Beiträge von Publius Matinius Agrippa

    Wenn der Mordanschlag gelingt, der Herr stirbt und es klar bewiessen ist, dass es ein Sklave des Haushaltes war, kommen alle an das Kreuz, wenn er jedoch überlebt, wird sein Besitzer wohl alles in seiner Macht stehende tun, um zu erfahren, wer ihm nach dem Leben trachtet und letzend endes wird er Sklave wohl trotzdem am Kreuze landen ...


    Beschlossen durch die Provinzcurie am ANTE DIEM XIX KAL IAN DCCCLVI A.U.C. (14.12.2005/102 n.Chr.)




    Ordo Decurionum Provinciae Hispania


    1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Hispania dar.

    Mitgliedschaft

    2) Ein römischer Bürger Hispanias wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er
    a.) zum Magistratus einer Stadt Hispanias bestellt oder gewählt wurde.
    b.) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt


    2.1) Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo Decurionum wird.


    2.3) Der Pontifex Hispania ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum


    2.4) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    Ämter und Laufbahn


    3.) Die Reihefolge der Ämter ist wie folgt : Magistratus, Duumvir, Magister Scriniorum, Comes


    3.1) Eine Kandidatur ist möglich für:
    a.) das dasselbe Amt
    b.) das nächst höhere Amt
    c.) jedes bereits innegehabte Amt
    3.2.1) Eine Kandidatur zum Magistratus ist jederzeit möglich.
    3.2.2) Über Ausnahmen entscheidet der Statthalter.


    3.2) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    a.) Die Höhe des Amtes
    b.) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt

    Curia Provincialis


    Zusammensetzung
    4.) Die Mitgliedern des Ordo Decurionum stellen die stimmberechtigten Mitglieder der Curia.
    4.1.) Beisitzer sind der Regionarius, die Kommandeure der in der Provinz stationierten Einheiten des Exercitus Romanus und der Statthalter
    4.2) Der Statthalter hat das Vetorecht .

    Befugnisse und Gesetzgebung

    5.) Die Curia bestimmt die Magistrate und Duumviri in den Städten oder beschließt eine öffentliche Wahl durch die Bürger.
    5.1.) Der Statthalterl hat das Recht, eigene Kandidaten vorzuschlagen.


    6.) Mitglieder des Ordo Decurionum und Beisitzer der Curia können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provinciale vorbringen
    6.1.) Die Mehrheit der in der Sitzung Anwesenden Mitglieder können ein Decretum Provinciale ratifizieren oder aufheben
    6.2.) Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten fünf Mitglieder des Ordo Decurionum anwesend sein.

    Curia municipii


    7.) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.


    8.) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.
    8.1.) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate in der Stadt unterliegt dem Duumvir.


    9.) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.


    Er lehnte sich in seinem Stuhl zurück ...


    "Ich hoffe du hast Verständis für das Verhalten meines Sohnes, er ist stets um meine Sicherheit und mein Wohlergehen besorgt. Ich bin stolz darauf einen solchen Sohn zu haben!"


    ... und nahm die erste Schriftrolle entgegen.


    Reglementarium der Societas Pompeiana


    I. Die Societas Pompeiana hat sich zum Ziel gesetzt den römischen Nationalheros Gnaeus Pompeius Magnus zu ehren und sein Andenken zu pflegen.


    II. Der Societas Pompeiana steht ein Magister (Magister S.P.) vor der von den Mitgliedern der Societas Pompeiana mit einfacher Mehrheit der Mitglieder gewählt wird. Magister kann jeder römische Bürger bzw. jede römische Bürgerin werden die mit dem römischen Nationalheros Gnaeus Pompeius Magnus einen gemeinsamen Vorfahren teilt.


    III. Mitglied der Societas Pompeiana (Sodalis S.P.) kann jedwe Person werden die bereit ist die Vereinziele zu unterstützen. Die Aufname in die Societas Pompeiana wird beim Magister beantragt und von den Mitgliedern der Societas Pompeiana mit einfacher Mehrheit der Mitglieder bestätigt oder abgelehnt.


    "Gnaeus Pompeius Magnus, welch ein grosser Name, welcher Syrien, Pontus et Bythina dem Reich einverleibte, es schmerzt mich noch heute, dass er wie ein Sklave sterben musste, ich hoffe dafür schmorrt die gesamte Ptolmäischedynastie im Hades, Caesar hätte seinen alten Freund begnadigt und wieder auf den rechte Weg geführt, zusammen hätten sie die Res Publica Libera erhalten, doch beide sollten sie ihren 57 Geburtstag nicht mehr erleben. Ich solte aufhören, du hast gemerkt, wenn ich über diese beiden grossen Herren und dei Res Publica Libera rede, werde ich sentimental."


    Er nahm einen grossen Schluck unverdünnten Wein und nahm sich gleich nach die zweite Schriftrolle zur Hand.




    Entscheidung des Collegium Pontificium


    Betreffend die Eingabe der Bürgerin Pompeia Perilia bezüglich der Gründung und Anerkennung eines Kultvereines.


    Die Eingabe, welche das vorläufige Reglementarium der Societas Pompeiana umfasst wurde durch das Collegium beraten und beurteilt.


    Es ergeht folgende Entscheidung:


    Das Collegium Pontificium gestattet die Gründung der Societas Pompeiana und erkennt diese als Kultverein an.
    Gebunden an diese Anerkennung wird jedoch folgende Bedingung:


    Jedes Mitglied der Societas Pompeiana hat seine Treue gegenüber dem Imperium und dem Imperator Caesar Augustus zu beschwören.


    Diese Bedingung fusst auf der Rolle des von der Societas verehrten Gnaeus Pompeius Magnus als Antagonist des Gaius Iulius Caesar.



    Dem Collegium ist schnellstmöglich eine Liste der Mitglieder der Societas zu übergeben, welche ebenfalls den in der Societas bekleideten Rang enthält.


    Sim-Off:

    Ebenfalls müssen noch die Sim-Off-Dinge mitgeteilt werden (Tabulariumstext, Ränge [evtl. Rangbeschreibung] etc.)


    Collegium Pontificium


    Der Kaiser schien mit diesem Verein einverstanden zu sein, doch fielen ihm da wieder die Worte seines Sohnes ein.


    "Ich danke dir für dieses Geschenk, es wird einen ehren Platz bei meinen Schmuckstücken erhalten. Dir ist wohl bekannt, dass Pompeius zweimal das Prokonsulat über Spanien inne hatte, zum erstenmal vertrieb er im Namen des Sullaregimes den Sertorius aus Spanien, das zweite mal, nach seinem zweiten Consulat mit Marcus Crassus, allerding war er dort nie in Spanien zu gegen, die beiden Provinen wurden von seinen Getreuen Afranius, Petreius und Varro verwaltet."

    Ist das nun die endgültige Fassung, welche man veröffentlichen kann?





    Ordo Decurionum Provinciae Hispania


    1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Hispania dar.

    Mitgliedschaft

    2) Ein römischer Bürger Hispanias wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er
    a.) zum Magistratus einer Stadt Hispanias bestellt oder gewählt wurde.
    b.) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt


    2.1) Unfrei geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.


    2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo Decurionum wird.


    2.3) Der Pontifex Hispania ist, nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse, ebenfalls Mitglied des Ordo Decurionum


    2.4) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.


    Ämter und Laufbahn


    3.) Die Reihefolge der Ämter ist wie folgt : Magistratus, Duumvir, Magister Scriniorum, Comes


    3.1) Eine Kandidatur ist möglich für:
    a.) das dasselbe Amt
    b.) das nächst höhere Amt
    c.) jedes bereits innegehabte Amt
    3.2.1) Eine Kandidatur zum Magistratus ist jederzeit möglich.
    3.2.2) Über Ausnahmen entscheidet der Statthalter.


    3.2) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch :
    a.) Die Höhe des Amtes
    b.) Die Anzahl der absolvierten Legislaturperioden in diesem Amt

    Curia Provincialis


    Zusammensetzung
    4.) Die Mitgliedern des Ordo Decurionum stellen die stimmberechtigten Mitglieder der Curia.
    4.1.) Beisitzer sind der Regionarius, die Kommandeure der in der Provinz stationierten Einheiten des Exercitus Romanus und der Statthalter
    4.2) Der Statthalter hat das Vetorecht .

    Befugnisse und Gesetzgebung

    5.) Die Curia bestimmt die Magistrate und Duumviri in den Städten oder beschließt eine öffentliche Wahl durch die Bürger.
    5.1.) Der Statthalterl hat das Recht, eigene Kandidaten vorzuschlagen.


    6.) Mitglieder des Ordo Decurionum und Beisitzer der Curia können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provinciale vorbringen
    6.1.) Die Mehrheit der in der Sitzung Anwesenden Mitglieder können ein Decretum Provinciale ratifizieren oder aufheben
    6.2.) Um Beschlussfähig zu sein, müssen mindesten fünf Mitglieder des Ordo Decurionum anwesend sein.

    Curia municipii


    7.) Der Vertreter der Stadt ist der Duumvir in allen Belangen.


    8.) Der Duumvir hat das Recht, Magistrate der Curia zur Ernennung vorzuschlagen.
    8.1.) Die Einteilung der Aufgabengebiete der Magistrate in der Stadt unterliegt dem Duumvir.


    9.) Der Duumvir kann Gesetzesvorschläge für eine lex municipii der Curia vorlegen, solange sie der lex provincialis nicht wiedersprechen.


    Zu 1.: Das Forum wäre der geeignete Ort dafür.


    Für Tarraco würde ich Forum Tarraconesis nehmen, Nova könnte man dies am Hafen durchführen.


    Zu 2.: Ich bin für eine Anmeldung, da sonst der Magistrat, der als Aedil fungiert ernsthaft Schwierigkeiten bekommt, wenn es zu unübersichtlich wird!"


    Der übersichthalber wäre eine Anmeldung gut, da geb ich dir recht.