Änderungen Codex Universalis

  • "Die Zwangspause hat zugegebenermaßen wenige Vorteile: Die Bürger erhalten eine realistischere Einschätzung von der Zeit die man mindestens benötigt um den CH zu absolvieren bzw. in den Senat zu gelangen und dem Wahlleiter wird seine Arbeit etwas einfacher gemacht. Dazu könnte man die Möglichkeit zählen, Anklagen und Gerichtsverfahren durchzuführen. Gerade die Amtszeiten der Aedilen waren in der Vergangenheit umstritten."


    Sim-Off:

    Agrippa: Die Censur zählte auch nicht wirklich zum CH, sie hatte einfach nur den CH als Voraussetzung

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    "Die Zwangspause hat zugegebenermaßen wenige Vorteile: Die Bürger erhalten eine realistischere Einschätzung von der Zeit die man mindestens benötigt um den CH zu absolvieren bzw. in den Senat zu gelangen und dem Wahlleiter wird seine Arbeit etwas einfacher gemacht. Dazu könnte man die Möglichkeit zählen, Anklagen und Gerichtsverfahren durchzuführen. Gerade die Amtszeiten der Aedilen waren in der Vergangenheit umstritten."


    "Ich vernahm genauso Kritik an der Arbeit von Quaestoren und von Praetoren."

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus

    Sim-Off:

    Agrippa: Die Censur zählte auch nicht wirklich zum CH, sie hatte einfach nur den CH als Voraussetzung


    Sim-Off:

    Das ist mir schon klar, Lucidus. Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, das man dort keine Pause bracuhte.


    Da es laut dieser Disskusion vielleicht schon bald wieder möglich ist, dass wir keinen Praetor haben und dann wieder ein kommisarischer Praetor ernannt werden müsste, schlage ich vor, neben dem Princeps Senatus ein weiteres Sonderamt einzuführen, dass des INTERREX.


    Sim-Off:

    Nach römischer Tradition beim Tode eines Königs ernannt; später bei Tod oder Abdankung oder noch nicht vollzogener Wahl ein des Consuls vom Senat für fünf Tage gewählt.


    Und zwar schlage ich vor dieses Amt einzuführen, er könnte dann als Vertretung der Consul und Praetoren amten und würde vom Senat oder Kaiser ernannt.



    §58 Interrex
    1. Der Interrex wurde nach römischer Tradition beim Tode eines Königs gewählt. Später später bei Tod oder Abdankung oder noch nicht vollzogener Wahl eines Consuls gewählt.
    2. Ein Interrex wird nur gewählt, wenn es nicht möglich ist das Amt des Consul und/oder Praetors zu besetzten.
    3. Sollte es nicht möglich sein, einen Consul zu wählen, übernimmt der Interrex gemäss §52 Codex Universalia dessen Aufgaben.
    4. Sollte es nicht möglich sein, einen Praetor zu wählen, übernimmt der Interrex gemäss §53 Codex Universalia dessen Aufgaben.
    5. Der Interrex ist ein Magistrat mit Imperium. Mit dem Imperium ist auch das Recht auf die großen Auspizien verbunden.
    6. Äussere Kennzeichen des Interrex ist die Toga Praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf sechs Liktoren innerhalb des Pomeriums.
    7. Der Interrex darf während seiner Amtszeit die Stadt Rom nicht verlassen.
    8. Interrex kann nur werden, wer ordentlicher Senator der römischen Curie ist und ausserdem den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden hat.
    9. Die Wahl findet offen per Handzeichen im Senat statt und wahlberechtigt ist jeder ordentliche Vollsenator, somit sind die Beisitzer des Senates ausgeschlossen. Der Interrex wird zur normalen Wahlperiode nach einfacher Mehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit gilt der Kandidat als abgelehnt.
    10. Der Imperator kann bei der Ernennung des Interrex sein Veto einlegen.
    11. Der Senat und der Imperator haben die Möglichkeit einen Interrex jederzeit und ohne Begründung abzusetzen.
    12. Sollte die Wahl eines Consul und/oder Praetors nicht möglich sein, dauert die Amtszeit 2 Monate.
    13. Fällt ein Consul und/oder Praetor während seiner Amtszeit aus, dauert die Amtszeit des Interrex für die restliche Zeit der Legislaturperiode.
    14. Der Interrex wird gemäß Ornamenta Censoria ausgezeichnet.


    Edit: Etwas hinzugefügt

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    4 Mal editiert, zuletzt von Publius Matinius Agrippa ()

  • An sich finde ich die Idee eines Interrex gar nicht so schlecht. Senatoren die im CH noch nicht die vorhergehenden Ämter ausgeführt haben, könnten so die Lücke füllen.
    Ich nehme an, daneben darf der Senator aber kein anderes Amt ausführen? So ist die Auswahl der in Frage kommenden Personen wieder recht beschränkt, wenn man zB den derzeitigen Stand betrachtet.

  • Zitat

    Original von Adria Germanica
    An sich finde ich die Idee eines Interrex gar nicht so schlecht. Senatoren die im CH noch nicht die vorhergehenden Ämter ausgeführt haben, könnten so die Lücke füllen.
    Ich nehme an, daneben darf der Senator aber kein anderes Amt ausführen? So ist die Auswahl der in Frage kommenden Personen wieder recht beschränkt, wenn man zB den derzeitigen Stand betrachtet.


    M. E. sollte der Senator die Möglichkeit bekommen, dieses Amt nebenbei zu führen.


    Sim-Off:

    Denke nicht das es eine eigene Sig dafür braucht ...

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  • Original von Marcus Didius Falco


    Meine ehrliche Antwort, sie lautet JA! Ja, ich würde es trotzdem befürworten. Denn siehe, ich bin nicht hier im Senat um meine eigenen Interessen zu vertreten, sondern ich bin hier um die Interessen des Volkes zu vertreten.


    "Warum ist es im Interesse des Volkes, dass fast kein Magistratsposten besetzt sein wird und keiner oder besser meine Administration die Arbeit machen muss? Wir haben jetzt schon einen winzigen potenziellen Kandidatenkreis für Wahlen des CH. Fast nie echten Wahlkampf, außer beim Quaestor, sondern fast immer Für oder Widerwahlen, das würde sich noch verschärfen, ohne Not! Selbst wenn endlich mal wer nach heutigem recht kandidieren dürfte, so darf er nicht. Sowas können wir machen, wenn Wahlkämfe überhand nehmen, aber das krasse Gegenteil ist der Fall!


    Nebenbei soll man sich das mal vergegenwärtigen:
    Quaestor 2 Mon lang, Pause 2 Mon
    Aedil 2 Mon lang, Pause 2 Mon
    Praetor 2 Mon, Pause 2 Mon
    Consul 2 Mon, Pause 2 Mon
    Censor 2 Mon


    Wenn man also sofor den CH anfängt, nebenbei vorausgesetzt man gewinnt JEDE Wahl, so dauert die komplette Absolvierung des CH 18 Monate. Die drei Leute, die überhaupt schon solange hier sind .....
    Ich sehe es kommen, das der CH dadurch noch mehr an Attraktivität verliert, ellenlange Zeiten, kein Lohn, ständige Angriffe nebenbei, immer mehr Arbeit. Wollt ihr den Ch abschaffen? Dann sagts gleich .....


    Als Volkstribun kenne ich die Meinung des Volkes in dieser Frage und ich sage sie dir.


    "WO nutzt Dein Vorschlag dem Volk? WO?


    Das Volk, es will keine Politiker die jahraus, jahrein ein Amt des Cursus Honorum nach dem anderen belegen.


    "Höre ich zum ersten Mal."


    Das Volk es will keine Politiker die machthungrig, ohne Pause nach den höchsten Ämtern streben und das wahre Leben nicht kennen.


    "Lächerlich, welche großartige Macht erwächst unseren Magistraten?"


    Das Volk, es will keine Politiker, die jahrelang dem Zugriff der Justiz entzogen sind, weil sie von der gerichtlichen Immunität des einen Amtes ohne Pause in die gerichtliche Immunität des anderen Amtes schlüpfen. Der sich von ihnen zu Unrecht behandelt Fühlende, in seinen Rechten geschmälerte, er mag inzwischen ruiniert sein, gar tot, bevor er seine Klage vor Gericht anbringen kann. Was ist das für eine Gerechtigkeit?


    "Das ist schlicht nicht der Fall. Der Kaiser sagte aus, dass sollte eine Anzeige gegen einen Magistraten vorliegen und dessen Amtszeit endet, er dies evtl neue erst nach einem Urteil antreten darf."

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