Beiträge von Gaius Scribonius Curio

    Zitat

    Original von Amulius Tacitus
    Ich überlege gerade, ob ich mich als Mitglied einer der von Euch bereits angesprochenen etablierten Partien bzw. als angehender Politiker dazu äußern soll...
    :rolleyes: :D


    Ich wäre da doch recht neugierig. Also wirst du dein "Geheimnis" lüften ;)?


    Im übrigen finde ich den Wahl-O-Mat ein recht nützliches Instrument. Dort geht es um Sachfragen.


    Somit bin ich sehr auf die Wahlen gespannt. Einen Tag nach den Wahlen werde ich auch zufälligerweise in Berlin sein. Mal sehen, wie dann die Stimmung ist ;).

    Überrascht über diese unerwartete Rückkehr seiner Tochter, liess er sich ihre Wort wohl gefallen.


    "Mein Töchterchen. Gut bist du unbeschadet in guter Verfassung zurück. In diesem Haus fehlte eindeutig eine weibliche Hand. Sprich mir von Hispania. Meinem Land, in das ich zurück will, aber nicht kann."

    Zitat

    Original von Scribonia Helena
    :wink: Huhu...
    Ich denke ich bin wieder zurück, selbst wenn ich selbst noch nicht sicher bin, aber ich wollte euch sagen, dass ich euch alle vermisst habe. =)


    Ah..mein Töchterchen :).


    Endlich wieder jemand da, der für mich kocht, putzt und, die ich in der Öffentlichkeit herumzeigen kann (man muss ja die Sklaven schonen, um sie zu einem guten Preis wiederverkaufen zu können ;) ).


    Nein im ernst: ich freue mich sehr, dass du wieder zurück bist. Es kommt mir wie eine Ewigkeit vor, seitdem du dich abwesend gemeldet hattest.

    "Ganz richtig wurde ich auf einen Fehler meines Wissens über unsere Traditionen aufgekläft. So wurden schon immer der Aedilis Plebeii und der Tribunus Plebis nur von den Plebeiern gewählt, der Aedilis Curulis aber von allen Wahlberechtigten, somit werde ich den Antrag ein letztes Mal ändern:"


    Alt:
    § 54 Aedilis
    (1) Der Aedilis Curules und der Aedilis Plebeii werden von den Comitia Universalia, für eine Periode gewählt. Dies erfolgt konkret für beide Aedilenposten.


    Neu:
    § 54 Aedilis
    Der Aedilis Plebeii wird von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Plebeius und der Aedilis Curulis wird von denjeningen Wahlberechtigten gewählt, deren Famlia sowohl dem Ordo Plebeius, wie auch dem Ordo Patricius angehört.


    Des Weiteren:


    Neu
    § 55 Tribunus Plebis
    ( 8 ) Der Tribunus Plebis wird von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Plebeius angehört.
    [/quote]


    Was uns diese Änderungen bringen?
    Beim Tribunus Plebis liegt es auf der Hand: Nur diejenigen, für die der Volkstribun zuständig ist, wählen ihn auch. Der Volkstribun ist eine Institution, der als Plebeier seinen Stand im Senat vertreten solle. So ist es jedoch nicht seine Aufgabe den Stand der Patrizier zu vertreten.


    Diese Änderungen führen uns zu unserem Mos Maiorum und zu unseren Sitten unserer Vorfahren zurück. Dies ist jedenfalls für mich ein erstrebenswertes Ziel.


    Sim-Off:

    Frei nach dem Motto: So viel Historizität wie möglich; und in diesem Bereich ist sie gut umzusetzen.

    Zitat

    Original von Publius Decimus Lucidus
    Mag sein, Aurelius scheint sich meiner Meinung nach aber nur auf unsere Liste verirrt zu haben. Ich hab mir gerade andere Listen römischer Cognomina angesehen, dort war er nicht dabei. Also habe ich Aurelius aus der Liste gestrichen und den Neuen dem Cognomen Aurelianus verpasst.


    Das finde ich eine gute Lösung. Denn die gens Aurelia war ja in der Tat eine edle alte Gens. Diesen Namen nun als Cognomen zu nutzen wäre mir sehr fremd. Den Namen nun in Aurelianus zu ändern, würde meines Wissens bedeuten, dass der Mensch früher zur Gens Aurelia gehörte und dann von der neuen Gens adoptiert wurde.


    .....


    Habe soeben gemerkt, dass ich mit meinem Kommentar oben reichlich spät komme :D.


    ....


    Aber ad Frauennamen: Ich fände es ohnehin besser, wenn die Frauen ihre Namen bei einer Hochzeit behalten würden. Also Iulia Tertia würde auch nach ihrer Hochzeit mit einem Claudier immer noch Iulia Tertia heissen. Die Verknüpfung zu den Claudiern könnte man ja in der Sig beschreiben.

    Zitat

    Original von Adria Germanica
    "Die beste Variante wäre für mich, wenn der Auctor PPA vom Auctor bestimmt wird (wenn er so will auch in Absprache mit den anderen Redakteuren) und der Senat ein Einspruchsrecht hat."


    "Dies wäre durchaus sehr sinnvoll so..."

    Was Hispania anlangt, hoffe und denke ich, dass möglichst bald die Berichte wieder eintreffen werden.


    Sim-Off:

    Agrippa wohnt in Luzern und das ganze Gebiet ist in Mitleidenschaft der Hochwasserkatstrophe gezogen. Er sagte, zu Hause habe er keine Tel-Leitung mehr und er betätige sich auch beim Zivilschutz. Demnach ist seine Zeit äusserst knapp bemessen.

    Zitat

    Original von Kyria
    "Dürfte ich ein von deine Tochter hier mahl sprechen?. :)"


    Scribonia Helena sowie Scribonia Cerelia sind beide in den Ferien in Deutschland. Ich bin mir aber sicher, dass sie dich bald gerne begrüssen würden.

    Ich grüsse dich Kyria und heisse dich in unserem Imperium und im unserem Spiel herzlich Willkommen ;) .


    Es freut mich, dass du dich unter anderem auch für die Gens Scribonia interessierst, so will ich sie kurz vorstellen: Der Pater Familias ist Gaius Scribonius Curio. Er ist soeben Senator geworden, ging aber schon ein paar mal knapp dem Rausschmiss aus dem Weg. Er hat zwei Töchter, die sich sicher auch sehr über weiblichen Zuzug freuen würden, dies wären nämlich Scribonia Helena und Scribonia Cerelia. Des weiteren haben wir Luculus Scribonius Skjeld bei uns , der vor allem auch in der Classis tätig ist. Vergessen dürfen wir natürlich nicht unsere 3 Sklaven. Einer, Malachias, wird von mir selbst gespielt und die anderen beiden Sklavinnen (Selnya und Antiope sind doch recht eigensinnig, werden von anderen Personen gesteuert und sind einmal mehr auf der Flucht durch unser Imperium .


    Der Hauptsitz der Gens Scribonia ist in Hispania, genauer in Tarraco. Die kleine aber feine Casa Scribonia hat einen wunderschönen Garten und auch manch anderes, was einem ein angenehmes Leben bereiten kann.


    Wenn du also in die Gens Scribonia kommen würdest, worüber wir uns alle sehr freuen würden, würdest du auch automatisch in die Factio Purpurea eintreten. Dies ist die jüngste Factio und die Mitglieder hatten Einfluss auf deren Gestaltung.


    Wenn du weitere Fragen hast, würde ich sie die gerne beantworten.

    Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    "Ich würde den Nachfolger des Auctors vorher unter seinen Stellvertretern suchen, bevor externe Kandidaten in Betracht gezogen werden.
    Damit wird auch die Qualität der Acta eher bewahrt bleiben."


    "Darin gebe ich Senator Felix vollumfänglich recht. Der Vertreter war bis anhin Tiberia Livia, bisherig Auctor PPA. Sie ist sehr engagiert. Sie wäre eine gute Option, die man sich überlegen müsste."

    "Wenn ich mich recht erinnere ging dein Vorstoss damals viel weiter, wurde nun aber abgändert. Deine Vorschläge zu den Aedilen sind in Ordnung, aber wie ich mich erinnern kann wurden sie doch schon umgesetzt?
    Deine Änderung beim Volkstribunen finde ich nicht unbedingt erforderlich. Es ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass ein Patrizier nicht zum Volkstribunat kandidiert, doch rein theoretisch wäre es tatsächlich möglich. Sollte aber eines Tages in der Tat ein Patrizier für das Volkstribunat kandidieren wäre dies ein grosser Bruch mit unserem Mos Maiorum.


    Des Imperators Nachfrage war aber nötig, deshalb schlage ich einen abgeänderten Änderungsvorschlag vor:"


    Alt:
    § 54 Aedilis
    (1) Der Aedilis Curules und der Aedilis Plebeii werden von den Comitia Universalia, für eine Periode gewählt. Dies erfolgt konkret für beide Aedilenposten.


    Neu:
    § 54 Aedilis
    (1) Der Aedilis Curulis wird von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Patricius und der Aedilis Plebeii wird entsprechend von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Plebeius angehört.


    Des Weiteren:


    Neu
    § 55 Tribunus Plebis
    ( 8 ) Der Tribunus Plebis wird von denjenigen Wahlberechtigten gewählt, deren Familia dem Ordo Plebeius angehört.

    Zitat

    Original von LUCIUS ULPIUS IULIANUS
    "Mit der Bezeichnung Plebejer ist wohl nur die familiäre Abstammung gemeint? Demzufolge dürfte also ein Plebejer, der zum Senator ernannt wird, immer noch seine Stimme bei der Volkstribunenwahl abgeben. Sehe ich das richtig?"


    "Genau so hatte ich es im Sinne, mein Kaiser."

    "Patres Conscripti, höret mich an.


    Ich strebe eine Änderung unserer Gesetze derart an, dass sie wieder mehr unseren Traditionen und unserem mos maiorum entsprechen. Denn im Moment ist die Gesetzeslage so, dass alle, ganz gleich ob Patrizier oder Plebeier, sowohl den Aedilis Curules, wie auch den Aedilis Plebeii und schliesslich auch den Tribunus Plebis wählen können.
    Nun bitte ich um die Prüfung des Vorschlages diese Gesetze an unsere Traditionen anzupassen. Konkret würde dies heissen, dass künftig nur noch Patrizier den Aedilis Curulues und künftig nur noch Plebeier den Aedilis Plebeii und den Tribunus Plebis wählen dürfen.

    Sim-Off:

    Sofern das auch technisch leicht zu bewerkstelligen sei?)


    Bei den Aedilen müsste man sich dann weiter überlegen, ob der Aedilis Curules nur noch für die Betriebe der Patrizier zuständig und analog hierzu der Aedilis Plebeii nur für die Betriebe der Plebeier zuständig sei.



    Eine Änderung des Gesetzes könnte wie folgt aussehen (Änderungen in blau)."



    Alt:
    § 54 Aedilis
    (1) Der Aedilis Curules und der Aedilis Plebeii werden von den Comitia Universalia, für eine Periode gewählt. Dies erfolgt konkret für beide Aedilenposten.
    (2) Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Angehörigen einer Gens des Ordo Plebeius zugänglich. Für den Aediles Curules muss man einer Gens des Ordo Patricius entstammen.
    (3) Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen.
    (4) Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel und Spiele.
    (5) Die Aediles besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium. Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche:
    (6) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.
    (7) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.
    ( 8 ) Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.
    (9) Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.
    (10) Die Aediles können jederzeit von den Cohortes Urbanae Soldaten anfordern um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen.
    (11) Sollte nur ein Aedilis gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle der Aedilität. Sollte kein Aedilis gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Praefectus Urbi vertreten.
    (12) Die Aediles werden gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.
    (13) Einem Aedilis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.



    Neu:
    § 54 Aedilis
    (1) Der Aedilis Curules wird von den wahlberechtigten Patriziern und der Aedilis Plebeii von den wahlberechtigten Plebeiern gewählt.

    (2) Das Amt des Aedilis Plebeii ist nur Angehörigen einer Gens des Ordo Plebeius zugänglich. Für den Aediles Curules muss man einer Gens des Ordo Patricius entstammen.
    (3) Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei deren Arbeit. Aus diesem Grund genießen sie ebenfalls gerichtliche Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertragen hat. Der Aedilis Curules hat Anrecht auf den kurulischen Stuhl und darf die Auspizien überwachen.
    (4) Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit ist die Verwaltung und Aufsicht über die Tempel und Spiele.
    (5) Die Aediles besitzen die Potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das Imperium. Ihr Aufgabenbereich umfasst drei Bereiche:
    (6) Die Cura Urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählt auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen.
    (7) Der zweite Bereich ist die Cura Annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasst.
    ( 8 ) Als letzte Verantwortung obliegt ihnen mit der Cura Ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele.
    (9) Im Sinne des Amtsverständnisses üben sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Somit entwickelt sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht.
    (10) Die Aediles können jederzeit von den Cohortes Urbanae Soldaten anfordern um sie bei ihren Aufgaben zu unterstützen.
    (11) Sollte nur ein Aedilis gewählt worden sein, so erhält er die volle Machtfülle der Aedilität. Sollte kein Aedilis gewählt sein, oder dieser abwesend sein, so wird er durch den Praefectus Urbi vertreten.
    (12) Die Aediles werden gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.
    (13) Einem Aedilis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.


    Alt:
    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die "potestas sacro sancta", d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.
    Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch den Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.
    (2) Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Eine Einschränkung ist sein Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.
    (3) Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist aber eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.
    (4) Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Imperator Caesar Augustus über. Die Tribunicia Potestatis wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.
    (5) Keine Vertretungsregelung notwendig.
    (6) Der Tribunus Plebis wird gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.
    (7) Einem Tribunus Plebis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit eingeschränktem Rederecht gewährt.


    Neu:
    § 55 Tribunus Plebis
    (1) Das Amt des Tribunus Plebis wurde als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Der Tribun genießt die "potestas sacro sancta", d.h. er ist unantastbar und wer gegen ihn vorgeht ist verflucht.
    Er hat die Interessen des Römischen Volkes zu wahren. Darum kann er in Sonderfällen unter seinem Vorsitz die Comitia Plebis Tributa (Versammlung der Plebejer) einberufen, welche durch ein Plebiszit neue Gesetze oder Gesetzesänderungen aufstellen kann.
    Durch sein Widerspruchsrecht (Veto) kann er alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigt er allerdings gute Gründe und sollte diesen Schritt gut durchdenken. Das Veto des Tribunus Plebis kann nur durch den Imperator Caesar Augustus aufgehoben werden.
    (2) Jeder andere Magistrat kann durch den Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Eine Einschränkung ist sein Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt Rom beschränkt.
    (3) Das Amt des Volkstribunen war früher nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier (Gens) können dieses Amt theoretisch übernehmen, dies ist aber eine äußerst seltene und auch verpönte Vorgangsweise.
    (4) Ihre Befugnisse gingen durch Rechtsverleihung ebenfalls auf den Imperator Caesar Augustus über. Die Tribunicia Potestatis wird ihm zu jeder Wahlperiode erneut verliehen und in der Titulatur mit einer Ziffer versehen.
    (5) Keine Vertretungsregelung notwendig.
    (6) Der Tribunus Plebis wird gemäß Ornamenta Aedilicia ausgezeichnet.
    (7) Einem Tribunus Plebis, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung ein Beisitzerstatus im Senat mit eingeschränktem Rederecht gewährt.
    ( 8 ) Der Tribunus Plebis wird ausschliesslich von den wahlberechtigten Plebeiern gewählt.