Beiträge von Secundus Flavius Felix


    ABSTIMMUNG
    DECRETUM SENATUS



    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:
    angenommen


    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
    von 60% des Senates wurde mit 6 von 8 Stimmen erreicht.



    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft.



    Der Imperator wünscht, dass sich der Senat mit folgendem Änderungsvorschlag auseinandersetzt:


    § 39.1 Politische Sabotage und Spionage
    (1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter 2 Monaten oder mit Geldstrafe nicht unter 800 Sz. bestraft wird, wer im Auftrag oder für eine Factio mittels Gewalt, Drohung mit Gewalt, List oder Bestechung in eine andere Factio eindringt um sich in den Besitz interner Informationen dieser Factio zu bringen um dadurch einen politischen Vorteil für eine Factio zu erwirken oder der anderen Factio zu schaden.
    (1.1) Unter Spionage fällt auch das Veröffentlichen von factiointernen Diskussionen, Entscheidungen, Bündnissen und Plänen ohne die Zustimmung des jeweiligen Pater Factionis. Hier muss keine Fremdeinwirkung von Außen durch Geldangebote, Drohungen oder anderweitige Gründe gegeben sein.

    Lex de sponsionibus et aleis


    § 1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel
    (1) Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
    (2) Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.


    § 2 Verbot von Wetten und Glücksspiel
    (2.1)Im römischen Reich sind jegliche gewerbsmäßigen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.
    (2.1.1) Davon ausgenommen sind diejenigen Körperschaften, welche über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizenz kann auch durch den Senat vergeben werden). Diese gestattet das gewerbsmäßige Ausrichten von Wetten und Glückspielen.


    § 3 Strafen
    (3.1) Strafen für den Verstoß gegen § 2.1.
    Ein Vergehen gegen den § 2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Sesterzen bestraft; ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden.


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Secundus Flavius Felix
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Cicero Octavius Anton
    Adria Vinicia
    Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Flavia Messalina Oryxa
    Marcellus Claudius Macrinius
    Medicus Germanicus Avarus


    Diese Abstimmung läuft mindestens 2 Tage, um den abwesenden Senatoren die Anreise zu ermöglichen.


    /edit: Senator Avarus erschien (verspätet :D) im Senat, um seine Stimme abzugeben.

    Lex Germanica Servitium


    §1 Haltung von Sklaven
    (1) Jedem Bürger ab dem Stand des Ordo Equester ist es erlaubt, Sklaven zu halten.
    (2) Der Besitzer eines Sklaven kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.
    (3) An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen.
    (3.1) An den Saturnalien bewirten, bedienen die Herren ihre Sklaven.
    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    (4.1) Die Kinder die aus dieser Verbindung hervorgehen gehören dem Besitzer der Mutter.
    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
    (5.1) z.B. als Beamte, die die Anliegen von Bürgern bearbeiten oder Anweisungen des Imperators weitergeben.
    (5.2) Sklaven können nicht Ämter des Cursus Honorum inne haben.


    §2 Freilassung von Sklaven
    (1) Ein Sklave kann für geleistete Dienste freigelassen werden.
    (2) Ein Sklave kann sich freikaufen.
    (2.1) oder freigekauft werden.
    (2.2) Den Preis legt der Besitzer fest.
    (2.3) Der Preis richtet sich danach wie lange der Sklave im Dienste seines Herren war und nach der Leistung die er erbracht hatte.
    (3) Ein Sklave hat seinem ehemaligen Herren weiterhin Anerkennung zu schulden.
    (3.1) Er muß ihn im öffentlichen Leben unterstützen, und eine gewissen Anzahl von Tagen die sein ehemaliger Herr festlegen kann für diesen arbeiten.
    (4) Nach 5 Monaten erhält ein freigelassener Sklave das volle Bürgerecht.
    (5) Freigelassenen ist das Bürgerecht zu verwehren, wenn sie:
    (5.1) in Ketten gelegt wurden
    (5.2) gefoltert wurden.
    (5.3) ein Brandmal tragen
    (5.4) als Gladiatoren kämpften
    (6) Die in § 2.5 genannten Freigelassenen können aber nach Monaten des Gehorsams und guten Benehmens die volle Staatsbürgerschaft erhalten.
    (6.1) Ob sie letztendlich die Staatsbürgerschaft erhalten wird von Senat festgelegt.
    (7) Ist eine Sklavin zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes in Freiheit, und wird danach wieder versklavt, so ist das Kind trotzdem ein freier Bürger.


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Secundus Flavius Felix
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Cicero Octavius Anton
    Adria Vinicia
    Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Flavia Messalina Oryxa
    Marcellus Claudius Macrinius


    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Diese Abstimmung läuft mindestens 2 Tage, um den abwesenden Senatoren die Anreise zu ermöglichen.

    Zur Abstimmung steht folgende Erweiterung des Codex Universalis (Änderungen blau hervorgehoben):


    § 45 Gültigkeit
    (1) Die Wahl ist gültig wenn 50% des wahlberechtigten Volkes ihre Stimme abgegeben haben.
    (2) Gewählt wurde, wer nach einfacher Mehrheit bestimmt ist.
    (3) Bei nur einer zur Wahl stehenden Person wird für oder wider diese gestimmt, auch hier entscheidet das einfache Mehrheitsvotum.
    (4) Bei Stimmengleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt.
    (4.1) Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet das Los.


    Anwesende stimmberechtigte Senatoren


    Secundus Flavius Felix
    Spurius Purgitius Macer
    Marcus Vinicius Hungaricus
    Cicero Octavius Anton
    Adria Vinicia
    Quintus Caecilius Metellus Creticus
    Flavia Messalina Oryxa
    Marcellus Claudius Macrinius


    Damit ist der Senat beschlussfähig.


    Diese Abstimmung läuft mindestens 2 Tage, um den abwesenden Senatoren die Anreise zu ermöglichen (nicht dass sie nötig wäre :D)

    Der Paragraph zur Wahl:


    § 45 Gültigkeit
    (1) Die Wahl ist gültig wenn 50% des wahlberechtigten Volkes ihre Stimme abgegeben haben.
    (2) Gewählt wurde, wer nach einfacher Mehrheit bestimmt ist.
    (3) Bei nur einer zur Wahl stehenden Person wird für oder wider diese gestimmt, auch hier entscheidet das einfache Mehrheitsvotum.


    dazukommen würde:


    (4) Bei Stimmengleichstand wird eine Stichwahl durchgeführt.
    (4.1) Ist eine Stichwahl nicht möglich, entscheidet das Los.


    Sim-Off:

    Faule Säcke!

    Lex de sponsionibus et aleis


    § 1 Definition der Begriffe Wette und Glücksspiel
    (1) Glücksspiele sind Spiele, deren Ausgang im Wesentlichen vom Zufall abhängig ist und nicht vom Geschick und den Entscheidungen der Spieler. Es wird hierbei um Geld gespielt.
    (2) Um eine Wette handelt es sich wenn eine oder mehrer Personen einen Geldbetrag auf den Ausgang eines bestimmten Ereignisses oder einer bestimmten Begebenheit setzen und eine andere Person oder mehrere andere Personen dagegenhalten und einen Geldbetrag auf einen anderen Ausgang desselben Ereignisses setzen.


    § 2 Verbot von Wetten und Glücksspiel
    (2.1)Im römischen Reich sind jegliche gewerbsmäßigen Wetten und Glückspiele unter Strafe verboten.
    (2.1.1) Davon ausgenommen sind diejenigen Körperschaften, welche über eine kaiserliche Lizenz verfügen (die Lizenz kann auch durch den Senat vergeben werden). Diese gestattet das gewerbsmäßige Ausrichten von Wetten und Glückspielen.


    § 3 Strafen
    (3.1) Strafen für den Verstoß gegen § 2.1.
    Ein Vergehen gegen den § 2.1. wird mit einer Geldstrafe zwischen 500 und 6000 Sesterzen bestraft; ersatzweise kann eine Haftstrafe von bis zu 2 Monaten verhängt werden.


    Der Strafen-Teil bezog sich auf inexistente Paragraphen; ich habe den härteren hergenommen und auf auf den richtigen Paragraphen angewandt.


    Zum Strafmaß: Sind 2 Monate angebracht?


    Sim-Off:

    Wie verfahren wir bei den Gesetzen? Wird da ein SimON oder SimOFF-Strafmaß angegeben? Wie wird das umgerechnet? Und gibt es generell einen Maßstab dafür wie Geldstrafen in Freiheitsstrafen umgewandelt werden können? Hungi??

    Ich habe folgende Paragraphen abgeändert:


    Zitat

    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen.
    (4.1) Die Kinder die aus dieser Verbindung hervorgehen gehören dem Besitzer der Mutter.
    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten.
    (5.1) z.B. als Beamte, die die Anliegen von Bürgern bearbeiten oder Anweisungen des Imperators weitergeben.
    (5.2) Sklaven können nicht Ämter des Cursus Honorum inne haben.


    5.1 habe ich nicht vollständig verstanden; sagt der Paragraph noch das aus was er aussagen soll?


    Alles andere als dass Sklavenkinder in den Besitz des Eigentümers ihrer Mutter übergehen ist meiner Meinung nach inpraktikabel.


    Sind diese Änderungen für den Urheber des Gesetzes tragbar?
    Gibt es weitere Meldungen zum Thema?