Der Sklave hatte eine ruhige Hand gehabt, war geschickt gewesen und hatte während der Rasur nicht allzuviel geschwatzt. Ich war zufrieden.
Beiträge von Marcus Didius Falco
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Wieder einmal auf dem Mercatus nach Neuigkeiten Ausschau haltend, las ich dort den Aushang des Barbiers von Hispania.
Nachdem ich gelesen hatte, dachte ich mir: Gute Idee!
Da es für mich als Angehörigen der Cohortes Urbanae ja sogar eine Gratis-Rasur gab, beschloß ich trotz meines vollen Terminkalenders den Versuch zu wagen und die Dienste des neuen Barbiers auszuprobieren. Ein neuer Barbier war ja immer ein gewisses Risiko, aber ich beschloß das Wagnis einzugehen.
So suchte ich den Stand des Barbiers auf und sagte: "Einmal die Gratis-Rasur für Militärangehörige."
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Natürlich waren auch die Familienmitglieder der Gens Didia rechtzeitig von unserer Casa in Richtung Colosseum losmarschiert. Ich war gespannt auf die Kämpfe und vor allem auf die Vorstellung der beiden Kämpfer, die für die Farbe unserer Factio antraten: Largo und Lagos.
Auf den Weg zu unseren Plätzen hatten wir uns mit Erfrischungen uns Snacks versorget und erlebten nun den Einmarsch der Gladiatoren. Und gleich der erste Kampf forderte meine Anteilnahme. Unser Largo gegen Milo für die Russata. Largo dominierte den Kampf von Anfang an und ich ging enthusiastisch mit. Im Moment des Sieges von Largo sprang ich auf und jubelte laut. Ililiana und Viviana hatte ich inzwischen längst mit meiner Begeisterung angesteckt und sie jubelten eifrig mit. Festus war zwar mit uns aufgebrochen, aber im Menschengewühl längst wieder seiner eigenen Wege gezogen.
Nachdem Liliana und ich mich vor Freude über den Sieg unseres ersten Kämpfers umarmt hatten, setzten wir uns wieder hin und harrten der weiteren Dinge. Bald würde auch Lagos, unser nächster Kämpfer, die Arena betreten.
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EXPOSE´ ZUR LEX AURELIA ET DIDIA PROCONSULARIA
PROVINZCURIEN
§1 AUFGABEN DER PROVINZCURIEN
Die Provinzcurien dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
Die Provinzcurien kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
§2 ZUSAMMENSETZUNG DER PROVINZCURIEN
1. Die Provinzcurie setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen.
2. Allein der Proconsul einer Provinz ist zur Berufung der Mitglieder in die Provinzcurie befugt.
Auf Vorschlag der Curien-Mitglieder können jedoch weitere Posten besetzt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Proconsuls.
3. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia.
§3 BERATUNG UND VORSCHLÄGE
1. Bitten und Vorschläge von Provinz-Bürgern können von jedem Mitglied der Provinzcurie zur Diskussion gestellt werden.
2. Wurde eine Einigung erzielt, wird der Vorschlag zur Abstimmung gestellt. Zur Annahme des Vorschlages genügt eine einfache Mehrheit von 60 %. Anschließend folgt die Ratifizierung durch den Princeps Curia.
3. Der Proconsul hat kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curie, kann aber von einem Veto-Recht gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.
4. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.
§4 PRINCEPS CURIA
1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.
2. Ein amtierender Princeps Curia kann nur einmal wieder gewählt werden und muss anschließend mindestens eine Legislaturperiode aussetzen.
3. Zum Princeps kann jedes Mitglied der Curia gewählt werden, wenn es für seine Kandidatur mindestens einen Unterstützer gibt.
4. Die Wahl des Princeps Curia findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt. Die offizielle Ernennung des Princeps Curia erfolgt durch den Proconsul.
5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist mindestens eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.
6. Bei angekündigter Abwesenheit des Princeps Curia bestimmt dieser einen Vertreter.
SUBPARS TERTIA ? DECRETUM SENATUS
Das Decretum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen. Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Dies erfolgt zuerst als ?ANHÖRUNG - ...?, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem Senator die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur ?ABSTIMMUNG? stellen. Sollte der Gesetzentwurf bereits während der Anhörung nur auf kommentarlose Zustimmung einer beschlussfähigen Mehrheit des Senates stoßen, so kann der Princeps Senatus bereits nach dieser Woche den Entwurf per Decretum Senatus ratifizieren.Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert.
Ein darauffolgender Weg kann eine ?AUSSPRACHE - ...? sein, in der versucht wird einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer ?AUSSPRACHE - ...? kann eine neue ?ABSTIMMUNG? stattfinden.
Einen Gesetzentwurf zu einem Decretum Senatus können einbringen:
- Imperator Caesar Augustus
- Princeps Senatus und alle Senatoren
- Consuln und Tribunus PlebisDas Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 60% des Senates aufgehoben oder abgeändert werden.
Beschluß-Ordnung der Curia
1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
sonstige Erlasse: einfache MehrheitWerden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.
Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.
2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.
3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.
4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.
5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.
6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
Finanzgesetze: unbegrenzt
Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
Finanzgesetze: 4 Wochen
Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
sonstige Erlasse: keine Wartezeit -
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PROVINZCURIEN
§1 AUFGABEN DER PROVINZCURIEN
Die Provinzcurien dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
Die Provinzcurien kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
§2 ZUSAMMENSETZUNG DER PROVINZCURIEN
1. Die Provinzcurie setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen.
2. Allein der Proconsul einer Provinz ist zur Berufung der Mitglieder in die Provinzcurie befugt.
Auf Vorschlag der Curien-Mitglieder können jedoch weitere Posten besetzt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Proconsuls.
3. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia.
§3 BERATUNG UND VORSCHLÄGE
1. Bitten und Vorschläge von Provinz-Bürgern können von jedem Mitglied der Provinzcurie zur Diskussion gestellt werden.
2. Wurde eine Einigung erzielt, wird der Vorschlag zur Abstimmung gestellt. Zur Annahme des Vorschlages genügt eine einfache Mehrheit von 60 %. Anschließend folgt die Ratifizierung durch den Princeps Curia.
3. Der Proconsul hat kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curie, kann aber von einem Veto-Recht gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.
4. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.
§4 PRINCEPS CURIA
1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.
2. Ein amtierender Princeps Curia kann nur einmal wieder gewählt werden und muss anschließend mindestens eine Legislaturperiode aussetzen.
3. Zum Princeps kann jedes Mitglied der Curia gewählt werden, wenn es für seine Kandidatur mindestens einen Unterstützer gibt.
4. Die Wahl des Princeps Curia findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt. Die offizielle Ernennung des Princeps Curia erfolgt durch den Proconsul.
5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist mindestens eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.
6. Bei angekündigter Abwesenheit des Princeps Curia bestimmt dieser einen Vertreter.
SUBPARS TERTIA ? DECRETUM SENATUS
Das Decretum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen. Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Dies erfolgt zuerst als ?ANHÖRUNG - ...?, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem Senator die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur ?ABSTIMMUNG? stellen. Sollte der Gesetzentwurf bereits während der Anhörung nur auf kommentarlose Zustimmung einer beschlussfähigen Mehrheit des Senates stoßen, so kann der Princeps Senatus bereits nach dieser Woche den Entwurf per Decretum Senatus ratifizieren.Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert.
Ein darauffolgender Weg kann eine ?AUSSPRACHE - ...? sein, in der versucht wird einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer ?AUSSPRACHE - ...? kann eine neue ?ABSTIMMUNG? stattfinden.
Einen Gesetzentwurf zu einem Decretum Senatus können einbringen:
- Imperator Caesar Augustus
- Princeps Senatus und alle Senatoren
- Consuln und Tribunus PlebisDas Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 60% des Senates aufgehoben oder abgeändert werden.
Beschluß-Ordnung der Curia
1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
sonstige Erlasse: einfache MehrheitWerden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.
Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.
2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.
3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.
4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.
5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.
6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
Finanzgesetze: unbegrenzt
Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
Finanzgesetze: 4 Wochen
Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
sonstige Erlasse: keine Wartezeit -
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PROVINZCURIEN
§1 AUFGABEN DER PROVINZCURIEN
Die Provinzcurien dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
Die Provinzcurien kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
§2 ZUSAMMENSETZUNG DER PROVINZCURIEN
1. Die Provinzcurie setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen.
2. Allein der Proconsul einer Provinz ist zur Berufung der Mitglieder in die Provinzcurie befugt.
Auf Vorschlag der Curien-Mitglieder können jedoch weitere Posten besetzt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Proconsuls.
3. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia.
§3 BERATUNG UND VORSCHLÄGE
1. Bitten und Vorschläge von Provinz-Bürgern können von jedem Mitglied der Provinzcurie zur Diskussion gestellt werden.
2. Wurde eine Einigung erzielt, wird der Vorschlag zur Abstimmung gestellt. Zur Annahme des Vorschlages genügt eine einfache Mehrheit von 60 %. Anschließend folgt die Ratifizierung durch den Princeps Curia.
3. Der Proconsul hat kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curie, kann aber von einem Veto-Recht gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.
4. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.
§4 PRINCEPS CURIA
1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.
2. Ein amtierender Princeps Curia kann nur einmal wieder gewählt werden und muss anschließend mindestens eine Legislaturperiode aussetzen.
3. Zum Princeps kann jedes Mitglied der Curia gewählt werden, wenn es für seine Kandidatur mindestens einen Unterstützer gibt.
4. Die Wahl des Princeps Curia findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt. Die offizielle Ernennung des Princeps Curia erfolgt durch den Proconsul.
5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist mindestens eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.
6. Bei angekündigter Abwesenheit des Princeps Curia bestimmt dieser einen Vertreter.
SUBPARS TERTIA ? DECRETUM SENATUS
Das Decretum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen. Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Dies erfolgt zuerst als ?ANHÖRUNG - ...?, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem Senator die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur ?ABSTIMMUNG? stellen. Sollte der Gesetzentwurf bereits während der Anhörung nur auf kommentarlose Zustimmung einer beschlussfähigen Mehrheit des Senates stoßen, so kann der Princeps Senatus bereits nach dieser Woche den Entwurf per Decretum Senatus ratifizieren.Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert.
Ein darauffolgender Weg kann eine ?AUSSPRACHE - ...? sein, in der versucht wird einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer ?AUSSPRACHE - ...? kann eine neue ?ABSTIMMUNG? stattfinden.
Einen Gesetzentwurf zu einem Decretum Senatus können einbringen:
- Imperator Caesar Augustus
- Princeps Senatus und alle Senatoren
- Consuln und Tribunus PlebisDas Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 60% des Senates aufgehoben oder abgeändert werden.
Beschluß-Ordnung der Curia
1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
sonstige Erlasse: einfache MehrheitWerden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.
Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.
2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.
3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.
4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.
5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.
6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
Finanzgesetze: unbegrenzt
Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
Finanzgesetze: 4 Wochen
Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
sonstige Erlasse: keine Wartezeit -
EXPOSE´ ZUR LEX AURELIA ET DIDIA PROCONSULARIA
PROVINZCURIEN
§1 AUFGABEN DER PROVINZCURIEN
Die Provinzcurien dienen der besseren Einbindungen der Bürger einer Provinz in die politische und gesetzgebende Arbeit in ihrer Provinz.
Die Provinzcurien kümmern sich ausschließlich um die Belange ihrer Provinz und beraten und beschließen provinzinterne Gesetze.
Sie unterstützen den Proconsul bei seiner Arbeit und beraten ihn.
§2 ZUSAMMENSETZUNG DER PROVINZCURIEN
1. Die Provinzcurie setzt sich aus jeweils mindestens zwei (maximal vier) Mitgliedern der zivilen Laufbahn, des Millitärs und mindestens einem (maximal zwei) Mitgliedern des Cultus Deorum zusammen.
2. Allein der Proconsul einer Provinz ist zur Berufung der Mitglieder in die Provinzcurie befugt.
Auf Vorschlag der Curien-Mitglieder können jedoch weitere Posten besetzt werden. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des Proconsuls.
3. Die Mitglieder wählen aus ihren Reihen einen Princeps Curia, welcher den Proconsul in seiner Arbeit unterstützt und ihn bei Abwesenheit vertritt. Der Princeps Curia verkündet Entscheidungen der Curia.
§3 BERATUNG UND VORSCHLÄGE
1. Bitten und Vorschläge von Provinz-Bürgern können von jedem Mitglied der Provinzcurie zur Diskussion gestellt werden.
2. Wurde eine Einigung erzielt, wird der Vorschlag zur Abstimmung gestellt. Zur Annahme des Vorschlages genügt eine einfache Mehrheit von 60 %. Anschließend folgt die Ratifizierung durch den Princeps Curia.
3. Der Proconsul hat kein aktives Stimmrecht bei einer Abstimmung innerhalb der Curie, kann aber von einem Veto-Recht gebrauch machen, wenn er es für nötig hält.
4. Die Curie ist wie alle staatlichen Einrichtungen an die Lex Fabia Prima gebunden und hat daher an Feiertagen kein Tagungsrecht.
§4 PRINCEPS CURIA
1. Der Princeps Curia wird alle 2 Monate, möglichst mit den Magistratswahlen zusammen, gewählt.
2. Ein amtierender Princeps Curia kann nur einmal wieder gewählt werden und muss anschließend mindestens eine Legislaturperiode aussetzen.
3. Zum Princeps kann jedes Mitglied der Curia gewählt werden, wenn es für seine Kandidatur mindestens einen Unterstützer gibt.
4. Die Wahl des Princeps Curia findet in einer öffentlichen Sitzung per Handzeichen statt. Die offizielle Ernennung des Princeps Curia erfolgt durch den Proconsul.
5. Sollte aus einer Wahl kein Sieger hervor gehen, ist mindestens eine Woche später eine Stichwahl abzuhalten.
6. Bei angekündigter Abwesenheit des Princeps Curia bestimmt dieser einen Vertreter.
SUBPARS TERTIA ? DECRETUM SENATUS
Das Decretum Senatus wird ausschließlich vom Senat beschlossen. Ein Entwurf zu einem Decretum Senatus wird dem Senat in ausformuliertem Gesetzestext vorgelegt. Dies erfolgt zuerst als ?ANHÖRUNG - ...?, die den Senat über das Gesetzesvorhaben informieren soll und der Curie die Möglichkeit gibt den Inhalt zu prüfen. Während dieses Prozesses der Diskussion ist jeder Senator befugt und angehalten auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. Eine einfache Zustimmung oder Ablehnung des Vorhabens dient ebenfalls der Diskussion. An dieser Diskussion dürfen auch der Imperator Caesar Augustus und die Beisitzer des Senates teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem Senator die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur ?ABSTIMMUNG? stellen. Sollte der Gesetzentwurf bereits während der Anhörung nur auf kommentarlose Zustimmung einer beschlussfähigen Mehrheit des Senates stoßen, so kann der Princeps Senatus bereits nach dieser Woche den Entwurf per Decretum Senatus ratifizieren.Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert.
Ein darauffolgender Weg kann eine ?AUSSPRACHE - ...? sein, in der versucht wird einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer ?AUSSPRACHE - ...? kann eine neue ?ABSTIMMUNG? stattfinden.
Einen Gesetzentwurf zu einem Decretum Senatus können einbringen:
- Imperator Caesar Augustus
- Princeps Senatus und alle Senatoren
- Consuln und Tribunus PlebisDas Decretum Senatus kann nach dessen Ratifizierung durch den Imperator Caesar Augustus oder durch 60% des Senates aufgehoben oder abgeändert werden.
Beschluß-Ordnung der Curia
1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
sonstige Erlasse: einfache MehrheitWerden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.
Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.
2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.
3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.
4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.
5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.
6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
Finanzgesetze: unbegrenzt
Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:
allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
Finanzgesetze: 4 Wochen
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sonstige Erlasse: keine Wartezeit -
Mysteriöse Spende
In dieser Woche ging in unserer Redaktion eine anonyme Spende über die Summe von 100 Sesterzen ein, welche mit der Bitte verknüpft war, zukünftig keine Gedichte des glücklichen Gewinners unseres Lyrik-Wettbewerbes in der letzten Ausgabe - Tiberius Decimus Praetorianus - mehr zu veröffentlichen. Selbstverständlich kann die Redaktion der Acta Diurna auf derartige Bitten nicht eingehen, da unser Blatt und unsere Redaktion unparteiisch und unbestechlich sind.
Aber wir stellen uns natürlich die Frage, wer uns eine solche Bitte stellen könnte. War es ein mißgünstiger Konkurrent des Praetorianus? Was es ein durch seine republikanische Gesinntung Fehlgeleiteter, dem das Lob auf den Imperator in Praetorianus´ Gedicht mißfiel? Oder war es ein kunstverständiger Leser, dem Praetorianus´ Elaborat einfach aus ästhetischen Gründen mißfiel?
Nun, Kunst ist immer auch Geschmackssache. Allerdings fanden wir es bemerkenswert, das seit der Veröffentlichung des Gedichts bisher keine Lobpreisungen des Dichters in unserer Redaktion eingegangen sind.
So halten wir es wie immer für das Beste unser Ohr der Stimme des Vokes zuzuwenden und fragen die treuen Leser unseres Blattes nach ihrer Meinung:
War das Gedicht von Praetorianus große Kunst? Traf es den Geschmack des Volkes?
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Mysteriöse Spende
In dieser Woche ging in unserer Redaktion eine anonyme Spende über die Summe von 100 Sesterzen ein, welche mit der Bitte verknüpft war, zukünftig keine Gedichte des glücklichen Gewinners unseres Lyrik-Wettbewerbes in der letzten Ausgabe - Tiberius Decimus Praetorianus - mehr zu veröffentlichen. Selbstverständlich kann die Redaktion der Acta Diurna auf derartige Bitten nicht eingehen, da unser Blatt und unsere Redaktion unparteiisch und unbestechlich sind.
Aber wir stellen uns natürlich die Frage, wer uns eine solche Bitte stellen könnte. War es ein mißgünstiger Konkurrent des Praetorianus? Was es ein durch seine republikanische Gesinntung Fehlgeleiteter, dem das Lob auf den Imperator in Praetorianus´ Gedicht mißfiel? Oder war es ein kunstverständiger Leser, dem Praetorianus´ Elaborat einfach aus ästhetischen Gründen mißfiel?
Nun, Kunst ist immer auch Geschmackssache. Allerdings fanden wir es bemerkenswert, das seit der Veröffentlichung des Gedichts bisher keine Lobpreisungen des Dichters in unserer Redaktion eingegangen sind.
So halten wir es wie immer für das Beste unser Ohr der Stimme des Vokes zuzuwenden und fragen die treuen Leser unseres Blattes nach ihrer Meinung:
War das Gedicht von Praetorianus große Kunst? Traf es den Geschmack des Volkes?
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Mysteriöse Spende
In dieser Woche ging in unserer Redaktion eine anonyme Spende über die Summe von 100 Sesterzen ein, welche mit der Bitte verknüpft war, zukünftig keine Gedichte des glücklichen Gewinners unseres Lyrik-Wettbewerbes in der letzten Ausgabe - Tiberius Decimus Praetorianus - mehr zu veröffentlichen. Selbstverständlich kann die Redaktion der Acta Diurna auf derartige Bitten nicht eingehen, da unser Blatt und unsere Redaktion unparteiisch und unbestechlich sind.
Aber wir stellen uns natürlich die Frage, wer uns eine solche Bitte stellen könnte. War es ein mißgünstiger Konkurrent des Praetorianus? Was es ein durch seine republikanische Gesinntung Fehlgeleiteter, dem das Lob auf den Imperator in Praetorianus´ Gedicht mißfiel? Oder war es ein kunstverständiger Leser, dem Praetorianus´ Elaborat einfach aus ästhetischen Gründen mißfiel?
Nun, Kunst ist immer auch Geschmackssache. Allerdings fanden wir es bemerkenswert, das seit der Veröffentlichung des Gedichts bisher keine Lobpreisungen des Dichters in unserer Redaktion eingegangen sind.
So halten wir es wie immer für das Beste unser Ohr der Stimme des Vokes zuzuwenden und fragen die treuen Leser unseres Blattes nach ihrer Meinung:
War das Gedicht von Praetorianus große Kunst? Traf es den Geschmack des Volkes?
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Mysteriöse Spende
In dieser Woche ging in unserer Redaktion eine anonyme Spende über die Summe von 100 Sesterzen ein, welche mit der Bitte verknüpft war, zukünftig keine Gedichte des glücklichen Gewinners unseres Lyrik-Wettbewerbes in der letzten Ausgabe - Tiberius Decimus Praetorianus - mehr zu veröffentlichen. Selbstverständlich kann die Redaktion der Acta Diurna auf derartige Bitten nicht eingehen, da unser Blatt und unsere Redaktion unparteiisch und unbestechlich sind.
Aber wir stellen uns natürlich die Frage, wer uns eine solche Bitte stellen könnte. War es ein mißgünstiger Konkurrent des Praetorianus? Was es ein durch seine republikanische Gesinntung Fehlgeleiteter, dem das Lob auf den Imperator in Praetorianus´ Gedicht mißfiel? Oder war es ein kunstverständiger Leser, dem Praetorianus´ Elaborat einfach aus ästhetischen Gründen mißfiel?
Nun, Kunst ist immer auch Geschmackssache. Allerdings fanden wir es bemerkenswert, das seit der Veröffentlichung des Gedichts bisher keine Lobpreisungen des Dichters in unserer Redaktion eingegangen sind.
So halten wir es wie immer für das Beste unser Ohr der Stimme des Vokes zuzuwenden und fragen die treuen Leser unseres Blattes nach ihrer Meinung:
War das Gedicht von Praetorianus große Kunst? Traf es den Geschmack des Volkes?
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"Entschuldige, bitte Macer, das ich zunächst das Wort für ein paar einleitende Bemerkungen ergreife."
Sim-Off: Damit wir an der Stelle weiter kommen. Weiß nicht, wann Taurinius wieder da ist. Außerdem will ich ja auch zu Wort kommen.
"Du hast völlig recht bei Deiner Annahme, das es sich bei Gaius Quintilius Taurinius um den Angehörigen des Cultus Deorum handelt, welcher die betreffende Reise durchführen wird. Da Taurinius auf der Rückreise möglicherweise etwas sehr wertvolles mit sich führt, kamen die Verantwortlichen des Cultus Deorum auf die Idee der Anforderung einer Militäreskorte zum Schutz des Transportes. Man bat mich um Hilfe bei der Realisierung des Vorhabens und ich bot mich an den Kontakt zur Legio I zu vermitteln, da ich weiß das die hiesige Legion über erfahrene und gut ausgebildete Männer für derartige Spezialaufgaben verfügt. Da ich ja selbst bis vor kurzem in der Legio I aktiv war, hätte ich da auch bereits einen bestimmten Mann als Anführer dieser Eskorte im Auge... "
In meinem zweiten Brief an Macer in dieser Angelegenheit hatte ich ihm den Namen des Mannes bereits mitgeteilt.
"Ich kann Dir versichern, das Taurinius über die erforderlichen offiziellen Vollmachten des Cultus Deorum für unser heutiges Gespräch und für seine weitere Reise verfügt. Er wird Dir sicher sogleich Einblick darin gewähren, damit Du Dich selbst von der Seriosität des Ersuchens überzeugen kannst. Taurinius kann Dir auch am Besten über die Einzelheiten des Projektes Auskunft geben und Deine sicherlich reichlich vorhandenen Fragen beantworten."
Ich blickte Taurinius aufmunternd an. Jetzt war er am Zuge.
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An
Spurius Purgitius Macer
Legatus Legionis
CASTELLUM DER LEGIO I TRAIANA PIA FIDELISSalve Macer!
Vielen Dank für Deine schnelle Antwort und für die Einladung in Dein Officium. Ich werde zusammen mit der Person des Cultus Deorum anreisen, welcher die Militärescorte auf seiner Reise benötigt.
Ich handle als Vermittler, weil mich eine verantwortliche Person im Cultus Deorum darum gebeten hat und ich die Aufgabe um die es dabei geht im Interesse des Imperiums als wichtig erachte. Selbstverständlich habe ich die Genehmigung des Praefectus Urbis, in diesem Sinne tätig zu werden.
Als Verantwortlichen für die Militäreskorte möchte ich Dir Gaius Tallius Priscus empfehlen, welcher meiner Ansicht nach dafür geeignet ist und sich freuen würde, auf diesem Wege seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen.
Alles weitere dann vor Ort in unserem Gespräch.
Vale
FalcoSim-Off: Inzwischen stehen wir ja bereits bei Dir auf der Matte.
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Ausgeruht und frohgelaunt betrat ich das Officium des Legatus Legionis der Legio I. Ich hatte mir als Fortbewegungsmittel mit Genehmigung des Präfekten eine leichte Reisekutsche aus dem Fundus der Cohortes Urbanae ausgeliehen und war damit auf der gut ausgebauten Staße von Rom zum Castellum der Legio I bequem angereist. So hatte ich die Zeit während der Fahrt nutzen können, um noch einige wichtige Berichte zu studieren.
Am Eingangstor zum Castellum hatte es keine Schwierigkeiten bei meinem Einlaß gegeben, da ich die Einladung des Legatus Legionis vorweisen konnte und außerdem kannten mich die früheren Kameraden natürlich. Ich konnte mich kaum der vielen Glückwünsche anläßlich meiner Beförderung zum Princeps Prior erwehren.
Der Bürovorsteher des Legaten begrüßte mich freundlich. Spurius Purgitius Macer hatte ihn bereits wissen lassen, das er mich erwartete. Ich sagte zum Bürovorsteher. "Du kannst mich jetzt beim Legaten anmelden. Ist denn der Mann vom Cultus Deorum bereits hier eingetroffen?"
Der Bürovorsteher wies auf das Wartezimmer, in welchem bereits Gaius Quintilius Taurinius saß. Ich kannte ihn bisher nur flüchtig und begrüßte ihn nun. "Taurinius, ich hoffe Du hattest eine gute Reise hierher und mußtest nicht allzu lange warten. Ich kam, sobald es meine dienstlichen Pflichten bei den Cohortes Urbane zuließen." Von meinen kleinen Schwierigkeiten, dem Praefectus Urbis gegenüber den Anlaß meines kleinen Ausfluges zu begründen, brauchte er nichts zu wissen.
Zum Bürovorsteher gewandt, sagte ich: "Gut, dann kannst Du uns jetzt beide beim Legatus Legionis anmelden."
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Zitat
Didia Liliana dixit:
Rome "total war"- letzteres schreckt mich son bissel ab. was is das fürn spiel? so wie c&c nur "in römisch"?Eigentlich ist "Rome" - wie bereits seine beiden Vorgänger "Shogun" und "Medieval" - zwei Spiele in einem.
Einmal ist da ein Rundenstrategiepart, in welchem Du Dein Reich in aller Ruhe planen kannst, dei Wirtschaft ausbauen, Einheiten ausheben etc. Darin ist auch ein ausgefeilter Diplomatie-Modus enthalten.
Zum anderen hast Du einen Echtzeit-Strategieteil, in welchem Du Schlachten führen, Belagerungen durchführen oder Belagerungen trotzen kannst. Auch der ist erheblich anspruchsvoller als bei C&C, weil hier zum Beispiel die Höhenunterschiede der Einheiten, das Wetter, Bodenverhältnisse, die Moral der Truppen etc. eine viel größere Rolle spielen.
Wer aber zum Beispiel Echtzeitstrategie gar nicht mag, für den ist es möglich die Kämpfe vom Computer ausrechnen zu lassen.
Für mich persönlich ist zum Beispiel der Rundenstrategie-Part der Wichtigere bei den Spielen aus der "Total War"-Reihe.
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Liliana und ich betraten Hand in Hand den Garten, wo uns Viviana und Sinona bereits entgegenkamen, um uns zu begrüßen. Sie hatten bereits unsere Stimmen aus dem Haus vernommen.
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Auf Rome - Total War freue ich mich auch schon. Die Vorgänger waren schon gut und Rome wird sicher toll werden.
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Herzlich Willkommen zurück in Rom!
Auch wenn wir uns bisher noch nicht kannten...
Sim-Off: Im Hintergrund ist deutlich das langsame Mahlen der Mühlen zu vernehmen.
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Sobald ich von den Komplikationen erfuhr, eilte ich zu Hungaricus und erklärte ihm den Sachverhalt.Er hatte auf Grund der etwas mysteiösen Begleitumstände vermutet, das ich im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit des Cultus Deorum für längere Zeit von Rom fort müßte. Dies ging natürlich nicht, da meine Ermittlungen in der Miror-Sache meine Anwesenheit in Rom unbedingt erforderlich machte.
Nachdem ich ihm erklären konnte, das es sich nur um einen kurzen Besuch im Castellum der Legio I handeln würde, erteilte mir der Praefectus Urbis sofort dier Erlaubnis dafür und trug mir auf, bei dieser Gelegenheit schöne Grüße an seinen alten Freund Macer auszurichten.
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So führte ich Liliana Hand in Hand durch die Casa Didia, unser gemeinsames Heim. Ich zeigte ihr alle Räume, zunächst das große Atrium. Dort ließ ich Liliana von einem Sklaven etwas zu trinken bringen, denn sie hatte nach ihrer langen Reise und durch ihre abklingende Krankheit großen Durst. Auch ich ließ mir etwas reichen und so tranken wir gemeinsam ein Glas verdünnten Weines auf Liliana Heimkehr, auf unser Wiedersehen und auf die die neue Casa Didia.
Weiter zeigte ich Liliana dann das Tablinum, unser Triclinium - wo wir zukünftig gemeinsam unsere Speisen einnehmen würden, danach die Schlafzimmer der einzelnen Familienmitglieder, die Gästezimmer, die zahlreichen Nebenräume. Als zukünftige Mater Familias hatte sie das Recht sich alles anzuschauen. Natürlich war sie auch neugierig auf die Culina.
Unser Rundgang durch das Haus dauerte eine geraume Weile, da wir unterwegs auch immer wieder anhielten, uns umarmten und Zärtlichkeiten austauschten.
Ich wäre gern länger mit Liliana allein geblieben, aber letztlich lenkte ich unsere Schritte in den Garten, wo meine Nichte Viviana und unsere Besucherin Sinona warteten.