Interrex

  • Ich war so frei mit Senator Hungaricus' Hilfe Senator Agrippas Gesetzestext etwas zu überarbeiten. Hier ist nun meine Fassung, und ich bitte um Diskussion:


    § 58 Interrex


    (1) Der Interrex ist ein Amt außerhalb des Cursus Honorum, welches den Inhaber verpflichtet, interimistisch bestimmten Aufgaben des CH nachzugehen.
    (2) Das Amt des Interrex ist eine zusätzliche Verpflichtung, es schließt also die Betätigung in anderen Ämtern keineswegs aus.
    (3) Ist das Amt des Consuls nicht besetzt, übernimmt der Interrex dessen Aufgaben.
    (4) Ist das Amt des Praetors nicht besetzt, übernimmt der Interrex dessen Aufgaben.
    (5) Der Interrex ist ein Magistrat mit Imperium. Mit dem Imperium ist auch das Recht auf die großen Auspizien verbunden.
    (6) Äussere Kennzeichen des Interrex ist die Toga Praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf sechs Liktoren innerhalb des Pomeriums.
    (7) Interrex kann nur werden, wer ordentlicher Senator der römischen Curie ist und ausserdem den Cursus Iuris an der Schola Atheniensis Phoebi Apollonis Divinis bestanden hat.
    (8) Der Interrex wird für die laufende Legislaturperiode per Decretum Senatus bestimmt.
    (9) Der Interrex kann jederzeit per Decretum Senatus oder Imperatoris abgesetzt werden.
    (10) Der Interrex wird gemäß Ornamenta Consularia ausgezeichnet.


    Änderungen:
    - etwas klarerer Aufbau in Hinsicht auf die Amtszeit und Aufgaben des Interrex
    - historische Einleitung weggelassen (das ist ein Gesetz, kein Lexikon)
    - der Rex darf Rom nun verlassen (damit ist das Amt brauchbarer)
    - die Bestimmungen für die Wahl weggelassen (für ein Decretum Senatus sind 60% der Stimmen der anwesenden Vollsenatoren notwendig, und der Kaiser hat sein Veto. So ists einfacher)
    - Ornamenta Consularia anstatt Censoria



    /edit: 3 und 4 getauscht

  • Ich würde die Punkte drei und vier tauschen, damit der Consul vor dem Praetor kommt.


    Dann darf er jetzt kurzfristig Rom verlassen? Es nützt ja nicht viel, wenn man einen Interrex wählt und dieser dann die ganze Zeit in Spanien oder Germanien weilt.

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  • Der Interrex darf Rom verlassen, und Italia auch.


    Natürlich wärs am besten, wenn er in Rom bliebe, wenn ihn aber sein reguläres Amt woandershin befiehlt, könnte er in eine für ihn nicht lösbare Zwickmühle kommen.


    Deswegen sollte es so gehandhabt werden: Rom verlassen ja, aber wenn etwas in Rom passiert - schleunigst wieder herkommen.

  • Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    Nein.. Der Name gefällt mir immer noch nicht, aber etwas Besseres.. nein.


    Da würde mir noch einfallen:


    Praetor Maximus
    Triumvir (auch wenn es nur einer ist)
    Diktator / Magister Equitum (denke wohl eher nicht)


    oder was mir noch gefallen würde, wäre ...


    Tribunus militum consulari potestate (gab es in der Frühzeit häufig an stelle des Consul)

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    Einmal editiert, zuletzt von Publius Matinius Agrippa ()

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Öhm, deine Vorschläge in allen Ehren... aber Tribunus militum consulari potestate kann ich kaum aussprechen...:)


    Dabei gefällt mir das am besten. :D

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  • Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa


    Dabei gefällt mir das am besten. :D


    Nimm lieber den Interrex, Agrippa.
    Den nicht so Sprachgewandten hier zuliebe... :D

  • "Nach reiflicher Überlegung muß ich meinen ersten Einwand.. als ich sagte ich hätte keine Einwände.. revidieren.
    Mir gefällt die Idee ein republikanisches Amt wiederaufleben zu lassen überhaupt nicht. Ich erkenne zwar an, daß wir - speziell im Fall des Praetors - eine vernünftige Lösung benötigen um vakante Magistrate zu überbrücken. Aus diesem Grund erhob ich zuerst keine Einwände..
    Allerdings bin ich mittlerweile der Meinung, daß es eine bessere Lösung dafür gibt die kein neues Gesetz bzw. eine Überarbeitung bestehender erforderlich macht. Das was ich vorschlagen möchte ist eigentlich sehr einfach und schnell erklärt: Sollte ein Magistrat nicht gewählt werden oder aus welchem Grund auch immer nicht die volle Amtszeit präsent sein kann, ernennt der Kaiser Angestellte und weist ihnen ein entsprechendes Aufgabengebiet zu. Die Auswahl der Angestellten kann selbstverständlich durch den Senat erfolgen, das letzte Wort hat jedoch der Kaiser. So könnte ein solcher Angestellter für die Dauer z.B. einer Praetur die er ausfüllt den Titel Candidatus Imperatoris Praetori tragen. Diese Angestellten üben nun genauso wie im Gesetzesvorschlag der Interrex ihr Amt als zusätzliche Verpflichtung aus.


    Sicher, der praktische Unterschied ist nicht vorhanden zum Interrex, das gebe ich zu. Allerdings ist die Form das Entscheidende..
    Die Einführung eines Amtes aus Zeiten der Republik ist meiner Meinung nach ein falsches Zeichen in solch wirren Zeiten, in denen Aufwiegler gegen unseren geliebten Kaiser Hochkonjunktur haben."

  • Marcellus erwacht kurz aus seinem Mittagsschläfchen und hoert am Rande die Diskussion.


    "Interex.....Lucidus dagegen? Republikanisches Amt? Oh meine Magengeschöre....wann werden die Geister, die einst unsere Macht beschnitten, jemals ruhen?"


    PRAEFECTUS CLASSIS PRAETORIAE MISSINENSIS
    PATER FAMILIAS GENTIS CLAVDIA
    NOMEN HONORES "RESTITUTOR"

  • "Ich würde das weniger als Amt, sondern eher als Aufgabe bezeichnen und je nach Art der Aufgabe erhält der Ausführende einen Titel. So wie im vorher angesprochenen Beispiel: Candidatus Imperatoris Praetori für den Stellvertreter eines Praetors.


    Zu den Auszeichnungen... Ein Amt im CH ist unbezahlt - bzw. wird künftig so sein - in meiner Lösung erhält der Beauftragte ein volles, evtl. zusätzliches Gehalt. Da benötigt es keine Auszeichnungen mehr."

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