"Sehr gut," sagte Verus und wandte sich zum Gehen. "Leander," drehte er sich noch einmal um. "Kommst du? Ich werde dir nun deine Arbeitsstätte zeigen." Er schmunzelte. "Es sind die dunklen Höhlen der Bürokratie, das Verließ der Schreibfedern und das ewige Dunkel der Pergamente. Die Archive erwarten dich," scherzte Verus mit einem gesunden Zynismus betrefflich seiner Tätigkeit als a Memoria. "Keine Sorge, du musst nur das Dunkel der Bürokratie in dein Herz lassen und du wirst glücklich werden." Er grinste ein wenig breiter und ging voran.
Beiträge von Titus Decimus Verus
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"Moment," sagte Verus und zog blitzschnell eine Tabula hervor. Mit einem ebenso geschwinden Griffel ritzte er einige Worte auf diese. Man merkte, dass Verus Erfahrung als Schreiber hatte und die Worte nur so in die Tabula gemeißelt wurden. Nach einigen Momenten war er fertig und reichte Salinator die Tafel. "Hier."
Änderungen§ 9 Consilium Principis,
§ 12 Praetorium Militare,
und
§ 17 Patrizischer Adel
werden ersatzlos gestrichen.
Der Pars Tertia (§27, §28, §29, §30)
wird ebenso ersatzlos gestrichen.
Weitere Änderungen
Von:
§ 18 Allgemeines
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Sowohl Consilium Principis, als auch Senat haben nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
(9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Decretum Senatus in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
(13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Decretum Senatus Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
In:
§ 18 Allgemeines
1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Der Senat hat ausschließlich nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
(9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Senatus Consultum in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
(13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Senatus Consulta Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
Von:
§ 20 Stellvertreterregelung
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Consilium Principis oder dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend.
In:
§ 20 Stellvertreterregelung
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend.
Von:
§ 24 Staatsnotstand
(4) Im Staatsnotstand beruft der Imperator Caesar Augustus das Consilium Principis ein, welches nicht öffentlich tagt. Dieses besteht aus Mitgliedern die nur der Imperator Caesar Augustus nominieren kann. Alle Staatsgewalt geht nun auf das Consilium über und Beschlüsse werden mittels Decretum Imperatoris ratifiziert.
(5) Das Consilium Principis kann vom Imperator Caesar Augustus auch außerhalb des Staatsnotstandes unterhalten werden, es besitzt dann allerdings nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
In:
§ 24 Staatsnotstand
(4) - gestrichen -
(5) - gestrichen -
Von:
§ 19 Ernennung
(2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein wird eine allgemeine Kaiserwahl durchgeführt. Hierbei sind alle ordentlichen Vollbürger des Imperium Romanum wahlberechtigt und alle Personen ab dem Status des Ordo Senatorius wählbar. Die Person, die 70% der Stimmen auf sich vereinigen kann ist zum Imperator Caesar Augustus zu krönen.
In:
§ 19 Ernennung
(2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt.
Von:
§ 25 Wahlverhalten
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist als Wahlberechtigter ausgeschlossen.
(4) Der Imperator Caesar Augustus ist verpflichtet die Stimmzettel aufzubewahren und legt diese, bei entsprechender Eingabe durch einen Censor diesem zur Wahlprüfung vor. Diese wird durch Anordnung des Censor oder des Tribunus Plebis fällig. Auch jeder Bürger kann über den Tribunus Plebis diese Maßnahme einfordern. Der Censor prüft die Wahl dann nach und bestätigt oder revidiert das Ergebnis. Bei erneuter Anfechtung veröffentlicht der Censor mit einstimmiger Zustimmung der Consuln und des Volkstribuns die Wahl mit Namen und direkter Stimmabgabe. Jede Person kann verpflichtet werden das angezeigte Wahlurteil als das eigene gegebene zu bestätigen.
In:
§ 25 Wahlverhalten
(1) - gestrichen -
(4) - gestrichen -
Von:
§ 10 Senat
(2) Er hat als Gremium das Recht durch Decreta Senatus Leges und Mandata zu erlassen.
In:
§ 10 Senat
(2) Er hat als Gremium das Recht durch Senatus Consulta Leges und Mandata zu erlassen.
Da Verus die meisten Zeilen im Kopf hatte war es ihm nicht schwer gefallen, mit Hilfe des alten Dokumentes, die Punkte zu kürzen und nun auf diese Tabula zu bannen. "Dies sind die Änderungen, die ich vornehmen werde. Natürlich werde ich es später in Reinform gießen und dir das Dekret zukommen lassen. Ich hoffe diese Punkte gefallen dir besser. Wie gesagt, es sind nur die Punkte, wenn du willst, Textbausteine."
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Wie hatte Lucianus davon erfahren? Verus wurde schnell klar, dass sich der Senator umhörte und auf dem neuesten Stand war, auch ohne seine Mithilfe. Er lächelte. "Ja, Procurator a Memoria. Eine anstrengende Tätigkeit. Die Eingewöhnungsphase war hart," offenbarte Verus die Wahrheit. Salinator und dessen Gesetzesänderungen verschwieg er aber noch zu diesem Zeitpunkt. Lucianus galt ja nicht unbedingt als Freund Salinators und er wollte das Verhältnis zwischen sich und ihm nicht zerstören. Lucianus war ein guter Römer mit dem sich Verus nicht zerwerfen wollte.
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Verus hatte gerade das neue Dekret vollendet und blickte erleichtert zu seinem Notarius. "Bene," sagte er und stand mit dem Pergament auf, um es in seinen schweren Lederbeutel zu stecken. "Du kommst genau rechtzeitig. Kann ich dir eine Aufgabe anvertrauen?" Er ging wieder zu seinem Arbeitstisch zurück. "Einige Dokumente müssten eingeräumt werden. Uns ist gestern ein Regal zusammengefallen. Die Schriftrollen müssen erneut in das wieder errichtete Regal geschoben werden." Verus deutete zu den zwei schweren Flügentüren hinter sich. "Dieser Gang führt zum Archiv. Zwei Sklaven sind schon dabei, führe sie an."
Sim-Off: Natürlich musst du nicht wirklich Regale einräumen. Erstelle einfach einen entsprechenden Thread und spiele die Arbeit aus. Verus wird dann später zur Kontrolle dazustoßen.
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Verus hockte, recht angeschlagen, deprimiert, auf seinem Stuhl. Er blickte auf das noch leere Pergament vor sich. Neben ihm lag der alte Schriftsatz, den er ändern musste. Diese Arbeit wollte nicht enden. Verus hoffte diese leidliche Geschichte nun zu beenden, indem er den Text nach dem Willen des Stadtpräfekten änderte. Er wollte ein möglich knappes Dekret, was Verus nun umzusetzen versuchte. Verus war kein Jurist. Verus war schlicht ein Bürokrat, der die Ausführlichkeit liebte. Er nahm die Feder in die Hand und begann.
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
DECRETUM IMPERATORISMIT WIRKUNG VOM
Ordne ich an, dass der Codex Universalis wie folgt zu ändern ist:
§ 9 Consilium Principis,
§ 12 Praetorium Militare,
und
§ 17 Patrizischer Adel
werden ersatzlos gestrichen.
Der Pars Tertia (§27, §28, §29, §30)
wird ebenso ersatzlos gestrichen.
Darüber hinaus sind folgende Paragraphen zu ändern:
Von:
§ 18 Allgemeines
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Sowohl Consilium Principis, als auch Senat haben nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
(9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Decretum Senatus in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
(13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Decretum Senatus Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
In:
§ 18 Allgemeines
1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Der Senat hat ausschließlich nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
(9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Senatus Consultum in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
(13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Senatus Consulta Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
Von:
§ 20 Stellvertreterregelung
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Consilium Principis oder dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend.
In:
§ 20 Stellvertreterregelung
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend.
Von:
§ 24 Staatsnotstand
(4) Im Staatsnotstand beruft der Imperator Caesar Augustus das Consilium Principis ein, welches nicht öffentlich tagt. Dieses besteht aus Mitgliedern die nur der Imperator Caesar Augustus nominieren kann. Alle Staatsgewalt geht nun auf das Consilium über und Beschlüsse werden mittels Decretum Imperatoris ratifiziert.
(5) Das Consilium Principis kann vom Imperator Caesar Augustus auch außerhalb des Staatsnotstandes unterhalten werden, es besitzt dann allerdings nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
In:
§ 24 Staatsnotstand
(4) - gestrichen -
(5) - gestrichen -
Von:
§ 19 Ernennung
(2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein wird eine allgemeine Kaiserwahl durchgeführt. Hierbei sind alle ordentlichen Vollbürger des Imperium Romanum wahlberechtigt und alle Personen ab dem Status des Ordo Senatorius wählbar. Die Person, die 70% der Stimmen auf sich vereinigen kann ist zum Imperator Caesar Augustus zu krönen.
In:
§ 19 Ernennung
(2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt.
Von:
§ 25 Wahlverhalten
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist als Wahlberechtigter ausgeschlossen.
(4) Der Imperator Caesar Augustus ist verpflichtet die Stimmzettel aufzubewahren und legt diese, bei entsprechender Eingabe durch einen Censor diesem zur Wahlprüfung vor. Diese wird durch Anordnung des Censor oder des Tribunus Plebis fällig. Auch jeder Bürger kann über den Tribunus Plebis diese Maßnahme einfordern. Der Censor prüft die Wahl dann nach und bestätigt oder revidiert das Ergebnis. Bei erneuter Anfechtung veröffentlicht der Censor mit einstimmiger Zustimmung der Consuln und des Volkstribuns die Wahl mit Namen und direkter Stimmabgabe. Jede Person kann verpflichtet werden das angezeigte Wahlurteil als das eigene gegebene zu bestätigen.
In:
§ 25 Wahlverhalten
(1) - gestrichen -
(4) - gestrichen -
Von:
§ 10 Senat
(2) Er hat als Gremium das Recht durch Decreta Senatus Leges und Mandata zu erlassen.
In:
§ 10 Senat
(2) Er hat als Gremium das Recht durch Senatus Consulta Leges und Mandata zu erlassen.
- DCCCLX A.U.C. -
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Verus seufzte leicht, so dass es Salinator nicht wirklich hören konnte. "Ich werde es ändern," antwortete der Procurator. "Noch weitere Befehle, Präfekt?" Diese Gesetzesänderungen ließen ihn nicht wirklich los. Die Götter wollten anscheinend, dass sich Verus Salinator gänzlich unterwarf, was er in diesem Moment mit seiner letzten Frage tat.
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"Das Übliche also...", gab Verus zu verstehen, während er an Leander vorbeitrat, um den Soldaten besser verstehen zu können. "Er ist an der Schulter markiert. Ich denke, dass das ausreichen dürfte. Ich werde ihm nicht diese Demütigung antun, ein Halsband zu tragen. Er ist doch kein Tier," sagte er ernst, denn ihm war Leander einiges wert. Er war sein persönlicher Sklave, der nicht, wie ein Minensklave gehalten werden sollte.
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Beenden wir diesen Disput hier, da dieser Thread nicht dazu da ist, historische Fakten darzustellen. Es mag vielleicht sein, dass dies nicht ein derartiger Beleg ist, wie man ihn sich in Hochschulen wünscht aber für ein Online-Forum reicht es durchaus. Es wird sich ja schon jemand Gedanken bei dem Wiki gemacht haben.
Edit - Einen großen Dank, - nein, einen Kniefall, für den, der die Ernennung umgesetzt hat! Danke!
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Zitat
Original von Kaeso Annaeus Modestus
Wenn dir die nötigen Rechte dazu fehlen einen Notarius ernennen, dann wohl eher nichtAber du kannst dich ja an deinen Chef wenden.
Aber wenn du schon bei historisch bist, da habe ich neulich einen Spruch gelernt. Hast du Belege dafür?
Außerdem hat meine Erfahrung gezeigt, dass Archive immer unterbelegt sindIch verweise auf unser hauseigenes Wiki -> http://www.imperiumromanum.net…index.php?title=Kaiserhof
> a commentariis/a memoria
Sämtliche Gerichtsverfahren und kaiserlichen Edikte und Briefe wurden archiviert und vom a commentariis und seit Hadrian dem a memoria archiviert und aufbewahrt. Ebenso war der a memoria offensichtlich auch für Personalfragen in Verwaltung und Militär zuständig.
Da die Archive stetig wuchsen, verfügte der a memoria im 5. Jahrhundert bereits über 62 Personen im scrinium memoriae.
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Zitat
Original von Titus Duccius Vala
Ehm... doch.
Um mich nun gänzlich der Lächerlichkeit preiszugeben: Wo? Ich finde den entsprechenden Punkt nicht im Control Panel.
Edit - Okay, gefunden.
Nur den Notarius kann ich nicht ernennen, da mir die nötigen Rechte dazu fehlen. Jedoch bin ich mir als Leiter des Archives sicher, dass ich Notarii ernennen kann, schließlich ist es nur historisch, dass das Archiv sehr viele Schreiber/Angestellte hatte und als Leiter darf man ja bestimmt seine Angestellten auswählen?
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In der Wachstube angekommen, trat er einen Schritt zurück, um Leander dem anwesenden Schreiber zu präsentieren. "Salve," grüßte er abermals und deutete von hinten auf Leander. "Dieser hier," begann Verus ein wenig lauter, damit der Schreiber ihn hörte. "Das ist mein Sklave. Er heißt Leander und wird demnächst häufiger hier ein- und ausgehen. Kann er in die Listen eingetragen werden?" Nun legte er wieder die Hand auf die Schulter des Sklaven. "Es wird schon, keine Sorge. Bald wirst du auch offiziell in die Administration dürfen."
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Verus legte den Bogen auf den Tisch des Stadtpräfekten. Er hatte extra das Datum dieses Tages in die Kopie gesetzt, sofern Salinator es gleich veröffentlichen wollte. Er wollte ja alles möglichst korrekt machen.
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
DECRETUM IMPERATORISMIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM III ID DEC DCCCLX A.U.C. (11.12.2010/107 n.Chr.)Ordne ich an, dass der Codex Universalis wie folgt zu ändern ist:
§ 9 Consilium Principis
ist ersatzlos zu streichen.
§ 12 Praetorium Militare
ist ersatzlos zu streichen.
§ 17 Patrizischer Adel
ist ersatzlos zu streichen.
§ 27 Allgemeines
ist ersatzlos zu streichen.
§ 28 Ernennung
ist ersatzlos zu streichen.
§ 29 Absetzung
ist ersatzlos zu streichen.
§ 30 Senatsverhalten
ist ersatzlos zu streichen.
Darüber hinaus sind folgende Paragraphen zu ändern:
Von:
§ 18 Allgemeines
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Sowohl Consilium Principis, als auch Senat haben nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
(2) Der Imperator Caesar Augustus kann sich jederzeit zum Consul erklären und dessen Aufgaben wahrnehmen, jedoch sollte hierfür ein außerordentlicher Grund vorliegen.
(3) Einen Legatus Augusti kann der Imperator Caesar Augustus jederzeit und zu jedem Zweck ernennen. Er bestimmt dessen Amtsdauer, Amtsbereich und die Ornamenta für dessen Tätigkeit.
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis unter Nennung einer Begründung aufheben.
(5) Der Imperator Caesar Augustus kann Amtshandlungen jedes Magistraten des Cursus Honorum unterbinden und kann jedem Magistraten Weisungen erteilen.
(6) Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Amtsinhaber unter Nennung einer Begründung aus seinem städtischen, regionalen oder provinziellen Amt entlassen.
(7) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, außer deren internen Vorgesetzten. Auch hat alleinig er das Recht diese zu befördern, hierzu hört er allerdings den Praefectus Praetorio. Er kann diese Rechte auf Familienmitglieder ausweiten.
(8 ) Der Imperator Caesar Augustus ist Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus.
(9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Decretum Senatus in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
(10) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben.
(11) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Bürger des Imperium Romanum zu adeln. Somit können die Stände des Ordo Senatorius und des Ordo Equester nur durch seine Gnade und Erlaubnis errungen werden.
(12) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, das Römische Bürgerrecht zu verleihen. Er kann dieses Recht für die Provinzen an den Statthalter delegieren. Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, Bürgern das Römische Bürgerrecht zu entziehen.
(13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Decretum Senatus Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
(14) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.
(15) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht, einen Bürger in jedes beliebige städtische, regionale oder provinzielle Amt einzusetzen oder ihm den Status eines ehemaligen Amtsträgers zu verleihen.In:
§ 18 Allgemeines
1) Der Imperator Caesar Augustus ist das Staatsoberhaupt des Imperium Romanum und als solches sind seine Anweisungen allgemein absolut bindend. Der Senat hat ausschließlich nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
(2) Der Imperator Caesar Augustus kann sich jederzeit zum Consul erklären und dessen Aufgaben wahrnehmen, jedoch sollte hierfür ein außerordentlicher Grund vorliegen.
(3) Einen Legatus Augusti kann der Imperator Caesar Augustus jederzeit und zu jedem Zweck ernennen. Er bestimmt dessen Amtsdauer, Amtsbereich und die Ornamenta für dessen Tätigkeit.
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann das Veto des Tribunus Plebis unter Nennung einer Begründung aufheben.
(5) Der Imperator Caesar Augustus kann Amtshandlungen jedes Magistraten des Cursus Honorum unterbinden und kann jedem Magistraten Weisungen erteilen.
(6) Der Imperator Caesar Augustus kann jeden Amtsinhaber unter Nennung einer Begründung aus seinem städtischen, regionalen oder provinziellen Amt entlassen.
(7) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Angehörigen der Cohortes Praetoriae Befehle zu erteilen, außer deren internen Vorgesetzten. Auch hat alleinig er das Recht diese zu befördern, hierzu hört er allerdings den Praefectus Praetorio. Er kann diese Rechte auf Familienmitglieder ausweiten.
(8 ) Der Imperator Caesar Augustus ist Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus.
(9) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht ein Decretum Imperatoris zu erlassen und er hat das Recht ein Decretum Senatus in jeder Phase dessen Entstehens zu verhindern und/oder außer Kraft zu setzen.
(10) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben.
(11) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht Bürger des Imperium Romanum zu adeln. Somit können die Stände des Ordo Senatorius und des Ordo Equester nur durch seine Gnade und Erlaubnis errungen werden.
(12) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, das Römische Bürgerrecht zu verleihen. Er kann dieses Recht für die Provinzen an den Statthalter delegieren. Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht, Bürgern das Römische Bürgerrecht zu entziehen.
(13) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig die Verfügungsgewalt über das Aerarium. Nur er kann Zahlungen daraus anordnen. Jedoch kann der Senat durch Decretum Senatus Mittel beim Imperator Caesar Augustus beantragen.
(14) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht Abstimmungen, Anhörungen, Aussprachen und Diskussionen des Senates den Restriktionen als Staatsgeheimnis gemäß Codex Iuridicialis zu unterwerfen. Dies verpflichtet alle Anwesenden zu absolutem Stillschweigen zum Thema außerhalb der Curie.
(15) Der Imperator Caesar Augustus hat das Recht, einen Bürger in jedes beliebige städtische, regionale oder provinzielle Amt einzusetzen oder ihm den Status eines ehemaligen Amtsträgers zu verleihen.Von:
§ 20 Stellvertreterregelung
(1) Der Imperator Caesar Augustus sorgt immer dafür, dass allgemein bekannt ist wer ihn im Falle seiner Abwesenheit vertritt. Diese Person, im Normfall eine hohe Persönlichkeit der imperialen Rangebene, meist ein naher Verwandter oder der Praefectus Praetorio, tritt nach Auforderung des Imperator Caesar Augustus oder nach einem 8 wöchigen Fehlen des Imperator Caesar Augustus ohne Grundangabe seine Aufgabe als Vertreter des Imperator Caesar Augustus mit all dessen Rechten und Pflichten an. In normalen Zeiten hat dieser designierte Vertreter keinerlei zusätzliche Rechte, außer denen, die sein normaler Rang beinhaltet.
(2) Der Stellvertreter hat seine erworbenen Rechte und Pflichten sofort wieder abzugeben, wenn der Imperator Caesar Augustus wiederkehrt.
(3) Ein Fehlverhalten dieses Stellvertreters kann nur das Iudicium Imperatoris feststellen und ahnden.
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Consilium Principis oder dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend..In:
§ 20 Stellvertreterregelung
(1) Der Imperator Caesar Augustus sorgt immer dafür, dass allgemein bekannt ist wer ihn im Falle seiner Abwesenheit vertritt. Diese Person, im Normfall eine hohe Persönlichkeit der imperialen Rangebene, meist ein naher Verwandter oder der Praefectus Praetorio, tritt nach Auforderung des Imperator Caesar Augustus oder nach einem 8 wöchigen Fehlen des Imperator Caesar Augustus ohne Grundangabe seine Aufgabe als Vertreter des Imperator Caesar Augustus mit all dessen Rechten und Pflichten an. In normalen Zeiten hat dieser designierte Vertreter keinerlei zusätzliche Rechte, außer denen, die sein normaler Rang beinhaltet.
(2) Der Stellvertreter hat seine erworbenen Rechte und Pflichten sofort wieder abzugeben, wenn der Imperator Caesar Augustus wiederkehrt.
(3) Ein Fehlverhalten dieses Stellvertreters kann nur das Iudicium Imperatoris feststellen und ahnden.
(4) Der Imperator Caesar Augustus kann seine Stellvertretung auch dem Senat als Gesamtgremium übertragen. Es gelten die Regelungen von (1) entsprechend.Von:
§ 24 Staatsnotstand
(1) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben. Ein Staatsnotstand tritt ein, wenn der Staats- und Verwaltungsaufbau des Imperium Romanum derart beeinträchtigt ist, dass ein Funktionieren des Staates in den normalen Bahnen nicht mehr gewährleistet ist.
(2) Dieser Zustand kann nur vom Imperator Caesar Augustus festgestellt und verkündet werden.
(3) Innerhalb des Staatsnotstandes ist explizit folgendes geändert:
1. Wahlen zum Cursus Honorum sind ausgesetzt
2. Gesetzgebungsgewalt des Senates ist aufgehoben
3. Alle rechtlichen Fälle verwiesen zum Iudicium Imperatoris
4. Ein Princeps Senatus wird nicht ernannt
(4) Im Staatsnotstand beruft der Imperator Caesar Augustus das Consilium Principis ein, welches nicht öffentlich tagt. Dieses besteht aus Mitgliedern die nur der Imperator Caesar Augustus nominieren kann. Alle Staatsgewalt geht nun auf das Consilium über und Beschlüsse werden mittels Decretum Imperatoris ratifiziert.
(5) Das Consilium Principis kann vom Imperator Caesar Augustus auch außerhalb des Staatsnotstandes unterhalten werden, es besitzt dann allerdings nur beratende Funktion gegenüber dem Imperator Caesar Augustus.
(6) Sieht der Imperator Caesar Augustus den Staatsnotstand als beendet an, so geht alle Macht wieder in die gesetzlich definierten Hände über.In:
§ 24 Staatsnotstand
(1) Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht den Staatsnotstand zu verkünden und diesen wieder aufzuheben. Ein Staatsnotstand tritt ein, wenn der Staats- und Verwaltungsaufbau des Imperium Romanum derart beeinträchtigt ist, dass ein Funktionieren des Staates in den normalen Bahnen nicht mehr gewährleistet ist.
(2) Dieser Zustand kann nur vom Imperator Caesar Augustus festgestellt und verkündet werden.
(3) Innerhalb des Staatsnotstandes ist explizit folgendes geändert:
1. Wahlen zum Cursus Honorum sind ausgesetzt
2. Gesetzgebungsgewalt des Senates ist aufgehoben
3. Alle rechtlichen Fälle verwiesen zum Iudicium Imperatoris
4. Ein Princeps Senatus wird nicht ernannt
(4) - gestrichen .
(5) - gestrichen -
(6) Sieht der Imperator Caesar Augustus den Staatsnotstand als beendet an, so geht alle Macht wieder in die gesetzlich definierten Hände über.Von:
§ 19 Ernennung
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet, die nur von ihm selbst ausgesetzt oder beendet werden kann. Jeder anderweitige Versuch anderer dies zu tun wird als Hochverrat gemäß Codex Iuridicialis gewertet und es wird dementsprechend dagegen vorgegangen.
(2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein wird eine allgemeine Kaiserwahl durchgeführt. Hierbei sind alle ordentlichen Vollbürger des Imperium Romanum wahlberechtigt und alle Personen ab dem Status des Ordo Senatorius wählbar. Die Person, die 70% der Stimmen auf sich vereinigen kann ist zum Imperator Caesar Augustus zu krönen.In:
§ 19 Ernennung
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet, die nur von ihm selbst ausgesetzt oder beendet werden kann. Jeder anderweitige Versuch anderer dies zu tun wird als Hochverrat gemäß Codex Iuridicialis gewertet und es wird dementsprechend dagegen vorgegangen.
(2) Stirbt der Imperator Caesar Augustus oder legt er sein Amt nachweisbar freiwillig nieder, so gilt primär sein Nachfolgerwunsch zur Thronfolge, sollte er keinen solchen hinterlassen haben, so wird automatisch der ihm am nächsten verwandte männliche Spross der Gens Ulpia gekrönt.Von:
§ 25 Wahlverhalten
(1) Der Imperator Caesar Augustus ist als Wahlberechtigter ausgeschlossen.
(2) Eine Wahlauszählung durch den Imperator Caesar Augustus ist gestattet, ob regulär oder als Notmaßnahme.
(3) Er veröffentlicht das Ergebnis der Wahl.
(4) Der Imperator Caesar Augustus ist verpflichtet die Stimmzettel aufzubewahren und legt diese, bei entsprechender Eingabe durch einen Censor diesem zur Wahlprüfung vor. Diese wird durch Anordnung des Censor oder des Tribunus Plebis fällig. Auch jeder Bürger kann über den Tribunus Plebis diese Maßnahme einfordern. Der Censor prüft die Wahl dann nach und bestätigt oder revidiert das Ergebnis. Bei erneuter Anfechtung veröffentlicht der Censor mit einstimmiger Zustimmung der Consuln und des Volkstribuns die Wahl mit Namen und direkter Stimmabgabe. Jede Person kann verpflichtet werden das angezeigte Wahlurteil als das eigene gegebene zu bestätigen.In:
§ 25 Wahlverhalten
(1) - gestrichen -
(2) Eine Wahlauszählung durch den Imperator Caesar Augustus ist gestattet, ob regulär oder als Notmaßnahme.
(3) Er veröffentlicht das Ergebnis der Wahl.
(4) - gestrichen -Von:
§ 10 Senat
(1) Der Senat ist neben dem Imperator Caesar Augustus das zweite Organ der Legislative.
(2) Er hat als Gremium das Recht durch Decreta Senatus Leges und Mandata zu erlassen.
(3) Mitglieder des Senates sind alle Bürger des Imperium Romanum, die vom Imperator Caesar Augustus in den Senat berufen wurden.
(4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
(5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
(6) Ein Beisitz im Senat steht allen Reichspraefecten zu, so sie noch nicht vom Stand her Senatoren sind. Reichspraefecten sind die Praefecti der Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und Vigiles. Beisitzer dürfen in allen Sitzungen des Senates anwesend sein und nach Erlaubnis durch den Princeps Senatus frei sprechen. Sie können keine Anhörung zu einem Decretum Senatus einbringen und haben kein Stimmrecht in Abstimmungen.In:
§ 10 Senat
(1) Der Senat ist neben dem Imperator Caesar Augustus das zweite Organ der Legislative.
(2) Er hat als Gremium das Recht durch Senatus Consulta Leges und Mandata zu erlassen.
(3) Mitglieder des Senates sind alle Bürger des Imperium Romanum, die vom Imperator Caesar Augustus in den Senat berufen wurden.
(4) Die Größe des Senates ist auf 300 Senatoren beschränkt.
(5) Der Senat tagt im Normalfall in der Curia Iulia in Roma, in Ausnahmefällen kann dies auch im Tempel der Fides in Roma geschehen.
(6) Ein Beisitz im Senat steht allen Reichspraefecten zu, so sie noch nicht vom Stand her Senatoren sind. Reichspraefecten sind die Praefecti der Cohortes Praetoriae, Cohortes Urbanae und Vigiles. Beisitzer dürfen in allen Sitzungen des Senates anwesend sein und nach Erlaubnis durch den Princeps Senatus frei sprechen. Sie können keine Anhörung zu einem Decretum Senatus einbringen und haben kein Stimmrecht in Abstimmungen.- DCCCLX A.U.C. -
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Verus klopfte an. Er wollte dem a Libellis von seiner Arbeit berichten und seinen baldigen Ziele, die er verwirklichen wollte. Zudem musste er ihm von der neuen Einstellung berichten, damit auch dieser um den Iulier wusste.
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Ich möchte ihn ja nicht als Scriba Personalis anstellen. Zumindest dachte ich das Amtsernennungen nicht durch das Control Panel abgedeckt sind.
Zum Sklaven: Ich kann niemanden zum Sklaven von Verus ernennen. Wo kämen wir da hin?
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Bitte diese Ernennung durchführen: Bekanntmachungen
Und bitte Leander als meinen Sklaven eintragen, da ich diesen hier erworben habe.
Danke!
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... und so trat Verus ein. "Salve, Senator," grüßte er, wie gewohnt knapp. "Ich bin hier, um zu schauen, ob einige Dinge anstehen, die ich für dich erledigen kann. Darüber hinaus möchte ich noch einige Dinge politischer Natur mit dir besprechen, auch betrefflich meines neuen Postens," gab er dem Senator, wie es für einen Beamten üblich war, einen Überblick.
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"Bereit?" Verus lachte. "Wir brechen nun zum Palast auf. Es gibt einiges zu tun." Er deutete zur Tür. "Wir frühstücken auf dem Weg. Ich kenne eine gute Taberna, die ausgezeichnete Oliven in Öl führt." Bei dem Gedanken daran, lief ihm schon das Wasser im Mund zusammen. Dieser Schuppen war wirklich gut und die Preise dort waren akzeptabel. "Kommst du?" Er blickte den Sklaven wartend an. Der Hunger machte sich in ihm breit und drängelte ihn zur Eile.
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"Da! Mein Arbeitsplatz!" Verus war ein wenig stolz darauf hier zu arbeiten. Gut, nicht jeder konnte sich Procurator nennen und im Palast, neben dem Kaiser, arbeiten. Näher kam man nicht an die Macht heran. Natürlich hatte Verus, bedingt durch seine lange Abstinenz aus Rom, einige Fehler gemacht aber die Macht jeder, wenn man ein neues Amt beginnt. Verus lebte sich jedoch gut ein und die Arbeit ging ihm immer leichter von der Hand. "Leander, ich werde dich den Wachen am Tor vorstellen," sagte Verus mit einem erfrischend freudigen Unterton. Er eilte mit Leander im Schlepptau zu den Wachen am Tor. "Salve, ein schöner Tag heute? Die Sonne scheint und das im Winter? Die Götter sind heute mit uns." Er winkte Leander zu sich. "Komm'! Das ist mein Sklave Leander. Er wird demnächst häufiger hier ein und ausgehen." Verus lächelte breit, fast schon väterlich.
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Verus überkam eine gewisse Traurigkeit. Ein Gefühl von Versagen im Angesicht seiner Prinzipien. Er machte Fehler, sehr viele Fehler und verlor sich dabei immer mehr. Neben ihm saß seine wahre Liebe und dennoch fasste er nicht den Mut offen zu sprechen. Er war kein Held, kein großer Mensch, der Rom retten würde. Er konnte ja noch nicht mal sich selbst retten. Eine Träne rann aus seinem Auge. "Ich denke nicht, dass ich der Aufgabe gewachsen bin. Es verlangt mehr von mir als ich zu tragen bereit bin," versuchte er die passenden Worte zu finden, scheiterte aber auch daran. Da die Worte zu weich, zu inhaltslos gerieten. "Ich muss Dinge tun, die gegen meine Ideale sind." Sollte er vorne beginnen? Er seufzte. "Ich habe diesen Posten dank meinem guten Freund Sedulus erhalten, doch dieser verkaufte sich dafür wohl an Salinator. Salinator erwartet nun von mir Loyalität und ich habe ihm diese Loyalität geschenkt. Er befahl mir, einige Gesetze zu streichen oder besser ein Dekret zu schreiben, um diese streichen zu lassen. Ich habe es getan. Ich habe mich nicht im Ansatz widersetzt. Diese Streichungen betreffen die Mitbestimmung des Volkes und entscheidene Stellen, die unseren Kaiser an die Vernunft binden sollten. Ich bin schuldig, wenn Rom einmal zerbricht." Er jappste und seine Augen wurden glasig, fast wässrig vor Tränenflüssigkeit.