Nein, ganz sicher nicht. Das steht analog zum Codex Universalis und der Bestätigung der CH Magistrate durch den Imperator. Ganz nebenbei kann ein LAPP Abgeordnete und Beisitzer nach Belieben bestimmen und entlassen.
Liest man sich mal das ganze Gesetz durch, dann erkennt man, daß der LAPP alleinig über die Verwaltung seiner Provinz entscheiden kann. Es ist nicht eindeutig definiert ob Wahlen stattfinden müssen, im Zweifelsfall spricht aber alles für die Macht des LAPP.