Beiträge von Secundus Flavius Felix

    Ich werde dies morgen zur Abstimmung bringen; man beachte den an mehreren Stellen veraenderten Satzbau und die an den Codex Universalis angegliche Formatierung:


    Lex Germanica Servitium


    §1 Haltung von Sklaven
    (1) Jedem Bürger ab dem Stand des Ordo Equester ist es erlaubt, Sklaven zu halten.
    (2) Der Besitzer eines Sklaven kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.
    (3) An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
    (3.1) An den Saturnalien bewirten, bedienen die Herren ihre Sklaven.
    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    (4.1) Die Kinder die aus dieser Verbindung hervorgehen gehören dem Besitzer der Mutter.
    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
    (5.1) z.B. als Beamte, die die Eingaben von Bürgern bearbeiten und Anweisungen des Imperators weitergeben.
    (5.2) Sklaven können nicht Ämter des Cursus Honorum inne haben.


    §2 Freilassung von Sklaven
    (1) Ein Sklave kann für geleistete Dienste freigelassen werden.
    (2) Ein Sklave kann sich freikaufen.
    (2.1) oder freigekauft werden.
    (2.2) Den Preis legt der Besitzer fest.
    (2.3) Der Preis richtet danach wie lange der Sklave im Dienste seines Herren war und nach der Leistung die er erbracht hatte.
    (3) Ein Sklave hat seinem ehemaligen Herren weiterhin Anerkennung zu schulden.
    (3.1) Er muß ihn im öffentlichen Leben unterstützen, und eine gewissen Anzahl von Tagen die sein ehemaliger Herr festlegen kann für diesen arbeiten.
    (4) Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.
    (5) Freigelassenen ist das Bürgerecht zu verwehren, wenn sie:
    (5.1) in Ketten gelegt wurden
    (5.2) gefoltert wurden.
    (5.3) ein Brandmal tragen
    (5.4) als Gladiatoren kämpften
    (6) Die in § 2.5 genannten Freigelassenen können aber nach Monaten des Gehorsams und guten Benehmens die volle Staatsbürgerschaft erhalten.
    (6.1) Ob sie letztendlich die Staatsbürgerschaft erhalten wird von Senat festgelegt.
    (7) Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger.

    Die Bemessungsgrundlage wird ermittelt aus Barvermögen abzüglich zu entrichtende Betriebskosten.


    Dies ist deswegen so, weil sich arme Bürger beschwert hatten sie müssten das für die Betriebskosten notwendige Geld am Wochenende am Konto lassen (und dafür Steuern zahlen), während Empfänger umfangreicher Gehälter für die anfallenden Betriebskosten das unversteuerte Gehalt hernehmen können.


    Das reine Barvermögen als Bemessungsgrundlage zu verwenden hätte zur Folge:
    - Empfänger hoher Gehälter werden bevorzugt
    - Bürger ohne/mit geringem Gehalt zahlen bis zu 40% mehr effektive Betriebskosten


    /edit: Das Geld für die Betriebskosten fließt auch in den Staatshaushalt ein, Anton.

    Erst durch § 2 erschloss sich mir was ein Ulpianum vielleicht sein könnte... :)


    Die 2. Variante des § 3 gefällt mir besser.


    Und dann hab ich noch einen grammatikalischen Korrekturvorschlag: Der Singular von Eques ist Eques, nicht Equites ;)

    Nein. Nur wenn du deinen Familienmitgliedern befiehlst umzusiedeln (die Macht hast du).


    /edit: Als Soldat hast du allerdings nicht die Möglichkeit deinen Wohnsitz selbst zu wählen - du wohnst im Castellum deiner Einheit!

    Sim-Off:

    Als Spielleitung (keine Lust mich jetzt anders einzuloggen):


    Wenn du dich einer Gens anschließen willst, kannst du das Bürgerrecht gern behalten.
    Da du aber eine neue Gens gründen willst und noch keine 2 Monate hier bist hast du dich an das zu halten, was auch Neubürger betrifft.


    Sonst würde sich jeder der eine eigene Gens will zuerst in eine bereits bestehende aufnehmen, sich nach 2 Wochen rausschmeissen lassen und dann auf "Hey ich bin bereits Bürger" kommen. Und wofür haben wir dann unsere Gensgründungs-Regelung?

    Das ist deshalb weil du so geschickt dein Konto darauf hingebogen hast keine Steuern zu zahlen dass du bei der regulären Steuereintreibung auch keine bezahlt hast.
    Ich habe die 2. Eintreibung rückgängig gemacht, wo es nur eine gab - tja, blöd gelaufen.
    Wenn ich mir deinen Kontostand so ansehe würd ich aber meinen dass du damit leben kannst.

    So, jeder sollte nun an seinem Konto eine Transaktion mit Beschreibung "Korrektur" finden, mittels welcher der (hopefully) "richtige" Kontostand wiederhergestellt wurde.


    Folgende Scherzkekse haben das Geld, das sie zuviel erhalten haben, bereits verprasst, verliehen oder anderweitig angelegt:



    Bis zum Samstag, 4. Dez., sind die Fehlbeträge an das Konto "Zwischenlager" (Kontorn. 1002) zu überweisen; die Überwachung obliegt den Aedilen, Bestrafung überlegen wir uns erst wenn irgendjemand das Geld nicht zurücküberwiesen hat.