Beiträge von Gnaeus Fabius Antistes

    Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    Wollte ihr mir unlaute Absichten unterstellen, Gnaeus Fabius?

    "Ich habe lediglich eine Feststellung getroffen die ich zu beweisen gedenke. Ich glaube kaum das ein Mensch auf 500 Schritt Entfernung allzuviel erkennen kann. Eure Absichten sind sicher nur die besten, was hier aber nur am Rande zu interessieren hat. Wichtig sind die Tatsachen."

    Zitat

    Original von Spurius Purgitius Macer
    "In der Tat scheint das NACHDEM der kritische Punkt zu sein, nicht die unkorrekte Bezeichnung 'Auflösung der Verlobung'.
    Aus Beweisstück Phi ist allerdings kein ausreichend genaues Datum zu erkennen, um den korrekten Zeitpunkt zu bestimmen.
    Welche Beweisstücke stehen denn noch für die Bestimmung dieses Zeitpunkts?"


    "Die interne Besprechung des Collegium Pontificale endete am 22. October, der Beschluss (das Beweisstück Phi der Anklage) wurde am gleichen Tage veröffentlicht. Neben mir waren bei beiden Vorgängen der Pontifex Maximus, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius und der
    Flamen Traianalis, Sextus Helvetius Vindex anwesend und werden dies auch gerne bezeugen."


    Antistes nahm einen Schluck Wasser


    "Die vom Scribonius in seinem Elaborat genannte Behauptung enthält das Wort NACHDEM und genau dieses ist, wie der ehrenwerte Consul ja bereits gesagt hat, entscheidend, denn es täuscht vor, die Aussage meiner Mandantin wäre DANACH geschehen. Nach dem 22. October. Dies ist nun allerdings eine [plusterauf]INFAME LÜGE DIE IN IHRER UNGEHEUERLICHKEIT KEIN BEISPIEL HAT![/plusterauf]"


    Antistes nahm einen Schluck Wasser


    "Das hohe Gericht mag meinen Ausbruch verzeihen. Die Aussage meiner Mandantin war am 14.October. Die damals anwesenden Marcus Vinicius Hungaricus, Cicero Octavius Anton und Sextus Helvetius Vindex werden sies sicherlich gerne bezeugen."


    Ein Raunen ging durch den Saal


    "Die Anklage ist bereit mehrere Zeugen aufzubringen, die beschwören werden das der 14. October NICHT nach dem 22.October angesiedelt ist. Auch der Scribonius wusste dies, sonst hätte er die Daten sicher genannt. [plusterauf]STATTDESSEN HAT ER ES VORGEZOGEN DEM PONTIFEX MAXIMUS DREIST INS GESICHT ZU LÜGEN.[/plusterauf]
    Die Anklage hält das Beweisstück für relevant."

    "Der Scribonius erklärte in seinem Elaborat 'NACHDEM also die Verlobung aufgelöst wurde', dieses NACHDEM ist Kern seiner infamen Anklage. Beweisstück Phi beweist wer für diese 'Auflösung' zeichnete und wir können beweisen das der Scribonius hier die Tatsachen grob verdrehte, die Zeiten vertauschte und dem Pontifex Maximus dreist ins Gesicht log. Dafür steht nicht nur, aber auch Beweisstück Phi."


    Salve Didia Liliana,
    aus gegebenem Anlass möchte ich Dich um eine Stellungnahme zum Verhalten der Dir unterstellten Mitglieder des Cultus Deorum bitten.

    Sim-Off:

    Ein Zwischenzeugnis...



    "Ich danke dem Zeugen für seine treffende Beschreibung der Situation. Er war nach eigener Aussage 500 Schritt vom Orte des Disputes, der zum ersten Abtransport des Scribonius führte, entfernt und konnte nichts vom Disput hören. Die erste Absetzung des Scribonius erlebte der Volkstribun aus unmittelbarer Nähe und kann bezeugen das dem Scribonius nichts geschah. Vom zweiten Disput war er ebenfalls 500 Schritt entfernt, hier gilt dasselbe wie beim ersten Disput. Von der zweiten Absetzung war er wiederum 500 Schritt entfernt, es ist anzunehmen das auch hier nichts zu hören war."


    Ein Raunen ging durch den Saal


    "Die Verteidigung unterstellt hiermit, daß aus 500 Schritt Entfernung nicht zu erkennen war ob sich der Scribonius bei der zweiten Absetzung verletzte oder ob er dies nur im Nachhinein erfand. Sollte diese Unterstellung angezweifelt werden wird die Verteidigung dies bei einem Lokaltermin am Orte der vorgetäuschten Verletzung beweisen."


    Ein lauteres Raunen ging durch den Saal


    "Ihr Zeuge" sagte Antistes zu Alienus und setzte sich.

    In gewohnt langatmiger Weise repetierte Antistes die Vorwürfe der ersten Anhörung.


    "Gaius Scribonius Curio suchte ANTE DIEM IV KAL IAN DCCCLV A.U.C. (29.12.2004/101 n.Chr.) den Pontifex Maximus auf, der darüber die Virgo Maxima Aquilia Flavia Agrippina informierte. Der genauer Wortlaut des infamen Anschlags gegen die Würde und Reputation meiner Mandantin wird wie folgt vorgelegt:"


    Beweisstück Alpha


    Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    Wieder trete ich vor dich und wieder ist es keine angenehme Sache, die ich vorbringen muss. Doch es muss sein, auch wenn es gegen ein Mitglied meiner eigenen politischen Richtung geht. Aber ich kann nicht anders, mein Gewissen treibt mich. Erst kürzlich kam mir zu Ohren, dass es in der Casa Decima zu ungebührlichen Aktivitäten kam. Betreffend der Vestalin Matinia Sinona. Es ward viel Alkohol getrunken und wohl viel nackes Fleisch gezeigt. Weiter verweise ich auf gewisse zur Schau getragene Nippel in der ehrenhaften Casa Decima. Als wäre dies nicht genug, kam mir eine sehr alte Äusserung ins Gedächtnis, deren Sinn sich mir erst jetzt langsam zu erschliessen beginnt. Als die da wäre:


    NACHDEM also die Verlobung aufgelöst wurde, spricht sie davon, dass die Karriere nun inzwischen verunmöglicht ist. Was anderes, als der Verlust der Jungfräulichkeit, könnte sie zu diesem Schluss geführt haben? Ich bitte also den Pontifex Maximus und somit den Pater Familias aller Vestalinnen Untersuchungen bezüglich des Umstandes ihrer nun sehr fraglich gewordenen Jungfräulichkeit anzustellen. Weiter wird eine Beurteilung des Verhalten der Sinona im Hause der Gens Decima erbeten, mit der Prüfung, ob Sinona ihre Würdigkeit als Vestalin nicht verwirkt hat.


    "Dieser Vorgang erfüllt den Straftatbestand des Codex Iuridicalis §57.1/2 was wir im Zuge der Verhandlung zu beweisen gedenken."

    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.


    "Dieser Vorgang erfüllt ebenfalls den Straftatbestand der versuchten Körperverletzung gemäß §7 und §59 des Codex Iuridicalis was wir ebenfalls im Zuge der Verhandlung zu beweisen gedenken."

    § 7 Versuch einer Straftat
    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.
    § 59 Körperverletzung
    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
    Explizit ausgenommen sind hier erzieherische Maßnahmen innerhalb des Exercitus Romanus.


    Wenn die Verteidigung den Vorwurf der Verstosses gegen §57 in vollem Umfang eingesteht, wären wir bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Monat und der Zahlung einer Poenale von 5000 Sesterzen an meine Mandantin, bereit die Anklage auf diesen Punkt zu reduzieren."


    Der Vollständigkeit halber legen wir hiermit die Beweisstücke Delta und Phi erneut vor."


    Beweisstück Delta


    Salve Rex Sacrorum Gnaeus Fabius Antistes,
    Sinona hat sich nichts vorzuwerfen und ich werde als Pater Familias und Senator dies auch bezeugen. Es gab in meinem Hause weder ein unzüchtiges noch ein ungebührliches Verhalten. Wein wurde getrunken, aber in Maßen. Die Vestalin Sinona zog sich dann auf ihr Zimmer zurück. Ich denke das dürfte reichen. Ausser unten aufgeführten Personen war niemand anderes anwesend und ich weiß auch nicht, wie Curio zu diesen Informationen kommt, denn alle meine Familienangehörigen und auch das Hauspersonal kämen im Traum nicht auf die Idee von Ereignissen im Hause zu erzählen.
    Vale, Senator Maximus Decimus Meridius


    Beweisstück Phi


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    IUDICATIO


    Das Collegium Pontificale vertreten durch:
    Pontifex Maximus, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Rex Sacrorum, Gnaeus Fabius Antistes
    Flamen Traianalis, Sextus Helvetius Vindex

    hat, basierend auf dem Codex Religiosus für Recht erkannt:


    Hochzeit und Verlobung von Sinona Matinia mit Quintus Caecilius Metellus Creticus werden nichtig gesprochen.


    Gründe:
    ad Hochzeit: Auch wenn man anerkennt, dass durch konkludentes Handeln die Eheform "Confarreatio" gewählt worden sei, so waren als Zeugen nur Ahnenmasken anwesend. Diese werden nicht als Zeugen im Sinne des Gesetzes gewertet, so ist die Hochzeit nichtig zu sprechen.


    ad Verlobung: Eine öffentliche Verkündung einer Verlobung liegt nicht vor, ist aber auch gesetzlich nicht gefordert. Beide Beteiligte widersprechen sich im Erkennen einer Verlobung und unabhängige Zeugen eines solchen Versprechens gibt es nicht. Ein geltend gemachter Verlobungsring wurde nachweislich erst nach der "Hochzeitszeremonie" übergeben und kann nicht als Beweis gewertet werden.


    Das Collegium erkennt es als nötig an das Hochzeitsgesetz zu verbessern und Unstimmigkeiten darin abzustellen. Der Pontifex Maximus beauftragt hiemit den Rex Sacrorum, Gnaeus Fabius Antistes.


    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -
    http://www.imperium-romanum.in…iegelPontifexMaximus.gif_


    /edit: zwar kein admin, dennoch lieb zu antistes... :D

    Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    Was ich tat? Nun ich betrachtete das Ganze und war im moment völlig komplex, dass es jemand wagte einen römischen Bürger auf dem Mercatus wegtragen zu lassen, als ich mich von diesem davon erholt habe, griff ich ein, man weiss nie zu was Vibullius mit Curio gemacht hätte.


    Ihr saht also aus unmittelbarer Nähe, ihr spracht von ein paar Metern, wie der Scribonius abgesetzt wurde. Euer Verharren wenn ein Factiobruder in solcher Weise auf euch zukommt ist da nur zu verständlich, jeder andere wäre genauso perflex gewesen.
    Wusstet ihr zu diesem Zeitpunkt auch warum der Scribonius aus dem Geschäft meines Klienten getragen worden war?

    "Der Verteidiger gibt hiermit seine Absicht zu Protokoll bei der nächsten Äusserung seines Mandanten das Mandat niederzulegen."


    Zitat

    Original von Publius Matinius Agrippa
    Ich war an diesem Tag auf dem Mercatus als ich sah, [..]dass zwei [Bürger] den Bürger Gaius Scribonius Curio weggtragen haben und zwar auf eine unsanfte Art.


    "Wie weit wart ihr vom Scribonius entfernt, als er das erste Mal auf dem Boden abgesetzt wurde und wie äußerte sich die 'unsanfte Art'?"

    "Gaius Scribonius Curio suchte ANTE DIEM IV KAL IAN DCCCLV A.U.C. (29.12.2004/101 n.Chr.) den Pontifex Maximus auf, der darüber die Virgo Maxima Aquilia Flavia Agrippina informierte. Der genauer Wortlaut des infamen Anschlags gegen die Würde und Reputation meiner Mandantin wird wie folgt vorgelegt:"


    Beweisstück Alpha


    Zitat

    Original von Gaius Scribonius Curio
    Wieder trete ich vor dich und wieder ist es keine angenehme Sache, die ich vorbringen muss. Doch es muss sein, auch wenn es gegen ein Mitglied meiner eigenen politischen Richtung geht. Aber ich kann nicht anders, mein Gewissen treibt mich. Erst kürzlich kam mir zu Ohren, dass es in der Casa Decima zu ungebührlichen Aktivitäten kam. Betreffend der Vestalin Matinia Sinona. Es ward viel Alkohol getrunken und wohl viel nackes Fleisch gezeigt. Weiter verweise ich auf gewisse zur Schau getragene Nippel in der ehrenhaften Casa Decima. Als wäre dies nicht genug, kam mir eine sehr alte Äusserung ins Gedächtnis, deren Sinn sich mir erst jetzt langsam zu erschliessen beginnt. Als die da wäre:


    NACHDEM also die Verlobung aufgelöst wurde, spricht sie davon, dass die Karriere nun inzwischen verunmöglicht ist. Was anderes, als der Verlust der Jungfräulichkeit, könnte sie zu diesem Schluss geführt haben? Ich bitte also den Pontifex Maximus und somit den Pater Familias aller Vestalinnen Untersuchungen bezüglich des Umstandes ihrer nun sehr fraglich gewordenen Jungfräulichkeit anzustellen. Weiter wird eine Beurteilung des Verhalten der Sinona im Hause der Gens Decima erbeten, mit der Prüfung, ob Sinona ihre Würdigkeit als Vestalin nicht verwirkt hat.


    "Dieser Vorgang erfüllt den Straftatbestand des Codex Iuridicalis §57.1/2 was wir im Zuge der Verhandlung zu beweisen gedenken."

    § 57 Üble Nachrede
    (1) Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften eine üble Nachrede aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten.


    "Dieser Vorgang erfüllt ebenfalls den Straftatbestand der versuchten Körperverletzung gemäß §7 und §59 des Codex Iuridicalis was wir ebenfalls im Zuge der Verhandlung zu beweisen gedenken."

    § 7 Versuch einer Straftat
    Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt. Der Versuch einer Straftat ist stets strafbar, jedoch kann das Gericht hierbei die Strafe mildern, dies besonders bei freiwilligem Rücktritt von der Tat.
    § 59 Körperverletzung
    Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.
    Explizit ausgenommen sind hier erzieherische Maßnahmen innerhalb des Exercitus Romanus.


    Wenn die Verteidigung den Vorwurf der Verstosses gegen §57 in vollem Umfang eingesteht, wären wir bei der Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Monat und der Zahlung einer Poenale von 5000 Sesterzen an meine Mandantin, bereit die Anklage auf diesen Punkt zu reduzieren."


    Der Vollständigkeit halber legen wir hiermit die Beweisstücke Delta und Phi erneut vor."


    Beweisstück Delta


    Salve Rex Sacrorum Gnaeus Fabius Antistes,
    Sinona hat sich nichts vorzuwerfen und ich werde als Pater Familias und Senator dies auch bezeugen. Es gab in meinem Hause weder ein unzüchtiges noch ein ungebührliches Verhalten. Wein wurde getrunken, aber in Maßen. Die Vestalin Sinona zog sich dann auf ihr Zimmer zurück. Ich denke das dürfte reichen. Ausser unten aufgeführten Personen war niemand anderes anwesend und ich weiß auch nicht, wie Curio zu diesen Informationen kommt, denn alle meine Familienangehörigen und auch das Hauspersonal kämen im Traum nicht auf die Idee von Ereignissen im Hause zu erzählen.
    Vale, Senator Maximus Decimus Meridius


    Beweisstück Phi


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    IUDICATIO


    Das Collegium Pontificale vertreten durch:
    Pontifex Maximus, Lucius Ulpius Iulianus Divi Traiani Filius
    Rex Sacrorum, Gnaeus Fabius Antistes
    Flamen Traianalis, Sextus Helvetius Vindex

    hat, basierend auf dem Codex Religiosus für Recht erkannt:


    Hochzeit und Verlobung von Sinona Matinia mit Quintus Caecilius Metellus Creticus werden nichtig gesprochen.


    Gründe:
    ad Hochzeit: Auch wenn man anerkennt, dass durch konkludentes Handeln die Eheform "Confarreatio" gewählt worden sei, so waren als Zeugen nur Ahnenmasken anwesend. Diese werden nicht als Zeugen im Sinne des Gesetzes gewertet, so ist die Hochzeit nichtig zu sprechen.


    ad Verlobung: Eine öffentliche Verkündung einer Verlobung liegt nicht vor, ist aber auch gesetzlich nicht gefordert. Beide Beteiligte widersprechen sich im Erkennen einer Verlobung und unabhängige Zeugen eines solchen Versprechens gibt es nicht. Ein geltend gemachter Verlobungsring wurde nachweislich erst nach der "Hochzeitszeremonie" übergeben und kann nicht als Beweis gewertet werden.


    Das Collegium erkennt es als nötig an das Hochzeitsgesetz zu verbessern und Unstimmigkeiten darin abzustellen. Der Pontifex Maximus beauftragt hiemit den Rex Sacrorum, Gnaeus Fabius Antistes.


    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -
    http://www.imperium-romanum.in…iegelPontifexMaximus.gif_