ZitatAlles anzeigenLUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
Ich habe den mir vorliegenden Vertrag ein wenig ins reine geschrieben und hätte gerne von seiten Desiaes bestätigt, dass alles so gemeint ist und als so "gefordert" gilt. Erst dann kann ich meine Meinung dazu abgeben.
FOEDUS GLEVAE
geschlossen zwischen
Imperator Caesar Augustus Titus Flavius Vespasianus
und
Crymlin Rex Demetae
Definition der Ausgangslage und Ziele:
Die länger andauernden Kriege zwischen den Völkern der Cambrischen Reiche und dem Imperium Romanum. Ziel ist das beenden der Kriegsituation und eine Regelung für Demetae zur Aufnahme in die Römische Provincia Britannia.
PARS PRIMA – Allgemeines
(I) Das Imperium Romanum und Demetae schließen Frieden auf Basis des Prinzips der "territorialen Unverletzbarkeit". Dies bedeutet das beide Vertragspartner keine Gebiete abtreten müssen. Allerdings ist Demetae offizieller Bestandteil der Römischen Provinz Britannia und Roms Oberhoheit unterstellt. Vom Imperium Romanum annektierte Gebiete Demetaes werden zurückgeben.
Der Römische Proconsul beherrscht und verwaltet die römischen Interessen und Bürger auf Demetaeischen Boden und dies ohne Einmischung in demetaeische Instanzen soweit dies nicht der Unabhängigkeit des Staates Demetae antastet. Umgekehrt gilt das gleiche für die demetaeische Seite.
(II) Das Imperium Romanum und Demetae bekunden das allzeit Frieden herrsche auf Basis staatlicher Gleichheit untereinander.
(III) Das Imperium Romanum und Demetae öffnen ihren Territorien für Siedler und/oder Einwanderer des Vertragspartners.
(IV) Das Imperium Romanum und Demetae erklären kulturelle und religiöse Freiheit für die Einwohner der Vertragspartner auf dem jeweiligen Boden der Vertragspartner.
(V) Demetae bleibt ein souveräner Staat. Die Aufnahme in die Römische Provincia Britannia ist eine rein administrative Maßname zur Vereinfachung staatlicher Regelungen zwischen den Vertragspartnern.
(VI) Demetae willigt ein in den wirtschaftlichen und militärischen Geschehnissen der Provincia Britannia zu partizipieren, nach vorhergehender Besprechung.
PARS SECUNDA – Militärisches
(I) Das Imperium Romanum und Demetae gehen einen defensiven militärischen Bund ein basierend auf (I) und (II).
(II) Zur effektiveren Verteidigung gegen hibernische Invasoren ist der Römische Civates Moridium der direkter militärischen und juristischen Gewalt Demetaes unterstellt worden. Der Proconsul in Londinium behält die zivile Gewalt über Moridium. Somit gilt es als freie Festung.
(III) Die militärische Präsenz auf jeweiligen Territorien des anderen beruht auf beiderseitiger Einwilligung, kann aber auch von einer oder beider Seiten aufgehoben werden, dies zeitlich begrenzt oder permanent.
(IV) Beider Staaten akzeptieren den Begriff "Kommandoebene in Gleichheit"
Römer können demetaeische Einheiten befehligen und /oder sich ihnen anschließen und umgekehrt. Das unter gleichen Rangbefugnissen und Besoldungsgleichheit.
(V) Römische und demetaeische Truppen können und werden gemeinsam gegen Feinde auftreten und dies auf das Grundgebiet der beider Vertragspartner.
Dies nach schriftlichem Hilfe- oder Unterstützungsgesuch eines der beiden Partner.
(VI) Die Kosten jeweiliger militärischer Einsätze werden nach Verhältnis und Aufwand geteilt.
(VII) Frieden wird nur mit jeweiligem Einverständnis des anderen geschlossen. Sofern beide Vertragspartner am Kampf beteiligt waren.
PARS TERTIA – Dynastische Regelungen und Vertretung
(I) Das Imperium Romanum und Demetae erklären eine gegenseitige Anerkennung des jeweiligen Herrschers des anderen.
(II) Die Herrscher beider Staaten sind Brüder und treten sich in völliger Gleichheit gegenüber.
(III) Der Nachfolge auf den Thron wird von beiden Staaten automatisch anerkannt, es gibt keinen Einwilligungs- oder Zustimmungsbedingungen eines Staates auf die Nachfolgeprozedur oder -verfahren des anderen.
(IV) Der direkte Vertreter des Imperators spricht, handelt und wird behandelt als die direkte "Stimme" des Imperators. Der Autorität mit der er handelt wird als die des Imperators selber gesehen. Umgekehrt gilt dies für den Vertreter des Königs/Königin von Demetae. Der jeweilige Vertreter hat jederzeit das Recht zum Herrscher des anderen vorgelassen zu werden und nur zu diesem persönlich.
(V) Die Herrscher beider Staaten konferieren in der Regel jährlich, was aber auch von den jeweiligen Vertretern übernommen werden kann.
(VI) Der Römische Proconsul wird automatisch als Vertreter des Imperators anerkannt, es sei denn es wird anders geregelt durch den Senat oder Imperator.
(VII) Befehle und Weisungen des Senates von Rom werden nur als solche anerkannt wenn sie vom Imperator oder dessen Vertreter gegensigniert sind, dies gleiche gilt für Weisungen des „Tribalchiefs council“.
(VIII) Senat und Tribalchiefs council werden als gleichwertige Organe staatlicher Macht gesehen.
PARS QUARTA – Jurisdiktion und Staatsrechte
(I) Das Imperium Romanum und Demetae einigen sich darauf, dass auf dem Gebiet des Königreiches Demetae das Römische Gesetz gilt und Anwendung findet.
(II) Römische Gerichte sind für Bürger des Staates Demetae nicht zuständig. Römische Bürger in Demetae unterstehen allerdings der Römischen Jurisdiktion.
(III) Beide Staaten haben das Recht eigene Verträge mit Dritten einzugehen, soweit dies nicht gegen hier erklärtes verstößt. Somit können beide Vertragspartner eine eigene Außenpolitik betreiben, es soll allerdings vorher darüber informiert werden.
(IV) Demetae zahlt dem Imperium Romanum jährlich 110.000 Aurei und erhält dafür Schutz und militärischen Beistand für ihr Territorium. Demetae unterhält die Anwesenheit der Römischen Truppen auf ihrem Territorium und erhält dafür die Oberbefehlsgewalt über diese.
Ohne einwände gehen wir mit eure version acort
Möge die götter dafür sorgen das der glans Rom und euchs nie erlösche...