Einspruch gegen das Edicti Aedilis Plebeii GOV/II

  • "Es war nicht leicht mir einen Überblick zu verschaffen, aber ich denke ich weiss nun wovon ich rede.
    Der ehrenwerte Aedil widerspricht sich selber. Er führt an dass, er glaube dass Messalina nicht die Bäcker von ihrer Marktpostition verdrängen wollte. Das stimmt sogar. Ihre Spende hatte nie die Intention ein Monopol zu errichten. Sie wollte vielmehr die Not des Volkes lindern. Im Übrigen werden die Bäcker wieder zu ihrem Geschäft kommen, wenn die Spende "verbraucht" ist.
    Desweiteren ist anzuführen, die Spende zwar länger als Frist lief, dies aber meiner Meinung nach keinen mittelschweren Verstoß darstellt, da wie der Aedil schon sagte, die Aktion nicht wieder aufgenommen wurde."

  • "Ich konnte keinen Widerspruch in der Aussage des Aedils entdecken, da er jedoch selbst das gewollte Rausdrängen von Konkurrenz Grund für das Edict ausgeschlossen hat, will ich nicht weiter darauf eingehen.


    Aber beim Vorwurf, sie hat die Spende länger als erlaubt angeboten, stimmt ihr zu und verlangt nun nur das Strafausmaß zu vermindert, weil es sich um keinen mittelschweren Verstoß handelt. Verstehe ich dich richtig?


    Hat der Aedil tatsächlich behauptet, dass die Aktion nicht wieder aufgenommen wurde? Ich habe etwas anderes im Ohr."


    Zitat

    Die angebliche "Spende" von Flavia Messalina Oryxa läuft nun seit längerer Zeit, wurde nach einem ersten Gespräch kurz abgesetzt und dann doch fast sofort wieder eingeführt. Ein weiterer Aufruf blieb ungehört und zwang mich nun zum Handeln.

  • Zitat

    Die angebliche "Spende" von Flavia Messalina Oryxa läuft nun seit längerer Zeit, wurde nach einem ersten Gespräch kurz abgesetzt und dann doch fast sofort wieder eingeführt. Ein weiterer Aufruf blieb ungehört und zwang mich nun zum Handeln.


    "dann doch fast sofort wieder eingeführt" hört sich in meinen Ohren ziemlich schwammig an. Ich bitte hier um Klarheit vom Aedilen.


    Ich verlange entweder Absetzung oder, falls dieses versagt wird, Minderung der Strafe.



    Sim off:


    Wie lange läuft die Aktion denn ? Der threat "Brot für Rom" ist 3 Tage alt

  • Leider kann ich nicht genau sagen, wann mir das Angebot zum erstenmal aufgefallen ist, allerdings schätze ich, dass ich es um den ANTE DIEM VIII KAL MAR DCCCLV A.U.C. (22.2.2005/102 n.Chr.) herum registriert habe. Nach einigen Tagen, wurde ich darauf angesprochen, die Rechtmäßigkeit des Angebotes zu überprüfen, was zu einem ersten Gespräch mit Flavia Messalina Oryxa am ANTE DIEM V KAL MAR DCCCLV A.U.C. (25.2.2005/102 n.Chr.) führte.


    Am darauf folgenden Tag konnte ich das Angebot erstmal nicht mehr finden, bis es dann doch wieder erschien. Auf eine darauf folgende Androhung einer Strafe am PRIDIE KAL MAR DCCCLV A.U.C. (28.2.2005/102 n.Chr.) reagierte Flavia Messalina Oryxa nur damit, ihr Angebot zu bewerben.

  • Adria hatte sich nun das ganze aufmerksam angehört, nur kurze "mhm" Kommentare abgegeben und nach kurzer Überlegpause:


    "Ich fasse also zusammen:


    Laut den Aussagen des Aedils ist das Edict priniziell gemäß der Lex Mercati rechtlich einwandfrei erlassen worden. Auch Mattiacus hat konnte bisher keine gegenteiligen Beweise vorbringen. Die Beurteilung des Verstoßes als mittelschweres Vergehen liegt im Entscheidungsbereich des Aedils.
    Jedoch im Hinblick auf die derzeitige Versorgungslage der Bevölkerung mit Brot möchte ich folgenden Vorschlag machen:


    Das Edict bleibt bestehen, der Verstoß wird weiterhin bestraft, jedoch wird die Strafzahlung durch den Aedil korrigiert.
    Etwa auf ein Viertel der derzeitigen Summe?"


    Sie blickt auf Victor und Mattiacus auf.


    "Können sich beide Parteien damit abfinden?"


    Sie hoffte es sehr, würde allen so ein Verfahren erspart bleiben.

  • "Da muss ich zuerst Rücksprache mit meiner Mandantin halten. In der Zwischenzeit bitte ich dennoch um Prüfung der Frist. Nach meiner Rechnung dauerte die Spendenaktion nur 6 Tage. Der Wortlaut der Lex Mercati §4 III ist hier nicht eindeutig in der Bestimmung von Wochenanfang und Wochenende, so dass die Frist nach meiner Ansicht eingehalten wurde."

  • Also meiner Rechnung nach ist der Zeitraum vom ANTE DIEM VIII KAL MAR DCCCLV A.U.C. (22.2.2005/102 n.Chr.) bis zum PRIDIE KAL MAR DCCCLV A.U.C. (28.2.2005/102 n.Chr.) genau 7 Tage lang und am PRIDIE KAL MAR DCCCLV A.U.C. (28.2.2005/102 n.Chr.) hat sie auch ihr Angebot nochmal beworben, was ja nicht gerade dafür spricht, das sie es absetzen wollte. Und dazu kommt noch, dass ich sie an dem Tag zum letzten Mal darum ersucht hatte das Angebot rauszunehmen.

  • "Ich frage mich im Moment Folgendes:


    Wenn Victor am 22. Messalina auf das Angebot hingewiesen hat und sie es daraufhin vom Markt genommen hat, muss es doch wohl so gewesen sein, dass ein weiteres Anbieten der Spenden gegen das Gesetz verstoßen hätten, sonst hätte sie das Brot nicht vom Markt genommen, oder? Kann es also sein, dass sich Victor mit dem Datum geirrt hat und das Angebot schon länger bestand?
    Und wenn der Aedil sie schon auf ein Angebot anspricht, wieso nimmt sie es kurz weg und bald wieder sieht man es wieder am Markt?"

  • "ich hoffe ihr unterstellt meiner Mandantin da keinen bösen Glauben.
    Als Beweismittel möchte ich die nachfolgenden Buchungsdaten von Messalina vorlegen:


    16.02.2005 Einkauf von 2598 Brot bei 4 Lieferanten
    21.02.2005 Abgabe von 485 Brot
    22.02.2005 Abgabe von 2113 Brot
    23.02.2005 Einkauf von 1350 Brot bei 4 Lieferanten
    24.02.2005 Abgabe von 495 Brot
    25.02.2005 Abgabe von 83 Brot
    26.02.2005 Abgabe von 416 Brot
    28.02.2005 Abgabe von 170 Brot


    Wie man erkennen kam es zu zwei Spendenaktionen, vom 16 - 21 und vom 24 - 28. Beide Aktionen würden so nicht gegen die in §4 III Lex Mercati bestimmte Frist von einer Woche verstoßen, da die erste Aktion 5 Tage lief und die zweite 4 Tage, wenn man die Einkaufstage mitrechnet.
    Falls es das Gericht wünscht, kann ich dazu auch Messalina als Zeugin aufrufen.

  • "Das mit den Spendenaktionen vom 16-21 und 24-28 stimmt wohl auch nicht so ganz, wenn ich sehe, dass am 22. auch einiges an Brot abgegeben wurde.


    Und bitte vergessen wir nicht den zweiten Teil des Satzes bezüglich der Spenden:


    "... und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird."


    Und die Wiederholung trifft hier doch eindeutig zu."

  • Sim-Off


    Da hab ich mich wohl verschrieben, meinte statt dem 21. den 22.



    "Ich hab mich wohl da versprochen, statt des 21. muss es der 22. sein. Dies ändert aber nichts.
    Im Übrigen kann ich dem Wortlaut von Lex Mercati §4 III aber nicht entnehmen, dass die Menge eine Rolle spielt.
    Und meint ihr mit Wiederholung die Abgabe an einzelnen Tagen ?
    Ich bin nämlich der Ansicht, dass die Abgaben nicht isoliert betrachtet werden dürfen, sondern als einheitlichen Vorgang."

  • "Ich habe die Menge nicht kritisiert, zumindest nicht bewusst.

    Mit Wiederholung war gemeint, dass die Spendenaktion kurz nach der Kritik des Aedils wieder aufgenommen wurde, was ich noch immer sehr eigenartig finde. Wenn sie keinen guten Grund dafür hat, würde ich es direkt als Frechheit ihrerseits bezeichnen.


    Wie auch immer.

    Seid ihr damit einverstanden, das Edikt gültig zu lassen und den Strafbetrag zu kürzen, wie vorhin von mir vorgeschlagen, oder kommt wirklich keine Einigung zustande und ihr wollt eine Verhandlung?"

  • "Dies ist für meine Mandantin nicht akzeptierbar. Unser Standpunkt ist hier eindeutig: Die Spendenaktion lief sogar nur eine Woche lang, da die Abgabewoche mit dem 21. begann und die Woche am 28. endete. Messalina würde so fristgerecht und dadruch nicht rechtswidrig handeln."

  • Ade du schöner Gedanke eines freien Nachmittags.


    Gut. Ihr weigert euch also eindeutig die Strafe zu zahlen.


    Was verlangt ihr also vom Gericht und auf welcher Grundlage?

  • "Wir verlangen die Aufhebung des Ediktes nach §25 II, subsidär § 25 IV Codex Iuridicalis ,da die Verteilung nur eine Woche dauerte (21.-28.02) und nicht wiederholt sondern nur durch einen Ausverkauf unterbrochen wurde. Es wurde auch kein Mitbewerber geschädigt, der Schutzzweck des Edikts verfehlt.
    Das Edikt hatte somit keine Rechtsgrundlage und ist rechtswidrig."

  • Es konnte keine Einigung hergestellt werden, somit wird noch heute die Hauptverhandlung eröffnet:


    Kläger: Flavia Messalina Oryxa
    Klage auf Aufhebung des Edikts, erlassen durch den Aedilis Plebeii

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