Ergänzung des Codex Iur.

  • Ich beantrage per Decretum Senatus folgendes umzusetzen:


    Zu ändern von


    § 60 Verjährung
    (1) Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen aus.
    (2) Straftaten Verjähren generell nach 12 Monaten.
    (3) Straftaten der Strafkategorie Verbrechen besonders verwerflicher Art verjähren nicht.
    (4) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden.


    in


    § 60 Verjährung
    (1) Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen und Strafen aus.
    (2) Straftaten der Strafkategorie Vergehen verjähren nach 1 Monat.
    (3) Straftaten der Strafkategorie Verbrechen verjähren nach 5 Monaten.
    (4) Straftaten der Strafkategorie Schwerverbrechen verjähren nicht.
    (5) Die Verjährung kann nur auf besondere Anordnung des Iudicium Imperialis aufgehoben werden, was nur in Fällen des öffentlichen Interesses an einer Strafverfolgung statthaft ist.


    Des weiteren ist folgende Ergänzung zu machen:


    § 42.1 Antrag auf Berufung
    (1) Ein Antrag auf Berufung kann frühestens nach 2 Tagen nach Verkündung des Urteils gestellt werden.
    (2) Der Antrag geht an den Iudex Prior des Iudicium Imperialis als Berufungsgericht, der Berufungssteller muss dafür Sorge tragen, dass dieser den Antrag erhält.
    (3) Die einfache Verkündung der Beruf im Anschluss an das Urteil ist unzulässig.
    (4) Der Berufungsantrag muss enthalten, …
    1. Bezeichnung und Nummer des Verfahrens
    2. Namen der Streitparteien
    3. Namen der Richter
    4. Verhandelte Straftaten
    5. Urteilsbegründung des Gerichts
    6. Begründung der Berufung
    (5) Eine Berufung hat insbesondere Aussicht auf Erfolg bei Fehlern im Prozeßverfahren oder beim Aufkommen neuer Beweise.

  • Der älteste Senator und somit stellvertretende Princeps Senatus blickte kurz auf. Hatte er da tatsächlich Senator Geminus eine Abstimmung ankündigen hören? Er blickte um sich, doch keiner der Senatoren machte Anstalten irgendwie abzustimmen. Also hatte er sich getäuscht - und außerdem... Geminus war sicher der Letzte der den Ablauf der Senatsarbeit nicht kannte.


    Sim-Off:

    Hab die Abstimmng in eine Anhörung verwandelt. Für schnelle Entscheidungen gibts das Auditorium, hier bitte die Form wahren!

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    COD UNIV § 7 Decretum Senatus Abs 2:
    Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext während einer Anhörung vorgelegt, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens zwei Tage andauern. Sollte sich innerhalb dieser Zeit niemand oder nur wenige geäußert haben, kann diese Frist vom Princeps Senatus verlängert werden.


    Verzeihug, geht noch nicht.


    /edit:
    Auch wenn ich nicht finde dass sowas in einem Gesetz stehen sollte.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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