war SimON gemeint. Warum höre ich hier eigentlich nur SimOFF-Argumente dagegen, die m.E. größtenteils nicht mal zutreffend sind?



    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Natürlich nicht. Ich hab nur ein Problem damit, wenn man etwas so historisch wie nur möglich machen will, es aber praktisch nicht durchführbar ist. Lassen wir das also einmal weg.[/simoff]


    Sim-Off:

    Warum? Die Altersuntergrenze ist vielleicht nie möglich, denn ob es hier jemals eine Alterung geben wird, das ist wohl noch nicht entschieden. Willst du meinen Vorschlag auf diese Art also endgültig beerdigen? Denn wennman dir folgt, dann gibt es die Pausen zwischen den Ämtern des CH erst, wenn es die Altersgrenze gibt. Keine Altersuntergrenze, also keine Pausen zwischen den Ämtern des CH. Das willst du wirklich? Wenn du aber für solche Pausen bist, dann können wir sie jetzt einführen. Denn machbar ist es inzwischen.



    Sim-Off:

    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Zu 1: nein, finde ich nicht.
    Zu 2: naja einiges. Für das Amt des Prätors muß man immerhin Senator sein, für die Ämter Consul und Censor also erst recht.
    Zu 3: Warum sollte ich gegen den Vorschlag von Lucidus sein? Der Cursus Iuris und die Kopplung zum Amt des Prätors war meine Idee und ich stehe dazu.


    Sim-Off:

    Sorry, deine Argumentation entbehrt für mich immer noch der Stichhaltigkeit.
    Falls du es überlesen hast: Ich wende mich überhaupt nicht gegen den Vorschlag von Lucidus. Wenn schon Änderung, dann aber gleich richtig und Pausen zwischen allen Ämtern.
    zu 1. Ich immer noch
    zu 2. Schön. Was hat das nun damit zu tun, das es eine Pause zwischen den Ämtern geben soll?
    3. Der Vorschlag von Lucidus sorgt doch allein schon wirkungsvoll dafür, das die Ämter ab Prätor aufwärts in den nächsten Monaten nur schwer besetzt werden können. Wieso argumentierst du also gegen meinen Vorschlag damit, das die Ämter Censor/Consul schon in dieser Wahlperiode nicht besetzt werden können? Sorry, das ist wirklich an den Haaren herbeigezogen.


    Zitat
    Sim-Off:

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus


    Na ganz einfach: Wenn wir die personellen Kapazitäten nicht haben um deinen Vorschlag zu realisieren, müssen wir diese ja erhöhen, oder sehe ich das falsch?


    Sim-Off:

    Irgendwie schon. :) Welche personellen Kapazitäten verlangt mein Vorschlag, der eine Senatorenschwemme notwendig macht?
    Inwiefern verlangt eine Pause z.B. zwischen der ersten und zweiten Stufe des CH (Quaestor - Aedil) nach mehr Senatoren? Inwiefern soll eine Einführung dieser Pausen, die Ernennung zusätzlicher Senatoren erforderlich machen? Diese helfen doch überhaupt nicht, denn auch ein ernannter Senator kann doch z.B erst zum Consul kandidieren, wenn er die vorherigen Ämter des CH durchlaufen hat.

  • Sim-Off:

    Das geht ins SimOFF weil nur SimOFF-Gründe dagegen sprechen.


    Zur Pause zwischen Quästor und Aedil/VT hab ich keine Meinung.


    Die Pause zwischen Aedil und Praetor ist von allen Beteiligten gewünscht.


    Dann als nächstes die Pause zwischen Praetor und Consul... naja. Wir haben Personalmangel, ich bin also gegen die Pause.


    Pause zwischen Consul und Censor: Mir ist vollkommen egal ob wir einen Censor haben oder nicht. Ergo keine Meinung.



    /edit: Wenn wir mal den Aedil nicht besetzt haben: ich mach die Arbeit nicht.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Sim-Off:

    Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    Die Pause zwischen Aedil und Praetor ist von allen Beteiligten gewünscht.


    Von mir eigentlich nicht. Zumindest weiß ich noch nicht wieso eine Pflichtpause so gut sein soll.
    Aber wenn die Mehrheit dafür, soll es mir auch recht sein.


  • Sim-Off:

    Also bleibt als einziges Argument gegen einen SimON-sinnvollen Vorschlag, das eine Pause zwischen Prätor und Consul aus SimOFF-Gründen nicht wünschenswert ist!


    Für mich ist das für eine Ablehnung meines Vorschlags nicht ausreichend.


    Es geht auch in dieser Wahlperiode ohne Consul. Für die nächste gibt es mehrere Kandidaten, die als Consul kandidieren könnten - Anton, Lucidus, Hungaricus. Alle 3 haben allesamt eine Wahlperiode pausiert. Wenn diese 3 nicht wollen, nun dann muß es notfalls eben eine weitere Wahlperiode ohne Cobnsul gehen.


    Also meine Meinung ist inzwischen klar: Entweder eine Pause zwischen allen Ämtern des Cursus Honorum oder gar keine Pause.


    Denn wenn man den Engpaß beim Consul nicht gewillt ist in Kauf zu nehmen, dann sollte man auch einen Engpaß bei den Praetoren für die zukünftige Wahlperiode nicht in Kauf nehmen.

  • Eine Pause zwischen allen Stufen des Cursus Honorum wäre ein unbedachter Schritt. Wir würden damit das Volk verprellen, gegen uns aufbringen. Überlegen wir doch nur, wie lange ein hoffnungsvoller junger Politiker benötigt um die Voraussetzungen für den Senat zu erlangen, mit dem Status Quo vergehen idealerweise 2 Jahre die man für den Cursus Honorum benötigt.
    Du schlägst nun vor, diese Zeit des Sammelns von Erfahrungen um ein volles Jahr zu verlängern? Würdest du dies auch befürworten wenn du noch kein Senator wärst?
    Antworte ehrlich!



    Sim-Off:

    In der Sim 1 Jahr = 2 Monate real

  • Sim-Off:

    Wenn es eh Simoff diskutiert wird, brauch ich keinen Schreiber an den Haaren herbei ziehen.


    Ich bin gegen solch eine Pause, denn diese wird es von alleine geben. So haben wir einige Punkte, die das Amt des Prätors vorraus setzt.



      [*]Senatorenwürde (damit verbundene "Gebühr" von 8000 Sz.)
      [*]bestehen des Kursus Iuris an der Scola


    Wer also weder Kurs noch Geld hat, kann nicht kandidieren, wer Kurs und das nötige Geld hat, darf Arbeit abnehmen.

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    Eine Pause zwischen allen Stufen des Cursus Honorum wäre ein unbedachter Schritt. Wir würden damit das Volk verprellen, gegen uns aufbringen. Überlegen wir doch nur, wie lange ein hoffnungsvoller junger Politiker benötigt um die Voraussetzungen für den Senat zu erlangen, mit dem Status Quo vergehen idealerweise 2 Jahre die man für den Cursus Honorum benötigt.
    Du schlägst nun vor, diese Zeit des Sammelns von Erfahrungen um ein volles Jahr zu verlängern? Würdest du dies auch befürworten wenn du noch kein Senator wärst?
    Antworte ehrlich!


    Lucidus, Du möchtest von mir meine ehrliche Meinung? Selbstverständlich bekommst du die zu hören. Dazu bin ich ja hier im Senat, um meine ehrliche Meinung zu sagen.


    Meine ehrliche Antwort, sie lautet JA! Ja, ich würde es trotzdem befürworten. Denn siehe, ich bin nicht hier im Senat um meine eigenen Interessen zu vertreten, sondern ich bin hier um die Interessen des Volkes zu vertreten. Wenn es mir um mich selbst ginge, um meine eigene Karrierre, würde ich dann diesen Vorschlag unterbreiten? Nein! Denn mein Vorschlag verlängert ja auch für mich die Zeit, bis ich zum Consul kandidieren kann.


    Als Volkstribun kenne ich die Meinung des Volkes in dieser Frage und ich sage sie dir.


    Das Volk, es will keine Politiker die jahraus, jahrein ein Amt des Cursus Honorum nach dem anderen belegen.


    Das Volk es will keine Politiker die machthungrig, ohne Pause nach den höchsten Ämtern streben und das wahre Leben nicht kennen.


    Das Volk, es will keine Politiker, die jahrelang dem Zugriff der Justiz entzogen sind, weil sie von der gerichtlichen Immunität des einen Amtes ohne Pause in die gerichtliche Immunität des anderen Amtes schlüpfen. Der sich von ihnen zu Unrecht behandelt Fühlende, in seinen Rechten geschmälerte, er mag inzwischen ruiniert sein, gar tot, bevor er seine Klage vor Gericht anbringen kann. Was ist das für eine Gerechtigkeit?


    Derartige Zustände, die verprellen das Volk. Nicht ein Jahr Wartezeit mehr für Nachwuchspolitiker, ein Jahr in dem sie wertvolle Erfahrungen sammeln können. Denn für die Arbeit im Senat, da benötigt man nicht nur die Erfahrungen aus den Ämtern des Cursus Honorum, sondern man muß auch außerhalb der Politik seinen Mann oder seine Frau gestanden haben.


    Denn das ist es, was das Volk will.


    Das Volk, es will Politiker die das Leben kennen, die ihre Erfahrungen gesammelt haben. Beim Militär, in der Verwaltung, als Priester. Während der Pausen zwischen den Ämtern des Cursus Honorum.


    Deshalb 1 Jahr Pause zwischen JEDEM Amt des Cursus Honorum!



    Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus

    Sim-Off:

    In der Sim 1 Jahr = 2 Monate real


    Sim-Off:

    Du sagst es: 2 Monate. :)

  • Nun wissen wir also was das Volk will, bzw. was der Volkstribun glaubt zu wissen was es will.


    Ich dachte bisher immer, daß das Politik treibende Volk möglichst schnell in den Senat gelangen will. Anders kann ich mir die Antragsstellung von Senator Avarus nicht erklären. Ohne Anlaß würde er doch niemals einen solchen Antrag einbringen?
    Nun.. von meiner Meinung kann mich kein Monolog dieser Welt abbringen; eigentlich würde das nur das Ergebnis einer Volksbefragung schaffen.

  • Sim-Off:

    Lucidus Vorschlag klingt ja noch einigermassen Vernüftig, aber Falco deinen finde ich jetzt übertrieben.


    Es gibt zwei Gesetze über die Ämterlaufbahn, zum einten die Lex Villia annalis, des Tribunus Plebis Lucius Villius im Jahre 180 v. Chr., diese regelte aber nur das Mindestalter für die Führung der curuluschen Ämter (sprich Censor, Consul, Praetor und Aedilis Curlues), zum anderen wäre da eine Lex Cornelia des Diktators Sulla der allen Ämtern des CH einen Mindestalter vorschrieb.
    M. E. war es durchaus möglich nach der Quaestur als Aedil oder VT zu kandidieren, wenn man das entsprechende Alter hatte.


    Was die Gerichtliche Immunität betrifft, war es nicht auch so, dass etwa ein Praetor nach seiner Amtszeit eine Provinz bekam und dann als Pro Praetor in diese Provinz ging und nach dieser Zeit nach Rom zurückkehrte und dann auch die Möglichkeit bekam als Consul zu kanididieren, er war also ganze drei Jahr gerichtlich Immun, dafür möge man sich als Beispiel an Gaius Iulius Caesar erinnern.


    Was die Pauser zwischen dem Consulat und der Censur betrifft, gab es die m. E. historisch gesehen nicht, man konnte als Consul gleich nach der Ablauf seiner Amtszeit als Censor kandidieren, als Beispiel mögem man sich an Lucius Aurelius Cotta (Cos. 65; Cens. 64) und Lucius Iulius Caesar (Cos. 90; Cens. 89) erinnern.

    itrit-curatorreipublicae.png matinia2.jpg

    DOMINUS FACTIONIS - FACTIO PURPUREA

    SODALIS MAIOR - GERMANITAS QUADRIVII

    Stadtpatron - Tarraco

  • Sim-Off:

    Ich halte die Idee einer Pause zwischen jedem Amt grundsätzlich für gut, aber im Moment für nicht durchführbar. Und ob es eine ZWANGSpause sein muss, weiss ich auch nicht so recht...
    Wir habe es jetzt schon nicht geschafft, Consul und Censor zu besetzen, obwohl wir 14 Senatoren haben. Wenn von denen auch noch welche wegen einer Zwangspause aufgrund eines Amtes in der letzten Wahlperiode wegfallen würden, würde es noch schwerer werden. Man darf ja auch nicht vergessen, dass es so Leute wie mich gibt, die noch aus älteren Zeiten ihren Senatorenstand habe, aber nicht mal Aedil waren. Ich muss das erstmal nachholen, bis ich überhaupt mal als Consul zur Verfügung stehen würde...


    Und wenn wir dann mal genug Leute haben, dann ergeben sich die Pause sowieso von selbst, weil es dann mehr Kandidaten als Plätze gibt.


    Und was ich sonst noch sagen will, geht Sim-On: :)


    "Ich glaube, Senator Lucidus hat mit seinem Antrag eine sehr interessante Frage aufgeworfen. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob wir seine Erweiterung für §38 überhaupt benötigen, oder ob nicht die aktuellen Gesetze ohnehin genau das besagen, was er erreichen will. Es ist ja so, dass NACH der Amtszeit als Aedil oder Tribunus Plebis eine Erhebung in den Senatorenstand üblich ist. Ein Praetor muss aber bereits VOR seinem Amtsantritt Senator sein. Also können sich die beiden Ämter doch eigentlich gar nicht nahtlos aneinander fügen! Dass wir es bisher erlaubt haben, ging von einer recht großzügigen Praxis der Aufnahme in den Senat aus.


    Was den Zeitbedarf für die Beschaffung des Geldes und das Absolvieren des Cursus Iuris angeht, bin ich weniger überzeugt, dass dafür eine Zwangspause angeordnet werden sollte. Schon jetzt sind ja sehr viele am Cursus interessiert, die noch lange nicht vor einer Kandidatur als Praetor stehen. Die Pause wird also für viele für den Cursus Iuris gar nicht nötig sein. Und was das Geld anbetrifft: nun ja, man hat es, oder man hat es nicht. Da die Ämter vorher (und auch die anderen) ehrenamtlich betrieben werden, würde es mich ohnehin nicht wundern, wenn viele aus finanziellen Gründen nach einer Amtszeit erstmal freiwillig eine Pause einlegen."


    Sim-Off:

    Nochmal kurz zum historischen: die Gesetze zum Mindesalter helfen uns nicht weiter: man konnte ja nicht nur einmal gewählt werden, sondern mehrfach. Es geht also quasi darum, ob man pausieren musste, wenn man das Mindesalter erstmal erreicht hatte. Bei uns ist das Mindestalter halt 0, und alle haben es erreicht. :)
    Man könnte natürlich Mindestalter = Mindestmitgliedschaft im IR setzen... Aber ich weiss nicht, ob wir das wirklich wollen.


    Was wir auch nicht vergessen dürfen: wenn wir mit einer Zwangspause zwischen jedem Amt arbeiten, dann kann es acht Monate dauern, bis man in den Senat kommt und nach einem Jahr hat man dann gerade mal die Praetur hinter sich. MICH würde sowas nicht stören, aber ich hab' da so Leute im Ohr, die mir beim Umbau des Rangsystems mal was von "Perspektivlosigkeit" und "Neulinge haben keine Chance" erzählt haben...


    /edit: Buchstabendreher

  • Herrschaften, es gibt noch ein Problem zu diskutieren, und zwar, wann wir das einführen wollen.


    Momentan siehts so aus: Die nächsten Kandidaten zum Prätorsposten wären Victor, Falco und Messalina. Jetzt einmal außer denen, die schon Prätor waren.


    Wenn wir das mit der Pause zwischen Aedil/VT und Prätor jetzt einführen, dürften wir aber in der nächsten Periode keinen Prätor haben.


    Folgendes: Voraussichtlich werd ich mit meiner Vorlesung Ende der Woche fertig - wie gesagt, nur voraussichtlich. Dann wären bis zu den CH-Wahlen noch 2 Wochen, an sich ja genug Zeit, weil die Kandidaten 1 Woche Zeit haben, um den Fall zu lösen. Aber: Ich hege mit Grund die Befürchtung, daß die Kandidaten mit dem Stoff noch nicht wirklich zurechtkommen und daher mehr Zeit zum Verstehen benötigen werden.


    Wir haben also folgende 2 Möglichkeiten:
    a) für die nächsten Wahlen noch keine Pause zwischen VT/Aedil und Prätor und wir hoffen, daß jemand von den dreien meine Prüfung schafft, oder
    b) wir führen die Pause jetzt ein, dann haben alle mehr Zeit und wir küren einen kommissarischen Prätor.


    Was meinen die Damen und Herren Mitsenatoren?

  • Meine klare Meinung: Entweder eine Pause zwischen allen Ämtern oder überhaupt keine Pause.


    Wie einige meiner Vorredner bereits begründet haben ist eine Pause nur zwischen den Stufen Ädil/VT und Prätor nicht notwendig.

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