Ich glaube Colleen hat sich mit Martha, wie auch mit ein paar anderen Dingen, ein paar Freiheiten erlaubt.
Beiträge von Publius Matinius Agrippa
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Herzlich Willkommen im Imperium.
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Nach einer langen und anstrengen Reise, begibt sich Agrippa wieder einmal in die Taverne des Apicia.
"Wirt, einen Krug Wein."
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Habe zum Gesetz noch folgende Punkte hinzugefügt:
§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiterzuverkaufen, sie sind aussschliesslich für den persönkichen Gebrauch.
§6.2 Bei Zuwiederhandlungen wird eine Strafe von 500 Sesterzen verhängt und der betreffende wird von der Liste gestrichen. -
Zitat
Original von Marcellus Claudius Macrinius
Praefectus Annonae: Ist diese Stelle schon geschaffen? Wenn nicht würde ich sie gerne am der Domus Augustana unterbringen.Ja, das Amt des Praefectus gibts bereits, ist aber nicht besetzt.
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Zitat
Original von Cicero Octavius Anton
Nein du hast mich falsch verstanden, die aktuelle Reihenfolge von Steuer, Lohn und dann Betriebskosten halte ich für ausgezeichnet und möchte ich auch beibehalten, es geht um die Berechnung der zu versteuernden Vermögen!Also im Moment Barvermögen- Betriebskosten = zu versteuernder Betrag
Und ich schlage vor das gesamte Barvermögen versteuern!
oder ganz einfach gesagt, du willst die Steuern erhöhen!
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Herzlich Willkommen im Imperium.
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Zitat
Original von Publius Tiberius Lucidus
"sollte" ist zu schwammig => muß.Habe ich editiert.
Auch etwas unklar, vielleicht ist das besser:Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.
Habe ich editiert.
Rechtssprechung?Ich dachte eher an eine Art Friedensrichter, der keine richterliche Gewalt hat.
Der Rest ist abgesehen von ein paar Formulierungs / Schreibfehlern in Ordnung, ich werde versuchen heute abend die Vorlage zu korrigieren (damit diese dann von jemand anderem wieder korrigiert wird
)
Ich hoffe es sind nicht zuviele Fehler, die du korrigieren musst.
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Zitat
Original von Cicero Octavius Anton
§5.3 Die Liste wird alle 4 Wochen erneuert.Das halte ich für zu unregelmäßig, es sollte jede Woche eine neue Liste geben, der Aufwand hält sich ja im Rahmen!
Auch in diesen vier Wochen werden die Listen laufend erneuert.
ZitatOriginal von Maximus Decimus Meridius
Sich für zehn Brote in eine Liste einzutragen? Man müsste schon 20 Brote oder mehr daraus machen, damit sich jemand überwindet, sich öffentlich als "bedürftig" zu zeigenIch denke 10 Brote sind für den Anfang genug, aber erhöhen kann man immer.
ZitatOriginal von Maximus Decimus Meridius
Die andere Frage ist: Was machen wir mit denen, die das Brot horten und dann selbst günstig auf den Markt schmeißen? Die Bäckereien werden alle Mühe haben, über das staatlich verschenkte Brot hinaus, auch nur einen Laib an den Mann zu bringen[/I]Man könnte es so handhaben, dass die Bäckerei eine Lizenz dafür bekommen und es den anderen verboten ist, Brote zu verkaufen.
ZitatOriginal von Publius Tiberius Lucidus
"Den Bäckereien wird durch so ein Edikt doch der Absatz garantiert?"So ist es.
ZitatOriginal von Flavia Messalina Oryxa
Wird der Verkaufspreis dann vorgeschrieben?
Der Staat kaufe sie zum üblichen Preis vom 1 Sz. pro Laib.
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Der Volkstribun erschien auf dem Mercatus und traute seinen Augen nicht. Ein Plebejer wurden von einem Patrizier zweimal wie ein Sklave behandelt.
Agrippa rannte zu den beiden Sklaven und herrschte sie an.
"WAS FÄLLT EUCH SKLAVEN EIN, EUCH AN EINEN ANGESEHEN BÜRGER ZU VERGREIFEN, LASST IHN AUF DER STELLE LOS."
Agrippa marschierte zu Vibullius und donnerte ihn an.
"WAGE ES NICHT NOCHMAL DICH AN EINEN PLEBEJER ZU VERGREIFEN."
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Zitat
Original von Gaius Scribonius Curio
Als weiteren Kandidaten, neben Mercator, schlage ich Matinius vor. Er hat durch sein Interesse und v.a. durch sein Engagement in diesen Hallen bewiesen, dass er das Zeug zu diesem Posten hat!Curio, du hast mich überzeugt, ich lasse mich als Kandidat aufstellen.
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Ich bitte den Senat über die Lex Matinia frumentaria zu dabattieren.
Lex Matinia frumentaria
§1.1 Jeder Bürger, ob Plebejer oder Patrizier, hat Anrecht auf 10 Einheiten Brot in der Woche.
§1.2 Er muss sich dafür in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen.§2.1 Der Praefectus Annonae kauft das Brot bei den Bäckereien des Imperiums zum üblichen Preis von einem Sesterz pro Laib.
§2.2 Jede Bächerei wird zu gleichen Teilen berücksichtigt, sollte eine Bäckerei nicht soviel produzieren können, können die anderen für die Restmenge einspringen.§3.1 Die Kosten zur Beschaffung des Brotes wird vom Konto Cura Annonae getragen.
§3.2 Diese Konto wird von den Staatskasse mit Zuschüssen finanziert.§4.1 Der Praefectus Annonae ist für die Verteilung verantwortlich.
§4.2 Sollte es keinen geben, fällt diese Zuständigkeit, dem Aedils Curules und dem Aedils Plebis zu.§5.1Jeder Bürger, der darauf Anspruch erhebt, muss sich in die Liste des Praefectus Annonae eintragen lassen, um die nötigen Einheiten zu erhalten.
§5.2 Die Liste wird auf dem Mercatus ausgehängt, von wo der Praefectus Annonae die Bürger in die Liste aufnimmt.
§5.3 Die Liste wird alle 4 Wochen erneuert.§6.1 Es ist verboten die Brote auf dem Markt weiter zu verkaufen Sie sind aussschliesslich für den persönlichen Gebrauch.
§6.2 Die Bestrafung erfolgt nach der Lex Mercati, die Strafe wird vom Praefectus Annonae festgelegt.
§6.3 Wer gegen § 6.1 verstößt wird von der Liste gestrichen und erhält auch bei Neuanmeldung kein Recht auf Brotrationen.Edit: §6.1 + §6.2 hinzugefügt.
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Die Überarbeitete Fassung.
Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis§1 Allgemein
1. Die Ämter in den Städten gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
2. Die Vertreter einer Stadt haben keine gerichtliche Immunität.
3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.§2 Laufbahn
1. Der Beginn einer Laufbahn in einer Stadt bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die wieder Wahl in ein Amt ist möglich.§3 Curia Provincialis
1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die gewählten Beamten sein.
2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.§4 Kandidatur
1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur muss mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
2. Ausnahmen können durch den Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul genehmigt werden.
3. Um für ein Amt zu kandidieren muss der Kandidat römischer Vollbürger sein.
4. Der Kandidat um ein Amt muss der Kandidat das Heimatrecht des jeweiligen Ortes besitzen.§5 Wahltermin
1. Der Comes der Region setzt zusammen mit den Duumviri den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.§6 Wähler
1. Der Wähler muss römischer Vollbürger sein.
2. Wahlberechtigt sind alle römischen Bürger die im Tabularium der jeweiligen Stadt eingetragen sind.§7 Wahlleitung
1. Der Wahlleiter für die Wahl der Stadtverwaltung ist der Comes der betreffend Region, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz.
2. Der Wahlleiter für die Vertreter, die in die Curia Provincalis entsendet werden, ist der Duumvir, sollte es keinen Duumvir haben, übernimmt dies der Comes der betreffenden Region.§8 Wahlende
1. Der Comes verkünden das Wahlergebnis.
2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.§9 Gültigkeit
1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.§10 Vetorecht des Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul
1. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
2. Der Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.§11 Amtsniederlegung
1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seinem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.§12 Wahlperiode
1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat§13 Duumvir
1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
2. Die Duumviri sind zuständig für wichtigste Stadtgeschäfte, Schlichter bei Streitigkeiten, finanzielle und religiöse Angelegenheiten.
3. Es gibt zwei Duumvir pro Stadt, sollte es nicht möglich sein einen zweiten zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
5. Den Duumvir stehen die Magistratus als Assistenten zur Verfügung.
6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
7. Um Duumvir zu werden muss man zuerst Magistratus gewesen sein.§14 Magistratus
1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
3. Es wird vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul festgelegt wie viele Magistratus den Duumvir pro Stadt zur Verfügung stehen, max. dürfen es vier sein.
4. Die Magistratus werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
5. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit keinen Beisitz.§15 Vertreter der Stadt in der Curia Provincialis
1. Die Abgeordneten vertreten ihre Stadt in der Curia.
2. Die Abgeordneten werden nach der Wahl vom Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul öffentlich ernannt.
3. Sie haben in der Curia ein Stimm- und uneingeschränktes Rederecht.
4. Pro Stadt dürfen zwei Vertreter gewählt werden.Edit: 13.1, Rechtspechung durch Schlichter ersetzt.
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Original von Gaius Scribonius Curio
Meine Göttin
Nur Schade, das "Caesars Erbe" ihr letztes Buch der Reihe war.
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Der Roman "Mord auf der Via Appia" handelt überigens um die Ermordung des Publius Clodius.
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Agrippa sah den Centurio Praetorianus.
"Salve Freund, willst du zu mir, wegendem Tempelbau?"
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Original von Sinona Matinia
Der liebe Zottelbär will für mich bürgen... :-x
Ich schwöre die Factio Purpurea niemals zu verraten!Doch Gaius Cornelius Decius ist mein Feind.
Ich vertraue dir.
Meine Meinung zu Decius kennst du!
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Original von Sinona Matinia
Ich schwöre esIch vertraue dir.
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Original von Sinona Matinia
Ich habe von ihm und John Maddox Roberts alles gelesen. DCMdJ gefällt mit besser als Gordianus, vielleicht daher meine Schwäche für Creticus. Ich warte sehnsüchtig auf das neue BuchNeben Gordianus stehtst du auch noch auf Metellus.
Und was ist mit Colleen McCullough?Mir gefällt Metellus auch besser als Gordianus, aber irgendwie fällt mir in den neuen Romanen Clodius.
Den neuen Roman, glaube er heisst Das Orakel des Todes, habe ich auch bereits bestellt, sollte schon lange draussen sein. -
Zitat
Original von Publius Matinius Agrippa
Habe da einen Prototyp für die Stadtverwaltung erstellt, habe es stark an den Codex Universal angelegt, was haltet ihr von meinem Vorschlag?Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis
§1 Allgemein
1. Die Ämter in den Städten gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
2. Die Vertreter einer Stadt haben keine gerichtliche Immunität.
3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.§2 Laufbahn
1. Der Beginn einer Laufbahn in einer Stadt bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die wieder Wahl in ein Amt ist möglich.
Soweit gutDanke.
Zitat§3 Curia Provincialis
1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die gewählten Beamten sein.
2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.§4 Kandidatur
1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur sollte mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
2. Ausnahmen können durch den Prokonsul genehmigt werden.
3. Um für ein Amt zu kandidieren muss der Kandidat römischer Vollbürger sein.
4. Der Kandidat um ein Amt muss den Cursus Res Vulgares erfolgreich abgeschlossen haben.Proconsul muß allgemeiner gehalten werden also: "Legatus Augusti pro Praetore bzw. Proconsul". Beides ist möglich
Habe ich nicht bedacht, hast du völlig recht.
Zum CRV: Hm, meinst du? Da würde mich die Meinung der anderen auch sehr interessieren.
Dann sollten also nicht nur Mutter ID, sondern auch Tochter ID zugelassen werden? Hast recht, ist wahrscheinlich vernüftiger.
Ausserdem habe ich gewählt, da ich dachte, man könnte die selbe Benutzergruppe wie für die Wahlen benutzen.Zitat§5 Wahltermin
1. Die Duumviri setzten den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.
zu 1.: Duumviri mit Comes der Region gemeinsam.Ja, hast recht, sie sollten es zusammen mit den Comes abhalten.
Zitat§6 Wähler
1. Es dürfen alle Bürger der jeweiligen Gemeinde zur Wahl schreiten die den Cursus Res Vulgares bestanden haben.
Diesselbe Frage wie vorhin.Siehe oben.
Zitat§7 Wahlleitung
1. Die Wahlleiter sind immer die amtierenden Duumviri, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz§8 Wahlende
1. Die Duumviri verkünden das Wahlergebnis.
2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.
Hier würde ich lieber die Comites sehen an Stelle der DuumviriZitat§9 Gültigkeit
1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.§10 Vetorecht des Proconsul
1. Der Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
2. Der Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.§11 Amtsniederlegung
1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seiem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.§12 Wahlperiode
1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat§13 Duumvir
1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
2. Sie üben in etwa die selbe Funktion in den Städten aus wie die Consul es in Rom tun.
3. Ist es nicht möglich zwei Duumviri zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Proconsul öffentlich ernannt.
5. Jedem Duumvir stehen jeweils zwei Magistratus zur Verfügung.
6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
7. Um Duumvir zu werden muss man zuerst Magistratus gewesen sein.Viele gute Sachen, abgesehen das vom Consul. Das dürfen wir nicht erwähnen, sonst will jemand noch die Amtsinsignien des Consuls
Habe ich aus einem Buch übernommen, aber zuwenig überdacht.
Die Beschränkung der Magistrati auf 4 pro Stadt ist ganz gut, aber auch etwas optimistisch. Man könnte verankern, daß der LAPP (Legatus usw.) bzw. PC (Proconsul) die Anzahl der Magistrati variieren kann bis zu einem Maximum von 4. Was haltet ihr davon?
Zitat§14 Magistratus
1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
3. Die Magistratus werden nach der Wal vom Proconsul öffentlich ernannt.
4. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
4. gefällt mir nicht.. Die Curie wird so ziemlich vollFällt dann weg.
Werde versuchen es bis morgen zu bearbeiten und lege es dann nochmals vor.