Da ich das jetzt nicht genau verstanden habe: Was genau willst du da jetzt regeln, was noch nicht geregelt ist?
Prinzipiell ist der Status eines Freigelassenen etwas höher als der eines Peregrinus. Rechtlich gesehen hat er dieselben Rechte wie ein Peregrinus, plus zusätzlich das ius comercii und das conubium. Das heißt, sie konnten eine nach römischem Recht gültige Ehe eingehen (und dürfen auch einen römischen Bürger heiraten) und sich in die Bürgerlisten eintragen lassen. Dadurch konnten sie selber zwar nciht wählen (da kein römischer Vollbürger und Freigeborener), aber ihre Kinder (oder spätestens ihre Enkel).
Das heißt, für den Libertinus selber war der Stand an sich vielleicht nicht ganz so wertvoll. Er war immer noch mit seinem Herrn untrennbar verbunden und musste dessen Klient sein. Wenn er sich als undankbar erwies, konnte unter manchen Umständen die Freilassung auch rückgängig gemacht werden (beispielsweise, wenn ein Mann seine Sklavin freiließ, damit er diese heiraten konnte, und die dann Freigelassene ihn nach der Freilassung nicht heiraten wollte. Dann wurde sie wieder seine Sklavin).
Aber für die Zukunftsplanung war das vor allem wertvoll. Man konnte eheliche Kinder zeugen, die dann eben keine Sklaven waren, sondern freigeborene Menschen mit römischem Bürgerrecht = römische Bürger.
Ich hoffe, das hat dir jetzt erstmal weitergeholfen