ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS
Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat folgendes mittels Decretum Senatus zu erlassen:
PARS PRIMA - Wahl
Hiermit bestimmt der Senat, dass am ANTE DIEM III NON APR MMDCCLVII A.U.C. (03.04.2004/2757) die Wahl zum Quaestor in seinen vier Unterposten stattfindet. Die Wahlkampfpahase beginnt sofort, es sei auf die Bestimmungen im Codex Unversalis hingewiesen. Auch wird der Princeps Senatus an diesem Termin neu gewählt, auch dessen Wahlkampf beginnt sofort. Es gilt also als Ende der jetzigen Wahlperiode. Nach einer verkürzten Periode von 1 Monat finden volle Neuwahlen aller Ämter statt.
PARS SECUNDA - Censor et Quaestor
Es werden beiliegende Ergänzungen zum Codex Unversalis betreffend Regelungen zum Censor und Quaestor ratifiziert.
Gemäß
CODEX UNIVERSALIS
PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
gilt:
"Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."
Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.
LUCIUS ULPIUS IULIANUS