Änderungen an der Lex Provincialis

  • Ich möchte einige Änderungen an der Curia Provincialis anbringen und bitte die Curia um Rat und Meinung (bzw. weitere Vorschläge)


    1) 3 Wochen Ankündigungsfrist für Curien-Abgeordnete und Magistrate sind zu lange.
    In der Zeit ändern sich oft die demographischen Daten der betreffenden Städte, ich würde also 2 Wochen vorschlagen.



    § 27 Ablauf der Wahl
    (3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 2 (vorher: 3) Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Statthalters.
    (5) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, sind die Kandidaturen in der betreffenden Stadt bekanntzugeben. Dies erfolgt (vorher: frühestens 2 Wochen vor der Wahl,) spätestens 1 Woche vor der Wahl, andernfalls wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Statthalter)


    2) Zwei Abgeordnete pro Stadt ist nicht flexibel genug.


    § 21 Zusammensetzung
    (3) Jede Stadt darf zwei Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Diese werden gewählt und haben eine Amtszeit von 2 Monaten.


    Ich würde lieber 1-3 Abgeordnete je nach Stadt-Größe sehen. Rom bekommt 3, Städte wie Tarraco 2 und kleinere Städte 1 Abgeordnete.

    Sim-Off:

    Die genauen Bevölkerungslimits kommen nicht in die Spielregeln sondern werden den Statthaltern von der Spielleitung vorgeschrieben. Was sind eurer Meinung nach vernünftige Limits?


    3) Keine Wahl wenn weniger Kandidaten als ausgeschriebene Plätze.
    Abs 10 zu § 27 hinzufügen.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • “Eine Anmerkung zu Punkt 2): Wäre es nicht möglich eine Kandidatenliste für die Wahlen zur Curia aufzustellen? Macht es wirklich Sinn, eine bestimmte Anzahl von Vertretern aus den verschiedenen Städten vorzuschreiben? Wäre es nicht besser und für die Wähler transparenter, wenn es eine Gesamtwahl zur Curia gäbe?


    Punkt 3) begrüße ich ausdrücklich.“

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    3) Keine Wahl wenn weniger Kandidaten als ausgeschriebene Plätze.
    Abs 10 zu § 27 hinzufügen.


    Wäre "Keine Wahl wenn die Anzahl der Kandidaten die der ausgeschriebenen Plätze nicht übersteigt." nicht sinnvoller?

  • Sinona: Wenn du Lust hast den neuen Absatz (10) vollständig auszuformulieren... nur zu :)


    Ad Quartos Anmerkung zu (2): Eine Gesamtwahl ließe sich machen, doch möchte ich nicht von der bisherigen Vorgehensweise abgehen, eine bestimmte Abgeordnetenzahl pro Stadt vorzuschreiben. Diese Regelung wurde mit dem Hintergedanken erschaffen, dass politisch interessierte Bürger eben in die kleinen Städte ziehen, um den Sprung in die Curia zu schaffen.

    QUAESTOR CONSULUM
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  • “Wenn es einen großen Ansturm auf die Curia geben würde und wenn sich die Bürger Italias darum reißen würden, in die Curia gewählt zu werden, dann könnte ich diesem Argument folgen.“

  • "Bei dieser Beratung zu den erforderlichen Änderungen an der Lex Provincialis sollten wir die Ergebnisse der dort geführten Diskussion mit einfließen lassen." schaltete sich Aventurinus in die Beratung ein.


    "Zu den bisherigen Vorschlägen:


    1. Ankündigungsfrist der Wahlen nur noch 2 Wochen vorher.
    Da die Ausschreibung der zur Wahl stehenden Ämter stark von der Bevölkerungsanzahl in den einzelnen Städtenm abhängt und diese raschen Veränderungen unterworfen sein kann befürworte ich den Vorschlag.
    :dafuer:


    2. Abgeordnetenanzahl für die Curie pro Stadt
    Die bisherige Regelung ist tasächlich nicht flexibel genug.
    Eine Spanne von 1-3 oder sogar 1-4 entsprechend der Bevölkerungsanzahl wäre sinnvoll.


    Sim-Off:

    Ausgehend vom 1-3 Modell halte ich für denkbar:
    2-5 Einwohner = 1 Abgeordneter
    6-10 Einwohner = 2 Abgeordnete
    über 10 Einwohner = 3 Abgeordnete
    Wenn man größeren Städten noch mehr Gewicht einräumen möchte, wäre ab 16 oder 20 Einwohner ein 4. Abgeordneter möglich.


    3. Angesichts der Erfahrungen aus der letzten Wahl halte ich Keine Wahl wenn die Anzahl der Kandidaten die der ausgeschriebenen Plätze nicht übersteigt. für sinnvoller.


    4. Eine bestimmte "gesicherte" Abgeordnetenzahl pro Stadt sollte es geben und ich halte es für besser, die Abgeordneten auch nur von den Einwohnern der jeweiligen Stadt wählen zu lassen. Denn sonst bestimmen bei uns in Italia die Einwohner Roms wer für Ostia oder eine andere Stadt in die Provinzcurie einzieht.



    Folgende weitere Änderungen der Lex Provincialis möchte ich selbst vorschlagen:


    § 21 Zusammensetzung
    (3) (3) Jede Stadt darf zwei Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Diese werden gewählt und haben eine Amtszeit von 2 Monaten.


    Den ersten Satz wollen wir ja schon ändern. Warum nicht also auch den zweiten. ;)
    Ich schlage vor, die Abgeordneten der Provinzcurien zukünftig für 3 Monate zu wählen. Jedes Curienmitglied benötigt eine gewisse Phase der Einarbeitung. Gegenwärtig ist es so, daß nach Abschluß dieser Phase die Mitgliedschaft in der Curie sich schon wieder dem Ende zuneigt.



    § 22 Gesetzgebung
    (3) Um beschlussfähig zu sein muss die Curia Provincialis aus mindestens 4 Abgeordneten bestehen.


    Die Mindestmitgliederzahl der Curie sollte auf 5 erhöht werden. 4 erscheinen mir einfach zu wenig für eine konstruktive Arbeit und für einen fruchtbaren Gedankenaustausch.

  • Aus gegebenem Anlass sollte auch noch hinein, dass der Statthalter und die Curia bestimmen wer welchen Brief wohin trägt und wer Briefe senden darf, wie es sein soll (=der Postdienst ist da, um Kommunikation zu ermöglichen. Nicht um die Provinzverwaltung zu ärgern.)
    Dann ist der blöde Streit in Spanien auch hinfällig.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Hm,


    zu Punkt 2:


    Da wäre ich nicht gerade dafür. Wie schnell würden große Städte ihre Interessen in der Curia durchsetzen können. Ich sehe ein wenig die Gefahr das durch eine Regelung, die die Anzahl der Curiamitglieder nach der Stadtgröße bemisst, die kleineren Städte irgendwie herunterfallen können.


    zu Punkt 3:


    Ich stimme hier Didia Sinona zu. Der Satz sollte umgestellt werden und ihr Vorschlag "Keine Wahl wenn die Anzahl der Kandidaten die der ausgeschriebenen Plätze nicht übersteigt" genommen werden.

  • Ich bitte die Curia darum, diese Änderungsvorschläge nocheinmal zu überprüfen (hab ich was vergessen/falsch?) damit ich sie dem Senat vorlegen kann.


    § 11 Praefectus Vehiculorum
    (2) Er wird vom Vorstand des Cursus Publicus (vorher: Statthalter) ernannt und untersteht diesem.


    § 12 Tabellarius Dispositus
    Die Tabellarii Dispositi sind die Boten des Imperium Romanum. Sie bringen offizielle Nachrichten von Militär, Cultus Deorum und Provinzverwaltung in andere Provinzen und unterstehen dem Praefectus Vehiculorum.


    § 21 Zusammensetzung
    (3) Jede Stadt darf (vorher: zwei) Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen. (vorher: Diese) Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 3 (vorher: 2) Monaten.


    § 22 Gesetzgebung
    (3) Um Decreta Provincialia ratifizieren zu können, (vorher: beschlussfähig zu sein) muss die Curia Provincialis aus mindestens 5 (vorher: 4) Abgeordneten bestehen.


    § 27 Ablauf der Wahl
    (3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 2 (vorher: 3) Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Statthalters.
    (5) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, sind die Kandidaturen in der betreffenden Stadt bekanntzugeben. Dies erfolgt (vorher: frühestens 2 Wochen vor der Wahl,) spätestens 1 Woche vor der Wahl, andernfalls wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Statthalter)
    (10) Wenn die Anzahl der Kandidaten die Zahl der ausgeschriebenen Plätze nicht übersteigt, muss keine Wahl stattfinden.


    Kommentare:


    Grauer Text wurde weggelassen, blauer und roter Text kam hinzu.


    § 11 Abs 2: Das sollte etwaige Kompetenzkonflikte lösen.


    § 21 Abs 3 Satz 2: Zwei Abgeordnete pro Stadt ist viel zu unflexibel. Während die Abgeordneten der Städte mit 1 Einwohner sich teilweise nicht mal selbst wählen ist z.B. Rom unterrepräsentiert. (simoff: Die Spielleitung wird den Statthaltern vorschlagen wie viele Plätze bei welcher Einwohnerzahl zu vergeben sind. Diskussion dazu im entsprechenden Board.)


    § 21 Abs 3 Satz 3: Das ist ein Wunsch meiner Curia, was sagen die anderen Statthalter dazu?


    § 27 Abs 3: Innerhalb von 3 Wochen können die Einwohnerzahlen kleiner Städte sehr stark fluktuieren. Daher wäre ein kürzerer Zeitrahmen besser.


    § 27 Abs 10: Aufwandsersparnis. Außerdem erspart es peinliche Aktionen, siehe Didia Sinona die ich in die Curia aufnahm obwohl sie bei der Wahl mehr Gegenstimmen als Stimmen erhielt.


    /edit: rotgeschriebenes

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    § 22 Gesetzgebung
    (3) Um beschlussfähig zu sein muss die Curia Provincialis aus mindestens 5 (vorher: 4) Abgeordneten bestehen.


    Ich frage mich gerade, weshalb mich der Satz bei der letzten Abstimmung darüber nicht gestört hat...
    Es muss 5 Abgeordnete in der Curie geben, damit sie beschlussfähig ist. Dh eine Curie, die nur aus 4 besteht, kann nix machen und es müsste eigentlich gleich wieder eine neue zusammengestellt werden, die mehr Abgeordnete hat, damit gearbeitet werden kann?
    Oder ist die Anwesenheit gemeint?

  • Das ist wohl so gemeint, daß bei vier oder einer anderen geraden Anzahl von Gesandten unter Umständen kein Beschluß gefaßt werden kann. Wegen Patt. Was bei fünf oder einer anderen ungeraden Anzahl wohl nicht gegeben ist. Außer es enthält sich einer.

  • Sim-Off:

    § 21 Zusammensetzung
    (3) Jede Stadt darf (vorher: zwei) Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen. (vorher: Diese) Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 3 (vorher: 2) Monaten.



    Nun, was die Anzahl der Abgeordneten abhängig von der Stadtgröße angeht, bin ich dem immer noch kritisch gegenüber eingestellt. Aber ich werde dafür wohl keine Mehrheit finden?

  • Die Balance ist schwierig.


    Einerseits sollen kleine Städte gehört werden, andererseits finde ich es richtig dass z.B. Rom, das den Großteil der Bevölkerung Italiens (simoff: ich schätze mal gute 80% der ids) stellt, mehr zu sagen hat als etwa Misenum.
    Eine Spanne von 1-3 Abgeordneten trägt diesem Größenunterschied Rechnung und ist damit meiner Meinung nach fairer als eine fixe Abgeordnetenzahl unabhänig von der Größe der Stadt.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Nehmen wir an Rom schickt einen und der tut nichts...?
    Nein, ich denke wir probieren jetzt mal die 1-3 Abgeordneten-Regelung; sollte das nicht funktionieren schaun wir weiter.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

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