ABSTIMMUNG: Censor et Quaestor


  • ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS


    Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat folgendes mittels Decretum Senatus zu erlassen:


    PARS PRIMA - Wahl


    Hiermit bestimmt der Senat, dass am ANTE DIEM III NON APR MMDCCLVII A.U.C. (03.04.2004/2757) die Wahl zum Quaestor in seinen vier Unterposten stattfindet. Die Wahlkampfpahase beginnt sofort, es sei auf die Bestimmungen im Codex Unversalis hingewiesen. Auch wird der Princeps Senatus an diesem Termin neu gewählt, auch dessen Wahlkampf beginnt sofort. Es gilt also als Ende der jetzigen Wahlperiode. Nach einer verkürzten Periode von 1 Monat finden volle Neuwahlen aller Ämter statt.


    PARS SECUNDA - Censor et Quaestor


    Es werden beiliegende Ergänzungen zum Codex Unversalis betreffend Regelungen zum Censor und Quaestor ratifiziert.



    Gemäß
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
    SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
    gilt:


    "Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."


    Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.




    LUCIUS ULPIUS IULIANUS



  • CENSOR


    I. DEFINITION


    Die Censur ist das höchste und angesehenste Staatsamt des Imperium Romanum, es gilt als krönende Spitze einer politischen Laufbahn. Censor kann nur werden, wer Consul bereits gewesen ist.


    Die Censur ist wie das Consulat ein kollegiales Doppelamt. Im Imperium Romanum ist der amtierende Imperator Caesar Augustus auf Lebenszeit Censor und sein College in diesem Amt wird den Bestimmungen des Cursus Honorum entsprechend vom Volke gewählt.


    Als Insignien stehen den Censoren die Toga Praetexta und Sella Curulis, aber keine Lictoren zur Verfügung. Sie stellen im Senat zusammen mit den ehemaligen Censoren die höchste Rangklasse dar.


    (I) Sie führen nominal die Bürgerlisten und diese der Senatoren und Ritter, doch wurde diese Aufgabe praktisch den Praetoren übergeben. Aber sie führen die allgemeine Lectio durch.


    (II) Weiters können sie über die Cura Morum (Aufsicht über das Sittenwesen) unwürdige Mitglieder aus dem Senat ausschließen (senatu movere), was meist auch die Degradierung im Rang nach sich zieht, was aber nicht vom Censor zu bestimmen ist. Für einen solchen Ausschluss benötigt man das einstimmige Votum beider Censoren, wenn es nur einen gibt, so kann es dieser allein bestimmen.


    (III) Bei allgemeinen Verstößen gegen Sitte, Ordnung und Römische Tradition können sie die Nota Censoria (Censorische Rüge) gegen jeden Römischen Bürger aussprechen. Diese gilt als hoher Ehrverlust für den Betroffenen und kann bei Missachtung schwere Folgen haben.
    Einer solchen Nota geht das formlose Iudicium de Moribus voraus, bestehend nur aus beiden Censoren und dies nicht öffentlich, wo der Fall behandelt wird. Dieses Gericht kann später unbeschränkte Strafmaßnahmen verhängen, sollte die Nota nicht ausreichen.


    (IV) Am Ende ihrer Amtszeit vollziehen sie mit dem Lustrum ein Reinigungsopfer.


    II. VERTRETUNG


    Da einer der Censoren immer der Imperator Caesar Augustus ist, somit wahlunabhängig ist, ist eine solche Regelung nicht notwendig.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer des zu wählenden Censors beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Der zu wählende Censor wird gemäß Ornamenta Censoria ausgezeichnet.


  • QUAESTOR


    I. DEFINITION


    Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Dies geschieht generell als für einen Quaestor, die Einteilung der konkreten vier Aufgabengebiete führt der Senat nach abgeschlossener Wahl aus. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.


    (I) QUAESTOR URBANUS


    Die beiden Quaestores Urbani haben die Aufsicht über das Meldewesen des Imperium Romanum. In den Provinzhauptstädten des Reiches befinden sich Meldeämter, die den beiden Quaestores direkt unterstehen (Moderator). Dort wird die Meldeliste der Provinz geführt, die alle Personen enthält, die sich gegenwärtig in dieser Provinz aufhalten, Bürger wie Reisende. Die ständige Korrektheit dieser Listen ist ihnen vom Staate anheim gegeben. Die Verteilung der Provinzmeldeämter unter den beiden Quaestoren nehmen die Consuln vor. Diese überwachen auch die Arbeit der beiden Quaestores Urbani.


    (II) QUAESTOR PRINCIPIS


    Des weiteren wird ein Quaestor Principis gewählt, der dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung steht. Seine Aufgaben sind:


    (I) Erinnerung an Siegelveränderungen der Ämter


    (II) Aktualisierung der Chronicusa Romana (Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse im Reich unter korrektem Römischen Datum jeweils zum Ende der Wahlperiode zur Vorlage im Senat)


    (III) Erinnerung an Imperator Caesar Augustus und Proconsule welche potenziellen Beförderungskandidaten in der Provinz oder imperial anstehen könnten


    (IV) Vorschläge für Auszeichnungen geben


    (V) Vorschläge für Adlung von Gentes


    Des weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen.


    (III) QUAESTOR CONSULUM


    Auch wird ein Quaestor Consulum gewählt, der den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe assistiert. Seine Aufgaben sind:


    (I) zu den Wahlen des Cursus Honorum stellt er den Consuln die Kandidatenmöglichkeiten in einer Liste zusammen. Auch überwacht er ob nur autorisierte Personen zu den jeweiligen Ämtern kandidieren.


    (II) Er ist allgemeiner Wahlhelfer der Consuln, die ihm Aufgaben in diesem Bereich geben können.


    Des weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.


    II. VERTRETUNG


    Für die Quaestores Principis und Consulum sind keine festzugelegen, die Quaestores Urbani werden bei Absenz oder Nichtwahl von den Censoren ersetzt.


    III. AMTSDAUER


    Die Amtsdauer der Quaestoren beträgt 2 Monate.


    IV. ORNAMENTA


    Die Consuln werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.

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