Termin einplanen? Silanus sah den Kaiser etwas verdutzt an. Entweder er hatte sich falsch ausgedrückt oder der Kaiser hatte nicht ganz verstanden, dass es sich hierbei zweifellos nicht um die Einladung für eine Eröffnungsfeier handelte, sondern ganz im Gegenteil um die Aufforderung eine auszurichten. Eine Arbeit, die gewiss wieder einmal an Silanus hängen blieb, sollte sich der Kaiser dazu entschließen eine Feier abzuhalten. Er versuchte daher möglichst diplomatisch nachzuhaken.
"Natürlich Princeps. Bevor ich jedoch einen Termin einplanen kann, muss erst geklärt werden wann und in welcher Form eine solche Feier stattfinden soll. Soweit ich das Schreiben verstehe hat der Senat lediglich vor sich an einer solchen Feier zu beteiligen, nicht jedoch sie auszurichten."
Was verständlich war, immerhin war der Senat ein wesentlicher Geldgeber bei diesem Projekt gewesen. Der Auftraggeber war jedoch der damalige Kaiser Iulianus gewesen, warum sein Patron Livianus es vermutlich auch mehr als Aufgabe des neuen Kaisers ansah, als die des Senats, das Ulpianum schlussendlich seiner Bestimmung zuzuführen. Mit ein wenig Glück schob der Kaiser ja die Aufgabe nun doch wieder an den Senat zurück.
Die Frage des Kaisers war auch nicht wirklich einfacher zu beantworten. Dem Iunier waren die Richtlinien des Ulpianums selbst nicht vertraut gewesen. Er hatte gar nicht gewusst, dass es solche überhaupt schon gab und hatte erst durch das Schreiben des Consuls eben jene ausheben und sich bringen lassen. Auf eine Frage in dieser Art vorbereitet, zog er die Abschrift nun hervor und ließ noch einmal seinen Blick über den angesprochenen Absatz schweifen.
"Das ist leider, wie so oft im Codex, nicht ganz eindeutig. Gemäß § 4 dieser Richtlinien hat vom Kaiser ein Consilium Ulpianum eingesetzt zu werden, dass letztendlich über die Aufnahmen in die Ehrenhalle des Ulpianums entscheidet. Der Kaiser führt dabei den Vorsitz und beruft zwei Senatoren, einen Eques, einen Patrizier und zwei Vertreter des Ordo Plebeius als Mitglieder des Consilium ein. Der Codex führt jedoch nicht explizit aus, ob es sich dabei um ein beständiges oder anlassbezogenes Gremium handelt bzw. ob fixe Vertreter bestimmt werden müssen, oder diese von Einberufung zu Einberufung variieren können."

