Durus betrachtete das hübsche Mädel etwas genauer. Sie war sogar sehr hübsch, wie er feststellen musste. Doch das würde sein Vorgehen keineswegs beeinflussen....hoffte er.
"Tut mir leid, für Kultvereine bin ich der falsche Ansprechpartner. Gerade gestern wurde ein Decretum Imperatoris verfasst, das Euch helfen wird!"
Er betätigte eine Klingel und ein kleiner Scriba erschien.
"Bring das neue Decretum Imperatoris!"
Der Scriba nickte und erschien nach kurzer Zeit mit einem Schreiben, das er dem Aedil reichte, der es an seine Gäste weiterreichte.
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
- Decretum Imperatoris -
Mit sofortiger Wirkung wird die Lex Communitatis dem Anhang des Codex Universalis hinzugefügt.
§ 1 Gründung eines Vereines
(1) Jeder Verein muss bei der kaiserlichen Kanzlei angemeldet werden.
(2) Zur Anerkennung des Vereins müssen sich mindestens drei Mitglieder in einer Provinz finden. Desweiteren muss ein Vereinsreglementarium eingereicht werden und ein Vorschlag über die Struktur.
(3) Als Kultverein gelten alle Vereine, welche sich der Ehrung eines Numen und/oder der Pflege eines Kultes verschrieben haben. Der Pontifex Maximus oder das Collegium Pontificium entscheidet über die Aufnahme eines Kultvereins in das Register, in welchem offiziell gestattete und verbotene Vereine unterschieden werden. Soldaten dürfen keine Kultvereine gründen.
§ 2 Regelung der Vereine
(1) Der Aufbau des Vereins, die inneren Strukturen und Regeln unterliegen dem Verein.
(2) Das Vereinsregelmentarium darf nicht gegen das geltende römische Gesetz mit all seinen Codices verstoßen.
(3) Jeder Verein hat einen Vorsitzenden zu benennen. Der Vorsitzende trägt die Verantwortung über den Verein und muss sich für eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht vor den entsprechenden Gremien verantworten.
(4) Einem Verein ist es verboten, politisch aktiv zu sein.
(5) Die Mitgliedschaft in einem Verein ist freiwillig. Interne Ränge haben in der Öffentlichkeit kein Gewicht.
§ 3 Vereinseigentum
(1) Es ist dem Verein nicht gestattet, Eigentum in jeglicher Form zu besitzen.
(2) Ein Verein darf kein Geld erwirtschaften durch Verkäufe etc. und keine Spenden annehmen.
(3) Ein Verein darf kein Gewerbe führen.
- DCCCLVI AB URBE CONDITA -

"Wie Du sehen kannst, verbietet die Lex das Führen von Gewerben für Vereine, was auch für Kultvereine gilt."