ZitatAlles anzeigen§ 48 Ornamenta
(1) Um die Verleihung von Auszeichnungen für Ämter zu vereinfachen ist jedes Amt, ob wählbar oder zur Ernennung in folgendes Raster eingeteilt, diese kann in Sonderfällen auch nach Erfüllung der Aufgabe erfolgen:
1. Ornamenta Censoria = 6 Phalerae
2. Ornamenta Consularia = 5 Phalerae
3. Ornamenta Praetoria = 4 Phalerae
4. Ornamenta Aedilicia = 3 Phalerae
5. Ornamenta Quaestoria = 2 Phalerae
(2) Die Ornamenta sind die Insignien eines Amtes oder Amtsranges, zum Beispiel die des Praetors. Man muss das besagte namensgebende Amt nicht faktisch innehaben um die entsprechenden Ornamenta tragen zu dürfen. Es entspricht nur dem Arbeitsaufwand und somit den Auszeichnungen dafür und dem Ansehen des Postens.
(3) Einteilung des Cursus Honorum:
1. Censor: Ornamenta Censoria
2. Consul: Ornamenta Consularia
3. Praetor: Ornamenta Praetoria
4. Aedilis: Ornamenta Aedilicia
5. Tribunus Plebis: Ornamenta Aedilicia
6. Quaestor: Ornamenta Quaestoria
Weitere:
7. Princeps Senatus: Ornamenta Consularia
(4) Fixe Auszeichnungen werden immer zum Ende der gesetzlichen Wahlperiode verliehen.
(5) Beim Amte des Legatus Augusti legt alleinig der Imperator Caesar Augustus fest ob und in welcher Form Ornamenta vergeben werden. Dies kann bei Ernennung, aber auch erst nach Beendigung des Auftrages erfolgen.
(6) Außerhalb dieser Fixeinteilung kann der Imperator Caesar Augustus jederzeit für besondere Leistungen weitere Auszeichnungen verleihen. Er kann die fixen Auszeichnungen auch erweitern oder kürzen.
Werden die Auszeichnungen für die MAgistrate auch in Diploma umgewandelt? oder bleibt es da gleich?