Beiträge von Secundus Flavius Felix

    Hm. Batiatus war doch der kürzlich verstorbene Aurelier. Wieso schrieb der mich in sein Testament? Nochmal Hm.


    "Braver Konon."


    Doch jetzt war es höchste Zeit ins Caldarium weiterzusausen - mir wurde schon langsam kalt.


    "Sica, zeig ihm wo das Schlaflager... nein, bring ihn in den Stall. :D
    Und halt ein Auge auf unser neues Spielzeug!"


    Mit diesen Worten trat ich in die dampfenden Schwaden des Nachbarraumes.

    Ich betrachtete aufmerksam die vielen Quadratzentimeter Haut des Sklaven, zählte in Gedanken wieviele rote Striemen nebeneinander Platz hätten, ohne ineinander zu verschwinden. Das hob die Laune etwas.


    "Guut. Und wer war dein vorheriger Herr? Wer Konons alter Herrr?"


    Sim-Off:

    Im Lateinischen lässt sich der letzte Satz so formulieren dass die Frage nicht als Frage nach einem alten Mann aufgefasst werden kann. (Nur mal sicherheitshalber angemerkt. :D)

    Der doch relativ kleine Raum hallte vom Gedröhne wider, das ein wandelnder Fleischklops von sich gab. Ich hielt mir die Ohren zu und zeigte dann auf den Urheber.


    "Du! Ruhe!"


    Ich wollte ins Caldarium. Dringend. Allein. Sfz.


    "Wo kommt ... das Ding da her, Sica?"

    Ich saß gerade im Tepidarium - zu lange, wahrscheinlich schon - und hing gerade spannenden Gedanken (*) nach, als plötzlich jemand gegen die Tür klopfte. Der Lautstärke nach war es keine Sklavin. Seufzend setzte ich mich in eine aufrechtere Position. Das Caldarium würde warten müssen.


    "Jaaaaaaa!?"



    Sim-Off:

    (*) wer mehr über diese Gedanken wissen will braucht sich nur als Sklave anmelden und in meinem Besitz kommen....

    Konon, ich glaub du wärst genau die richtige Herausforderung für mich.


    Ein Holzschnitzer mag auch kein Pressholz, sondern natürlich gewachsenes Holz, das dann auch seine Eigenheiten hat. Knorrig und so.


    Vom atmenden Fleischbällchen zum Zeugen-Jehovas-Abwimmler...
    Es geht einfach nichts über slave-shaping! :D

    Ein Aquädukt? Hmm...


    "Nein, lass mal. Deine Legio soll ja auch noch ein bisschen Zeit zum Kampftraining übrig haben. Später vielleicht, ... hmm... korsisches Trinkwasser wär doch was für Rom, findest du nicht? :D"


    Der Becher wurde einfach immer zu schnell leer, ich ließ ihn wieder nachfüllen.


    "Korsisches Trinkwasser... Nicht dass das Wasser so besonders gut wäre, aber korsisches Wasser... "


    Ich hüstelte. War wohl gedanklich etwas abgedriftet.


    "Apropos Trinkwasser, ich habe Gerüchte über vergiftetes Wasser vernommen, meine Berichte darüber sind aber sehr vage. Weiß die Legion mehr darüber?"

    Ich möchte gemeinsam mit der italienischen Curia folgende Änderungsvorschläge an der Lex Provincialis vorschlagen:


    § 11 Praefectus Vehiculorum
    (2) Er wird vom Vorstand des Cursus Publicus (vorher: Statthalter) ernannt und untersteht diesem.


    § 12 Tabellarius Dispositus
    Die Tabellarii Dispositi sind die Boten des Imperium Romanum. Sie bringen offizielle Nachrichten von Militär, Cultus Deorum und Provinzverwaltung in andere Provinzen und unterstehen dem Praefectus Vehiculorum. Gegen Gebühr wird auch Privatkorrespondenz transportiert.


    § 21 Zusammensetzung
    (3) Jede Stadt darf (vorher: zwei) Abgeordnete in die Curia Provincialis entsenden. Dabei kann der Statthalter jeder Stadt abhängig von ihrer Einwohnerzahl 1-3 Sitze zusagen. (vorher: Diese) Die Abgeordneten werden gewählt und haben eine Amtszeit von 3 (vorher: 2) Monaten.


    § 22 Gesetzgebung
    (3) Um Decreta Provincialia ratifizieren zu können, (vorher: beschlussfähig zu sein) muss die Curia Provincialis aus mindestens 5 (vorher: 4) Abgeordneten bestehen.


    § 27 Ablauf der Wahl
    (3) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, legt der Wahlleiter in Absprache mit den Duumviri den Wahltermin fest. Dies geschieht mindestens 2 (vorher: 3) Wochen vor der Wahl und mit Einverständnis des Statthalters.
    (5) Werden Ämter der Stadtverwaltung oder Abgeordnete der Curia Provincialis gewählt, sind die Kandidaturen in der betreffenden Stadt bekanntzugeben. Dies erfolgt (vorher: frühestens 2 Wochen vor der Wahl,) spätestens 1 Woche vor der Wahl, andernfalls wird der Kandidat nicht angenommen (Sonderzulassung durch den Statthalter)
    (10) Wenn die Anzahl der Kandidaten die Zahl der ausgeschriebenen Plätze nicht übersteigt, muss keine Wahl stattfinden.


    § 28 Gültigkeit der Wahl
    Entfernt: (3) Die Wahl ist gültig, wenn mehr als 50% der wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgegeben haben.


    Kommentare:


    Grauer Text wurde weggelassen, blauer Text kam hinzu.


    §§ 11-12: Die Diskussion hierzu wurde bereits an anderer Stelle geführt.


    § 21 Abs 3 Satz 2: Zwei Abgeordnete pro Stadt ist viel zu unflexibel. Während die Abgeordneten der Städte mit 1 Einwohner sich teilweise nicht mal selbst wählen ist z.B. Rom unterrepräsentiert. (simoff: Die Spielleitung wird den Statthaltern vorschlagen wie viele Plätze bei welcher Einwohnerzahl zu vergeben sind. Diskussion dazu im Statthalter-Board.)


    § 21 Abs 3 Satz 3: Das ist ein Wunsch meiner Curia, was sagen die anderen Statthalter dazu?


    § 27 Abs 3: Innerhalb von 3 Wochen können die Einwohnerzahlen kleiner Städte sehr stark fluktuieren. Daher wäre ein kürzerer Zeitrahmen besser.


    § 27 Abs 10: Aufwandsersparnis. Außerdem erspart es peinliche Aktionen, siehe Didia Sinona die ich in die Curia aufnahm obwohl sie bei der Wahl mehr Gegenstimmen als Stimmen erhielt.


    § 28 Abs 3 wird entfernt.


    Was ist die Meinung des Senates, vor allem der Statthalter, hierzu?
    Ich werde diese Änderungsvorschläge außerdem meiner hispanischen Amtskollegin zuschicken.



    /edit: rotgeschriebenes