Die Diskussion zog sich fort. Und fort. Und fort. Und irgendwann verordnete Witjon schließlich eine Pause, die dringend nötig war. In jener Pause wurde beschlossen, dass die Sitzung einige Tage später fortgeführt werden sollte, wobei auch auf juristischen Rat zurückgegriffen werden sollte.
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An besagtem Tag traf man sich also wieder in der Curia. Witjon eröffnete die Sitzung und es wurde weiter beraten, was noch einmal geraume Zeit in Anspruch nahm. Letztlich wurde man jedoch großteils einig, woraufhin Witjon auch endlich einen finalen Entwurf für den besprochenen Absatz V verlesen konnte.
"V. De Aedilibus
Diejenigen, die durch die Mehrheit und zumindest die Hälfte der Municipes bei den Comitia aus der Reihe der Decuriones zu Aediles gewählt werden und mindestens XXV Jahre alt sind, sind für die Dauer eines Jahres rechtmäßig Aediles des Municipium Ulpium Mogontiaciensis. Sie wahren die öffentliche Ordnung. Dazu haben sie während ihrer Amtszeit das Recht, eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse zu beschäftigen. Sie haben das Recht und die Vollmacht, die Getreideversorgung des Municipium, die Märkte, die öffentlichen Bauwerke und Tempel, die Thermen und Häfen, die Bordelle, Garküchen und Brunnen zu beaufsichtigen und öffentliche Spiele abzuhalten. Die Aedile haben Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und Vergehen am Municipium und dessen Eigentum aufzuklären und zu ahnden, wozu sie bei bedarf weitere Apparitores auf eigene Kosten anheuern.
Die Aufgaben der Aedile werden von den Duumvirn zu Beginn ihrer Amtszeit konkretisiert und zugeteilt."
Soweit lautete nun also die gewählte Formulierung. Witjon sah kurz in die Runde und fügte dann außerdem hinzu:
"Mein Antrag soll hierbei außerdem die Umformulierung der Absätze III und IV umfassen, in denen ebenfalls die 'Apparitores' wie besprochen Einzug finden sollen. Konkret also für die Duumvirn:
'Sie haben während ihrer Amtszeit das Recht, die Toga Praetexta zu tragen, sowie eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse in ihrem Officium zu unterhalten.'
Und für den Quastor:
'Er hat während seiner Amtszeit das Recht, eine bestimmte Anzahl Apparitores auf Kosten der Stadtkasse zu unterhalten.'"