Als sich Senator Macer als erster Redner zu Wort meldete, hatte der Flavier auch keine unnötige Frage zu erwarten. Ob jedoch die ersten Sätze eines Komplimentes würdig waren oder doch überspitzte Kritik beinhalteten, dessen war er sich unsicher. Und so dachte er einige Augenblicke nach, um eine Antwort zurecht zu legen, bis sich jäh der Frevler zu Wort meldete.
Abwartend bereitete er sich schon auf einen hämischen Wortschwall vor und wurde selbstverständlich nicht enttäuscht. Der Flavier beschloss die Antwort für beide zu formulieren, es war einfacher und logischer dies zu tun.
"Ich würde gerne zuerst auf den Kommentar des Germanicus Avarus antworten, da dies auch eine Antwort auf die Frage Senators Macer beinhalten wird.", führte er zur Erklärung aus und räusperte sich, ehe er anfing.
"Germanicus Avarus hat recht, bürokratischer Aufwand sollte vermieden werden. Jedoch ist dies Gesetz kein solcher Aufwand, wie mein Kollege nun zu bedenken gibt, sondern überdies vielmehr zur Vermeidung des bürokratischen Aufwandes gedacht. Und ja, dieser Gesetzesentwurf beinhaltet, wie es Germanicus Avarus mit der schönen Metapher des Beton umschreibt, hauptsächlich Sitten und Bräuche der römischen Lebensweise. Ich will dies auch gar nicht bestreiten.", der gute Beobachter erkannte vielleicht, dass der Flavier dem Germanicus die Titulatur des Senators verwehrte, aber das war nur ein latenter Punkt seiner AUsführung.
"Dies möchte ich nun erläutern.
Wie wir alle wissen ist dieses Reich innerhalb einiger weniger Generationen immens gewachsen. Die römische Lebensweise, unsere Sitten und Gebräuche, haben sich dadurch sowohl verbreitet wie auch vermischt mit anderen Kulturen und Lebensweisen.
Diese römischen Lebensweisen, die sich, wie Germanicus Avarus ausgeführt hat, seit Jahrhunderten nicht verändert haben, in einem Gesetz zu verankern war mir daher ein großes Anliegen. Wir sollten schließlich bedenken, dass durch die Ausdehnung des Reiches dies römische Gesetz nicht nur von Römern ausgeführt wird, sondern ebenso von Fremden, von Perregrini, von Sklaven, Liberti, die ihre eigene Kultur auch nach einer womöglichen Freilassung nicht völlig abzulegen bereit sind oder schlichtweg für unnötig erachten.
Dieser Gesetzesentwurf soll daher einer Verwässerung unserer Lebensweise verhindern, indem es diese zum Gesetz erklärt und auch darum vor Missbrauch oder falscher Auslegung schützt. Zudem schützt er eben diese Menschen mit anderweitigem kulturellen Ursprung, da sie römische Lebensweisen nicht erst durch Vermittlung, welche auch nicht immer ganz richtig ist, oder Probe erlernen müssen und so nicht nur zur Gefahr für Römer, sondern für sich selbst werden.
Ich gebe hierfür ein Beispiel. Ein Händler als Aegyptus, welcher kein geborener Römer ist, mag annehmen, dass aufgrund der eigenen kulturellen Herkunft ein Mündiger das zehnte Lebensjahr erreichen muss. Nach römischer Sitte ist dies jedoch das vollendete vierzehnte Lebensjahr. Nun schließt er einen Kaufvertrag mit eben diesem Römer, welcher das geforderte Alter zur Mündigung nicht erreicht hat. Nach römischer Sitte ist dieses Geschäft demnach schwebend unwirksam, bis der Vormund des Römers die Einwilligung dazu erteilt. Das weiß der aus Aegyptus stammende nicht, denn in seinem eigenen kulturellen Kreis ist der Römer völlig mündig und geschäftsfähig. Der Vormund verwehrt dem Römer jedoch die Einwilligung und das Geschäft wird nichtig. Es kommt zum Konflikt beider Parteien. Auf was wird man sich nun berufen können? Auf welche Sitte? Kann sich der aus Aegyptus stammende auf die eigene Unkenntnis berufen? Nein, schließlich ist dies nur römische Sitte und kein für die Allgemeinheit einsichtiges und gleichsam wirkendes Gesetz.", eine kurze Pause, in welcher der Flavier einen gereichten Becher entgegen nahm, um seinen Mund zu befeuchten.
"Dies erklärt auch die von Germanicus Avarus monierte Bürokratie. Was ist nun förderlicher? Ein Fall vor einem Gericht oder ein Gesetz, welches bloß eine Ratifizierung und eine Ablegung in den römischen Archiven bedarf? Senator Macer wird diese Frage sicherlich beantworten können, da er vor erst nicht allzu langer Zeit das Amt des Praetor Urbanus inne hatte.
Ist es nicht so, dass dieses Gesetz in vielen Fällen eine Auseinandersetzung vor Gericht erspart? Und damit meine ich nicht nur dieses Beispiel, welches ich erbracht habe.
Schließlich gibt es noch manigfache Anwednungen dieses wichtigen Gesetzestextes. Schließlich setzt es zudem fest, dass Frauen keine Pflichten auf sich nehmen dürfen, damit explizit die Rolle eines Vormundes nicht einnehmen dürfen. Damit schränkt man sie nicht nur vor öffentlichen Verpflichtungen aus, wie der Kandidatur für den Cursus Honorum, wie es in letzter Zeit Brauch wurde, sondern schützt sie ebenso vor Verpflichtungen, die ihre Möglichkeiten sowohl in finanzieller wie auch physischen Hinsicht überschreiten. Und man schützt nicht nur sie, sondern ebenso, wie abzulesen ist, Verschwender und Glücksspieler vor dem Verlust ihres über Generationen vererbten Eigentums.
Dazu gab es doch kürzlich einen Fall, Senator Macer dürfte sich erinnern, bei dem ein Römer vor Gericht gezerrt wurde, weil man behauptete er habe einen Römer aus dem Ordo Senatorius ermordet. Dieser Mann verlor Hab und Gut seiner Ahnen aufgrund von Vernachlässigung und unsittlicher, gar ausschweifender Lebensweise. Er verkam also vom Opfer seiner selbst wie auch von Wucherern oder Banditen zum Täter, welcher vor einem Mord nicht zurückschreckte."
Sim-Off:Ich habe versucht den Fall offen zu lassen, da die Verhandlung ja noch zu keinem Ergebnis geführt hat.
"Solche Menschen sollten geschützt werden. Dies bedenkt dieses Gesetz ebenso wie den Schutz von Schutzbedürftigen vor Geldverleihern, welche sich an unerfahrenen römischen Jünglingen finanziell vergehen, um ihrerseits Kapital damit zu schlagen. Die gestärkten Rechte des Vormundes vereiteln dies ungemein effektiv.
Und wir sollten bedenken, dass durch dieses Gesetz insbesondere Geschäftspartner sowohl auf der einen wie auch auf der anderen Seite durch eine fest verbindliche Regelung geschützt werden. Auch Peregrini werden somit vor Missbrauch geschützt, da zum ersten Mal für alle verbindliche Regelung aufgestellt werden, kulturelle Unterschiede auf die römischen Sitten und Gebräuche normiert werden."
Nun wollte er seine doch so langen ausführungen prägnant zusammen fassen und wand sich an Avarus.
"Daher glaube ich mitnichten, Germanicus, dass dieses Gesetz von der Tagesordnung gestrichen werden soll, denn es schützt dich, deine Kinder, Mündel wie auch dich als Eigentümer von Sklaven. Und nicht nur das, es schützt deine Frau, gleich jedem beliebigen Peregrinus auf dem Mercatus, es schützt Geschäftspartner, es schützt römische Sitten und Gebräuche, indem es diese zum Gesetz erhebt und daher für alle verbindlich festsetzt.
Und insbesondere seit der Ausweitung unseres Reiches ist es umso wichtiger, dass unsere Sitten und Bräuche auch in den entlegensten Winkel unseres Reiches getragen werden. Dies, Germanicus, wird nur durch Gesetze geschehen, anstatt durch Mundpropaganda oder Erzählungen von Römern, welche sich wohl auch kaum auf jeden Marktplatz stellen werden, um dies einem Marktschreier gleich kund zu tun."
Zudem glaubte er sowieso nicht, dass römische Lebensweisen in allen Teilen des Reiches ihre Anwendung fanden. Ein einheitliches, normiertes, Gesetz würde dem Abhilfe schaffen und die lokalen Gebräuche den der römischen Unterstellen.