Beiträge von Aelia Adria

    § 2 Decretum Provinciale
    Satz (2) streichen, da der Begriff des Mandatums im gesamten Gesetz nicht weiter erwähnt wird.


    Und trotzdem gibt es doch einen Unterschied zwischen Mandatum und Lex.



    § 19 Zusammensetzung
    komplett ersetzen:
    (1) Die Curia Provincialis besteht aus Abgeordneten und Beisitzern. Abgeordnete haben Stimm- und Rederecht, Beisitzer haben kein Stimmrecht.
    (2) Der Statthalter ist Mitglied der Curia ohne Stimmrecht, mit Ausnahme der Wahl zum Princeps Curiae.
    (3) Die Comites der Bezirke einer Provinz sind als Abgeordnete in der Curia vertreten.
    (4) Der Statthalter darf jederzeit weitere Abgeordnete und Beisitzer ernennen und entlassen.
    (5) Der Statthalter darf Abgeordnete oder Beisitzer der Curia durch Wahlen in den Städten der Provinz bestimmen lassen.


    Weshalb soll die festgelegte Amtszeit von 4 Monaten gestrichen werden?


    Mit allen anderen Punkten bin ich einverstanden.

    "Erklärt das Gesetz nicht eindeutig die Rechte und Pflichten der vom Kaiser in den Ritterstand oder Senatorenstand erhobenen Personen, wenn es von Equetes und Senatoren spricht, im Unterschied zu deren Angehörigen, die mit Ordo Equester bzw. Ordo Senatorius angesprochen werden?"

    "Es hat sich noch kein anderer für das Abhalten eines Philosophiekurses gemeldet. Bisherige Kurse zu diesem Thema wurden von mir selbst organisiert.


    Doch das Interesse ist leider so eine Sache. " Ihr Blick wurde ernster.
    "Ich kann mich erinnern, viele Leute hatten Interesse an einem Medizinkurs bekundet, doch als er dann tatsächlich abgehalten wurde, waren es nur noch wenige, die sich einschrieben. Schon jetzt verpflichtende Anmeldungen für einen Kurs, der erst in einigen Monaten abgehalten wird, sind auch nicht zielführend. Prinzipiell jedoch haben sich schon einige für dieses Thema interessiert."
    Sie sah ihn an und wartete auf eine Reaktion.

    "Philosophie", murmelte sie leise, schwenkte ihren Blick zum Fenster und versuchte sich zu erinnern.
    "Interesse besteht auf jeden Fall. Erst vor kurzem gab es wieder eine Nachfrage nach mehr geisteswissenschaftlichen Kursen. Ich überlege nur gerade ...", sie überlegte noch immer und kam zum Schluss, dass es nicht so ist.
    "Ich würde mich freuen, wenn sich jemand dieses Themas annehmen würde. Würdest du die Zeit dafür finden?"

    "Nachdem man sich nun über die Gesetze im allgemeinen einig war, möchte ich nochmals das Eheregister ansprechen.
    Es wird in den neuen Fassungen nicht erwähnt, jedoch gab es in der Lex Fabia Secunda, die nun ersetzt wurde, einige Regelungen dazu.


    Zusammengefasst wurden:
    - Verlobungen ins Eheregister eingetragen, Inhaber der Patria Potestas und Pontifex Maximus konnten Veto einlegen (§ 2)
    - Auflösungen der Verlobung vermerkt (§ 3 und 4)
    - Hochzeiten eingetragen (§ 7)
    - Mitgift konnte eingetragen werden (§ 11)
    - Scheidungen eingetragen (§ 17 und 18 )


    Ich möchte vorschlagen, das Eheregister prinzipiell weiterhin zu führen, jedoch die Regelungen ein wenig abzuändern und dies einfach als Zusatz zu den veröffentlichten neuen bzw. alten Gesetzen zu veröffentlichen. Vor allem folgende Passage finde ich übertrieben und bisher auch unpassend für ein Gesetz:"


    § 7: Die Hochzeit ist unter Angabe des Datums, der Eheform und der Rechtsform in das Eheregister des Cultus Deorum einzutragen. Der Eintrag ins Eheregister muss von beiden Parteien beantragt werden und wird vom Cultus Deorum auf Einhaltung der geheiligten Riten unserer Vorfahren geprüft und ggf. durchgeführt. Nach erfolgtem Eintrag ist die Heirat rechtsgültig und kann nicht annulliert werden.


    "Ich schlage daher folgenden Zusatz zu den Gesetzen vor:"
    Vom Cultus Deorum wird ein zentrales Eheregister geführt, worin Verlobungen, Heiraten und Scheidungen vermerkt werden müssen. Verantwortlich für die Meldung dieser Ereignisse sind die betroffenen Eheleute.


    "Vielleicht ist aber bei dieser Gelegenheit auch gleich eien Änderung gewünscht, dass die Eintragungen auch in den Provinzhauptstädten gemeldet werden können und nicht alles in Rom gemacht werden muss?"

    Um für Ämter höher als Quaestor (insbesondere VT/Aedil) kandidieren zu können muss man einen höheren Kurs - zum Beispiel diesen - an der Schola Atheniensis bestanden haben.




    AN DER


    SCHOLA GERMANICAE


    FINDET FOLGENDER KURS STATT:


    CURSUS DE REBUS GERMANORUM



    ABGEHALTEN VON
    Venusia Duccia Britannia
    Valentin Duccius Germanicus



    BEGINN DES KURSES:


    ANTE DIEM XIII KAL APR DCCCLVI A.U.C.
    (20.3.2006/103 n.Chr.)



    VORAUSSETZUNGEN:
    CRV und einbezahlte Studiengebühren



    INHALT:
    Der Kurs beschäftigt sich mit der Lebensweise der Germanen.
    Er wird aus einer Vorlesung bestehen (Anwesenheit dringend erwünscht, da auch Mitarbeit zählt) und einer abschließenden Prüfung.
    Der Kurs wird etwa 2 bis 3 Wochen dauern.



    Eine Anmeldung zum Kurs hat vor Ort in Mogontiacum zu erfolgen!


    Sim-Off:

    Anreise nach Mogontiacum ist erforderlich!


    Während sie weiterhin im Bett lag, nahm sie den Teller nochmals in die Hand und wachelte mit der anderen Hand die Luft über dem Kuchen in Richtung Quartos, um den süßen Geruch zu ihm zu bringen. So wie man auch eine Maus zum Käse locken würde.
    "Komm her, dann kriegst du vielleicht ein Stück."

    ... und wieder einmal war die beste Zeit gekommen, um zu tun was notwendig ist, um für Nachwuchs zu sorgen.


    Die Möbel noch immer in bester Stellung, die Kräuterkur abgesetzt und die schöne hellrosa Hautfarbe wieder vorhanden und der Göttin Iuno geopfert. Dass sie frisch gebadet und eingeduftet war, versteht sich von selbst. Genauso das schön fallende Nachtkleid aus dünnem Stoff und Honigkuchen für die Lust auf Süßes danach.


    Bestens vorbereitet klopfte sie also an, trat ein und meinte zu erkennen, dass sie ihren Liebsten nicht stört. Also ging sie zielstrebig nach einem leisen Gruß auf das Bett zu, stellte den Kuchen daneben und legte sich hinein.

    "Was meinst du was passender wäre?"
    Jetzt wünschte sich Adria, sie hätte die Unterlagen zu seinem Kurs doch etwas genauer angesehen angesehen und nicht nur sehr groß überflogen.
    "Für mich klingt eine Vertiefung doch sehr interessant. Gemeinsam mit einem Teil deines Kurses, der vielleicht allgemeiner gehalten war, könnte sich sicherlich eine lesenswerte Abhandlung ergeben."

    Zitat

    Original von Rediviva Helena
    *ähe* Ich will ja nicht ungeduldig sein aber ihr wisst ja, ich hab Hummel im Mors :)


    Net hetzen ;)