Original von Medicus Germanicus Avarus
Der Bürger Vibullius fühlt sich wohl sehr wohl auf Korsika, nun die deinen Worte sind ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Vor nicht wenigen Monaten warfst du einem Senator vor, von einem Fettnapf in den Nächsten zu stolpern, deiner ist so groß, das du nicht mehr den Rand erreichst. Du hast überhaupt nichts dazu gelernt, also warum lange zögern...
Er drückte diesem ein Schriftstück in die Hand und verschwand wieder.
Auszug...
§ 70 Staatsfeindliche Verunglimpfung von Reichsorganen
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ein Gesetzgebungsorgan (Senat und Provinzcurien) oder eines ihrer Mitglieder oder einen Magistrat des Cursus Honorum in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Imperium Romanum gefährdenden Weise verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von 7 bis 9 Monaten oder einer Geldstrafe von 2.000 bis 3.500 Sz. bestraft.
(2) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des betroffenen Reichsorgans, Mitglieds oder Magistrats verfolgt.