ZitatOriginal von Sinona Matinia
Das Lächeln des Cicero...
Du kennst die Romane von Steven Saylor?
ZitatOriginal von Sinona Matinia
Das Lächeln des Cicero...
Du kennst die Romane von Steven Saylor?
Habe nichts dagegen.
Aber ich hoffe es versteht sich von selbst, dass diese Dinge, die hier besprochen werden, zwingend unter uns bleiben müssen.
Hier finden eine Unterredung statt, bitte meldet euch als anwesend.
An der Unterrednung werden teilnehmen:
Ich, als Pater der Gens Matinia, Sinona Matinia und Gaius Scribonius Curio.
Salve Centurio Praetorianus
Dabei klopfte Agrippa dem Centurio auf die Schulter.
Wie ich sehe, habt ihr während meiner Abwesenheit grosse Fortschritte gamacht, der Tempel wird schon bald stehen und kann schon bald eingeweiht werden.
Agrippa begutachtete den Tempel.
Endlich wieder in Spanien!
Ich setzte mich in meinen Garten und betrachtete meinen Teich, den ich Anlegen habe lassen. Die Fische wappten durch den Teich, es war herrlich ihnen zu zuschauen.
Ich glaube, ich sollte sie züchten, wer eine angenehme Beschäftigung.
Eine Sklavin brachte mir einen Krug Wein.
Folgendens Testament wurde nach dem Willen des Aurelius Crassus vollstreckt:
Ich, Claudius Aurelius Crassus, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, vermache hiermit mein Privatvermögen meiner Tochter Lucia und meinem Sohn Flavius Sophus. Beide sollen jeweils ein Drittel bekommen.
Das letzte Drittel möge wie folgt aufgeteilt werden:
Jeweils 250 Sesterzen erhalten meine Neffen Titus Antoninus und Aetius Consultor.
Ebenfalls 250 Sesterzen erhält mein altger Freund Gaius Scribonius Curio.
200 Sesterzen vermache ich Maximus Decimus Meridius. Es ist nicht viel, alter Freund, aber ich hoffe, du weißt das zu schätzen.
Den Rest des Geldes in Höhe von etwa 185 Sesterzen soll Publius Matinius Agrippa erhalten.
Meine Haus-Sklavin Eirene vermache ich Flavius Sophus. Sie ist eine gute Helferin. Es wäre nur recht, wenn du sie in Freiheit entläßt, solltest du ihre Dienste nicht mehr benötigen, mein Sohn.
Ebenfalls in den Besitz meines Sohnes soll die Villa Aurelia gehen.
Es ist zudem mein persönlicher Wunsch, dass er neuer Pater Familias wird. Mögest du unsere Gens in eine bessere Zukunft führen.
Meine Senatorenwürde gebe ich natürlich an den Imperator zurück. Es war mir immer eine Ehre, mein Kaiser.
Das sind meine Wünsche. Ich bitte sie zu respektieren und wie beschrieben auszuführen.
Scitum per signum,
Claudius Aurelius Crassus
Es wurde auch für Agrippa Zeit nach Spanien zurückzukehren.
"Sophus, ich danke dir für deine Gastfreundschaft, wäre schön gewesen, wenn wir uns zu einem schöneren Anlass getroffen hätten."
Agrippa entrollte die Schriftrolle und verlas das Testament.
Ich, Claudius Aurelius Crassus, im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte, vermache hiermit mein Privatvermögen meiner Tochter Lucia und meinem Sohn Flavius Sophus. Beide sollen jeweils ein Drittel bekommen.
Das letzte Drittel möge wie folgt aufgeteilt werden:
Jeweils 250 Sesterzen erhalten meine Neffen Titus Antoninus und Aetius Consultor.
Ebenfalls 250 Sesterzen erhält mein altger Freund Gaius Scribonius Curio.
200 Sesterzen vermache ich Maximus Decimus Meridius. Es ist nicht viel, alter Freund, aber ich hoffe, du weißt das zu schätzen.
Den Rest des Geldes in Höhe von etwa 185 Sesterzen soll Publius Matinius Agrippa erhalten.
Meine Haus-Sklavin Eirene vermache ich Flavius Sophus. Sie ist eine gute Helferin. Es wäre nur recht, wenn du sie in Freiheit entläßt, solltest du ihre Dienste nicht mehr benötigen, mein Sohn.
Ebenfalls in den Besitz meines Sohnes soll die Villa Aurelia gehen.
Es ist zudem mein persönlicher Wunsch, dass er neuer Pater Familias wird. Mögest du unsere Gens in eine bessere Zukunft führen.
Meine Senatorenwürde gebe ich natürlich an den Imperator zurück. Es war mir immer eine Ehre, mein Kaiser.
Das sind meine Wünsche. Ich bitte sie zu respektieren und wie beschrieben auszuführen.
Scitum per signum,
Claudius Aurelius Crassus
Habe da einmal ganz allgemeine Fragen zu den historischen Factios.
Gab es die Factios bereits zu Zeiten der Republik oder wurden sie in der Kaiserzeit eingeführt? Gelten die beiden Partei der Republik, die Optimaten und die Popularen auch bereits als Factios?
ZitatOriginal von Publius Tiberius Lucidus
Abgesehen vom letzten Satz, der ist überflüssig weil redundante Information im Tabularium.
Der letzte Satz ist gelöscht.
ZitatOriginal von Publius Tiberius Lucidus
Was ich noch anmerken wollte: Ich werde Gades deaktivieren und stattdessen Corduba eintragen und aktivieren lassen. Das war laut meiner Recherche die Hauptstadt Hispania Baeticas. Einwände?
Habe da bis jetzt zwei Änderungsvorschläge für die LEX DIDIA ET AURELIA PROCONSULARIA erabeitet:
§ 1 AUFGABEN DER CURIA PROVINCIALIS
Die Curia Provincialis dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
Die Curia Provincialis kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
§ 2 ZUSAMMENSETZUNG DER CURIA PROVINCIALIS
1. Die Curia Provincialis setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und bei Verfügbarkeit mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen. Letzterer ist nicht zu nominieren, wenn in der Provinz vorläufig keine religiösen Ämter ausgeübt werden.
Änderungsvorschlag: Die Curia Provincialis setzt sich aus den Comites der Regionen und zwei Vertretern jeder Stadt zusammen. Die Vertreter der Stadt werden durch Wahl bestimmt.
Falls die Duumviri und die Magistraten keine Vollvertreter innerhalb der Curia sind, erhalten sie für den Zeitraum ihrer Amtszeit einen Beisitz mit uneingeschränktem Rederecht.
2. Allein der Proconsul einer Provincia ist zur Berufung der Mitglieder in die Curia Provincialis befugt. Vorschläge dazu dürfen die Mitglieder der Curia einbringen, es bedarf jedoch für jede Berufung der Zustimmung des Proconsuls.
Änderungsvorschlag: Die Wahl in die Curia Provincialis wird vom Duumvir der entsprechenen Stadt durchgeführt, es gelten die Bestimmung der Lex Proconsularia Tarraconesis.
3. Die Mitglieder der Curia Provincialis wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia Provincialis.
4. Der Proconsul ist berechtigt an allen Sitzungen und Diskussionen der Curia Provincialis aktiv teilzunehmen. Der Proconsul hat jedoch kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curia Provincialis, mit Ausnahme bei der Wahl des Princeps Curiae. Er kann aber von seinem Veto-Recht Gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.
...
ZitatOriginal von Publius Tiberius Lucidus
Die Curia besteht aus den Comites der Regionen, ein oder zwei gewählten Vertretern pro Stadt (nicht notwendigerweise Duumviri) als Vollmitglieder und den Magistri und Duumviri als Beisitzer.
(Achtung: Es gibt 2 Duumviri pro Stadt und mehrere Magistri!)
Habe ich doch schon richtig verstanden, dass die Mitglieder der Curia aus den Städten gewählt werden und nicht mehr vom Proconsul ernannt werden, oder?
Habe da einen Prototyp für die Stadtverwaltung erstellt, habe es stark an den Codex Universal angelegt, was haltet ihr von meinem Vorschlag?
Lex municipii Tarraconesis oder Lex Proconsularia Tarraconesis
§1 Allgemein
1. Die Ämter in den Städten gelten als Ehrenämter, die keinen Anspruch auf Bezahlung haben.
2. Die Vertreter einer Stadt haben keine gerichtliche Immunität.
3. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.
§2 Laufbahn
1. Der Beginn einer Laufbahn in einer Stadt bildet das Amt des Magistratus, erst danach kann man das Amt des Duumvir bekleiden.
2. Jedes Amt darf mehrmals bekleidet werden, auch die wieder Wahl in ein Amt ist möglich.
§3 Curia Provincialis
1. Jede Stadt darf zwei Vertreter in die Curia Provincialis entsenden, dies müssen nicht zwingend die gewählten Beamten sein.
2. Es gelten folgende Wahlbestimmungen.
§4 Kandidatur
1. Die Kandidaturen sind auf dem Forum der Provinz bekanntzugeben. Sie Kandidatur sollte mind. 1 Woche vor der Wahl bekanntgegeben werden.
2. Ausnahmen können durch den Prokonsul genehmigt werden.
3. Um für ein Amt zu kandidieren muss der Kandidat römischer Vollbürger sein. 4. Der Kandidat um ein Amt muss den Cursus Res Vulgares erfolgreich abgeschlossen haben.
§5 Wahltermin
1. Die Duumviri setzten den Wahltermin mit Zustimmung des Prokonsuls etwa 4 Wochen vor dem selbigen fest.
2. Die Wahl dauert 2 Tage und muss auf den nächstmöglichen Sonntag festgelegt werden.
3. Die Wahl darf nicht gleichzeitig zu den Wahlen des Cursus Honorum abgehalten werden.
4. Zwischen der Wahl des Cursus Honorum und den Stadtwahlen, müssen mind. Zwei Wochen auseinanderliegen.
§6 Wähler
1. Es dürfen alle Bürger der jeweiligen Gemeinde zur Wahl schreiten die den Cursus Res Vulgares bestanden haben.
§7 Wahlleitung
1. Die Wahlleiter sind immer die amtierenden Duumviri, sollte es keinen haben, übernimmt dies der Prokonsul oder eine andere angesehen Person der Provinz
§8 Wahlende
1. Die Duumviri verkünden das Wahlergebnis.
2. Die Wahl endet um 00:00 Uhr des letzten Wahltages.
3. Das Ergebnis wird von der Wahlleitung veröffentlicht.
§9 Gültigkeit
1. Es wird nach einfacher Mehrheit gewählt.
2. Falls nur eine Person zur Wahl steht, wird für oder gegen sie gestimmt.
§10 Vetorecht des Proconsul
1. Der Proconsul kann eine Wahl für nichtig erklären lassen und Neuwahlen ansetzen.
2. Der Proconsul hat das Recht zu jeder Zeit Neuwahlen anzusetzen und den Vertreter aus dem Amt zu entfernen.
§11 Amtsniederlegung
1. Ein gewählter Vertreter kann zu jeder Zeit von seiem Amt zurücktreten, er muss es auf dem Forum der Provinz bekannt geben.
§12 Wahlperiode
1. Die Wahlperiode dauerst 2 Monat
§13 Duumvir
1. Der Duumvir ist der oberste Repräsentant einer römischen Stadt.
2. Sie üben in etwa die selbe Funktion in den Städten aus wie die Consul es in Rom tun.
3. Ist es nicht möglich zwei Duumviri zu wählen, kann auch eine einziger eingesetzt werden, der dann den Titel Duumvir sine collega trägt.
4. Die Duumviri werden nach der Wahl vom Proconsul öffentlich ernannt.
5. Jedem Duumvir stehen jeweils zwei Magistratus zur Verfügung.
6. Falls ein Duumvir keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
7. Um Duumvir zu werden muss man zuerst Magistratus gewesen sein.
§14 Magistratus
1. Ein Magistratus ist ein Beamter einer Stadt und Assistent der Duumvir.
2. Sie haben die Aufsicht über die Instandhaltung und Sicherheit einer Stadt wie etwa die Bauaufsicht oder die Markaufsicht.
3. Die Magistratus werden nach der Wal vom Proconsul öffentlich ernannt.
4. Falls ein Magistratus keine Vollsitz in der Curia Provincialis hat, erhält er für den Zeitraum seiner Amtszeit einen Beisitz mit vollem Rederecht.
Ich hoffe, ich habe nicht allzu viel vergessen.
Habe gesehen, dass die Provinz Germania bei ihren Städten überall Beschreibungen hat, habe eine für Tarraco erstellt, was denkt ihr?
Stadt an der Mittelmeerküste Spaniens im Gebiet der Kessetaner. Bevor Tarraco unter Publius Cornelius Scipio befestigt und zu einem Stützpunkt für die militärischen Operationen gegen Karthago ausgebaut wurde, bestand bereits eine kleine Iberersiedlung in der Nähe der Ebromündung mit dem griechischen Namen Tarakon. Nach der Vertreibung der Karhager aus Spanien wurde Tarraco Verwaltungszentrum der römischen Provinz Hispania Citerior, die später vom Kaiser Augustus in Hispnia Tarraconensis umbenannt wurde. Als Colonia Julia Urbs Triumphalis Tarraconesis erhielt Tarraco 45 v. Chr von Gaius Iulius Caesar die höchsten Stadtrechte zuerkannt. Taraco war als Hauptstadt der Provinz für mehr als die Hälfte der iberischen Halbinsel zuständig. Unter Kaiser Marcus Ulpius Traianus wurde Tarraco Hauptstadt der neugegründeten Provinz Hispania.
Die Stadt zählt etwa 30 000 Einwohner (Stand Augustus) und verfügt über Annehmlickeiten wie einem Amphitheater und einem Forum. Der Kaiser Tiberius errichtete einen dem Augustus geweihten Tempel, ausser diesen Tempel bestehen bereits Tempel zu Ehren Jupiter und der Minerva. Fünf Aquädukte versorgen Tarraco mit Wasser, der grösste von ihnen heisst las Ferreras.
Agrippa lauschte Sophus Rede, Crassus, weshalb musstes du nur viel zu früh gehen.
Er ging auf Sophus zu.
"Wenn du erlaubst, werde ich jetzt das Testament verlesen."
Herzlich Willkommen im Imperium.
Herzlich Willkommen in Imperium.
Es freut mich zuhören, dass du die für die Matinier entschieden hast, als Pater der Gens Matinia nehme ich dich hiermit in unsere Reihen auf.
Agrippa sah seinen alten Freund Curio.
"Ach, welch ein trauriger Tag, Crassus strotze vor Kraft und dann das.
Was ist mit deiner Nicht passiert?"
ZitatOriginal von Gaius Plinius Secundus
Ein Kapitol sollte wirklich überall sein!
Doch bitte ich darum, nicht einfach Themen für Tempel aufzumachen, sondern, diese erst zu bauen!
Die meisten Tempel müssen gar nicht gebaut werden, da es sie bereits gibt, z. Bsp. der Tempel von Kastor und Pollux oder des Hercules.
Lex Comitia
Einberufung
Die Comitia unversal darf vom Tribunus Plebis und den beiden Consul einberufen werden. Derjenige, der die Versammlung einberufen hat, ist gleichzeitig auch der Wahlleiter.
Abstimmung
Zur Abstimmung werden alle Bürger geladen, die den CRV erfolgreich bestanden haben.
Bedingungen
Bevor ein Gesetz der Comitia Unversal vorgelegt werden kann, muss es drei Tage vorher auf dem Forum veröffentlicht werden.
Das Gesetz muss zwingend zuerst dem Imperator vorgelegt werden, der ihm zustimmen muss, bevor es der Comita vorgelegt werden kann.
Gültigkeit
Die Wahl ist gültig wenn 50% des wahlberechtigten Volkes ihre Stimme abgegeben haben.
Der Antrag wurde angenommen, wen er nach einfacher Mehrheit bestimmt ist.
Agrippa betrat die Villa Aurelia, es waren bereits einige Leute da.
"Sophus, mein herzlichstes Beileid zum Verlust deines Vaters. Es ist eine schreckliche Tragödie eines solchen verdienstvollen Diener des römischen Volkes zu verlieren.
Er machte eine kurze Pause.
"Vielleicht weisst du es bereit, ich bin der Testamentvollstrecker deines Vaters, es wird nach der Trauerfeier vollstreckt."