Beiträge von DIVUS IULIANUS

    Secundus Flavius Felix dixit:

    Sim-Off:

    Ein Sim-Off-Aspekt der Ämter ist z.B. dass der Quaestor Urbanus die Einhaltung der Reiseregeln beachten soll. Das ist sogar sehr Sim-Off


    Das ist mir klar, aber wo wird das in obigen Punkten auch nur im geringsten berührt?

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Eide alle alternativ verwendet werden können?
    Nein, alle zusammen.


    Oder gibt es für bestimmte Ämter verpflichtende Vorgaben? Zum Beispiel sollte bei einem Priester die Betonung der Götter nicht fehlen, ein Soldat statt dessen eher auf den Imperator selbst,
    Dieser Eid gilt NUR für Magistrate. Soldaten haben sogar schon bei uns einen eigenen.

    Viel Spaß dabei und komm bald wieder. :)


    Nur mal so nebenbei. Im Deutschen gibt es zwar die Umlaute ä, ö, ü, aber wir nutzen die bei weitem nicht so oft. ;)
    Fast immer wenn ihr ein ü, ä oder ö setzt, dann setzt lieber ein u, a oder o. :)

    Sim-Off:

    Publius Tiberius Lucidus dixit:
    Ich würde in der in der Gerichtshalle einen erklärenden Beitrag hinsetzen, wichtig machen und gut. Dort steht dann die Übersetzung und wie und wann der Eid eingesetzt wird.


    Warum grade Gerichtshalle? Forum Publicum wäre doch besser, oder?


    - Generalsiegel in den COD UNI einbauen
    - Codex reformieren: Gerichtliche Immunität von Magistraten
    - Stimmengleichheit bei Wahl des Princeps Senatus
    - Wahlperiode zentral definieren im Codex(nicht bei jedem stehend, denn bis jetzt ja immer die selbe)
    - evtl. Verlängerung der Periode


    Sim-Off:

    Sorry Felix, aber hier ist absolut nichts SimOff, ich sehe hier GAR NICHTS ....



    - Generalsiegel in den COD UNI einbauen
    Hierbei soll schlicht auf das Recht der Nutzung des selbigen durch alle Magistrate im Codex hingewiesen werden.


    - Codex reformieren: Gerichtliche Immunität von Magistraten
    Der Punkt ist ja kontrovers. Linie war ca. im Amte alle immun, Anklage erst nach Ende der Amtszeit möglich, bei wirklich schweren Verbrechen und einigermaßener Beweislage Amtsentfernung durch den Imperator (Prüfung der Beweise durch IUD TER), dann Anklage. Meinungen dazu?


    - Stimmengleichheit bei Wahl des Princeps Senatus
    Hier soll schlicht bei der Amtsbeschreibung des PS angefügt werden, dass wenn ein Kandidat nun etwa 5 Pro- und 5 Contra-Stimmen erhält, dann ist er abgelehnt.


    Sim-Off:

    Weder wird hier für normale Wahlen etwas bestimmt, noch für Abstimmungen zu Decreten, denn unnötig:


    Annahme 11 Senatoren: (ungerade)
    11* 60/100= 6,6 ergo 7 Senatoren müssen zustimmen
    (mathematische Rundung wurde früher beschlossen)


    Annahme 10 Senatoren: (gerade)
    10* 60/100= 6 ergo 6 Senatoren müssen zustimmen


    Diese Zahl Senatoren muss ja sagen, und fertig.
    Patt ist doch gar nicht möglich, nur eben bei der PS-Wahl. Weiter nichts .....


    - Wahlperiode zentral definieren im Codex
    Unter jedem Magistrat steht die Wahlperiode, die ist aber bei allen völlig gleich, ergo will ich nur einen Zentralparagraghen haben, wo diese definiert ist und fällt bei den Magistraten weg.


    - evtl. Verlängerung der Periode
    Derzeit 2 Monate, es wurde hier und da anderes gefordert, man möge diskutieren.



    Sim-Off:

    Und wo das jetzt SimOff-Aspekte hatte, will ich mal wissen ....


    ANTRAG AUF DECRETUM SENATUS


    Hiermit stelle ich den Antrag an den Senat folgendes mittels Decretum Senatus zu erlassen und in den Codex Universalis einzugliedern:



    AMTSEID / IVS IVRANDVM
    =======================


    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.


    --------------------------


    Ego, ____________________ (VL-Name) hac re ipsa decus Imperii Romani me defensurum, et semper pro Populo Senatuque Imperatoreque Imperii Romani acturum esse sollemniter iuro.


    Ego, ____________________ (VL-Name) officio ____________________ (Amtsbezeichnung) Imperii Romani accepto, Deos Deasque Imperatoremque Romae in omnibus meae vitae publicae temporibus me culturum, et Virtutes Romanas publica privataque vita me persecuturum esse iuro.


    Ego, ____________________ (VL-Name) Religioni Romanae me fauturum et eam defensurum, et numquam contra eius statum publicum me acturum esse, ne quid
    detrimenti capiat iuro.


    Ego, ____________________ (VL-Name) officiis muneris ____________________ (Amtsbezeichnung) me quam optime functurum esse praeterea iuro.


    Meo civis Imperii Romani honore, coram Deis Deabusque populi romani, et voluntate favoreque eorum, ego munus ____________________ (Amtsbezeichnung) una cum iuribus, privilegiis, muneribus et officiis comitantibus accipio.


    Gemäß
    CODEX UNIVERSALIS
    PARS SECUNDA – GESETZGEBUNGSVERFAHREN
    SUBPARS TERTIA – DECRETUM SENATUS
    gilt:


    "Stimmberechtigt sind bei der Abstimmung alle Vollsenatoren der Curie, ausgenommen sind der Imperator Caesar Augustus und jeder Beisitzer des Senates. Um das Decretum Senatus als solches zu erlassen und zu ratifizieren müssen 60% der Vollsenatoren dem Gesetzentwurf zustimmen. Sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden gilt das Gesetz oder die Weisung in dieser Form als gescheitert."


    Somit bitte ich die Senatoren mit ja, nein oder Entaltung abstimmen.



    Sim-Off:

    Problem ist hier die Deutschübersetzung. In den Codex könnte sie in Klammer rein und auch bei der Nutzung wäre sie sinnvoll, da das ja sonst keiner rafft. Wie wollen wir das machen? Immer ein SimOff-feld bei der Vereidigung vorschicken, asl erklärung oder jeweils auch mit Klammer oder ähnlich?


    Maximus Decimus Meridius dixit:


    zuerst bitte ich um persönliche Zustellung der vermeintlichen Beweismittel, welche die Anklage vorzuweisen hat, damit ich meine Verteidigung optimal vorbereiten kann. Es kann nicht sein, dass einem Verteidiger diese vorenthalten werden.
    Dies wird veranlasst.


    Die Anklage gegen den Beschuldigten Lucullus Ambrosianus Dicus lautet auf Diebstahl nach Paragraph 17, 1 und 2.


    Punkt 2 kann besten Wissens von vornherein ausgeschlossen werden, da eine Mitgliedschaft in einer Bande, und die Beteiligung einer Bande an dem vermeintlichen Diebstahl weder angezeigt noch nachgewiesen wurde.
    Es gibt dafür keinerlei Anzeichen, das ist korrekt.


    Ich zitiere nocheinmal den hauptsächlichen Anklagepunkt:


    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Monat oder mit Geldstrafe bestraft.


    Der Schwerpunkt dürfte hier auf dem Begriff der "Absicht" liegen. Hat der Angeklagte absichtlich sich eine Sache rechtswidrig angeeignet, oder war es statt dessen nicht vielmehr ein Versehen? Ein Versehen begründet auf der Problematik, nicht über ausreichend Sprachkenntnisse zu verfügen, um das Angebot der Factio Russata richtig einzuordnen?
    Dies sagte der Beklagte aus, ja. Und es ist durchaus nachvollziehbar, aber mich stört der Punkt etwas, warum er sich nicht wunderte alles für 0 Sz "erworben" zu haben?


    Nun, wertes Gericht, die Absicht dürfte meinem Madanten kaum nachzuweisen sein, und wie aus seinen Aussagen zu entnehmen ist, handelt es sich tatsächlich nur um ein Missverständnis.


    Eine Straftat in der Tat! Wir wollen hier nichts beschönigen, denn die Factio Russata wurde bestohlen, das Brot wurde entwendet. Doch eine Straftat aus einem Missverständnis heraus, eine Straftat aus Versehen, eine Straftat, welche weder in ihrer Intention noch Entstehung beabsichtigt war.


    Mein Mandant plädiert im Sinne der Anklage auf "Nicht schuldig", da der Tatbestand der "Abischt!" nicht nachgewiesen werden kann.


    Ich beantrage daher um die Sache aus der Welt zu schaffen einen Vergleich mit der Seite der Ankläger, der Schaden wird wieder gut gemacht, der Angeklagte bekennt seinen Fehler, die Factio Russata stellt das Verfahren ein.
    Diese Handlungsweise wird auch vom Gericht angestrebt.


    Nachdem bereits ein uns namentlich nicht bekannter Senator um ein Verfahren herumkam, dürfte es nicht im Interesse der Factio Russata liegen sich nun unbarmherzig an der Verurteilung eines ansonsten rechtschaffenen und vorbildlichen Plebejers zu profilieren.



    Ich bitte nun den Vertreter der Factio Russata in dieser Verhandlung zum Vergleichsangebot des Beklagten Stellung zu nehmen.

    Zitat

    Maximus Decimus Meridius dixit:
    Staatsanwalt? Ich denke in Rom machten das immer die Kläger! Also im Falle einer Privatklage natürlich der Kläger bzw. dessen Rechtsbeistand, im Falle einer Klage durch den Staat ein dazu gewählter Ankläger. Kann ein Senator sein, oder sonst ein Magistrat, je nachdem, wen der Imperator, bzw. der Senat dazu beruft.


    Perfekt, werde ich A so machen und B wird das so fixiert werden.

    Maximus Decimus Meridius dixit:


    zu 1.) Verhaftung und Rechtssprechung


    in den Provinzen:


    a) Anklage ist bei dem zuständigen Proconusl einzureichen
    b) Verhaften kann nur die zuständige Exekutive (Legion)
    entweder auf Anweisung des Proconsuls
    oder bei Gefahr in Verzug durch die zuständige Exekutive (Legion)
    c) als Stellvertreter des Proconsuls agiert der Befehlshaber der jeweiligen Legion
    Klingt gut. :)


    Logischerweise müssen sich besagte Personen an das Römische Recht halten und bei Missbrauch verantworten.


    In Rom selbst übernimmt das ganze dann statt der Legion die CU, bzw. falls es sich um die Sicherheit des Imperators handelt natürlich auch die PC.
    Gut. :)


    zu 2.) Rechtssprechung gegen nicht existente Personen:


    Rechtsprechen kann IMMER nur der entsprechende Amtsträger.
    Innerhalb der Legionen gilt das Militärgesetz.


    Im konkreten Fall würde ich vorschlagen, einfach auf die Sache/ Konstruktion der Geschichte einzugehen:


    Bedeutet: Der zuständige Befehlshaber der Legion rückt mit einem Trupp an, fordert die Herausgabe der beiden Legionäre, überstellt diese dem Militärrecht (damit verschwinden sie in der Versenke), bestraft die Selbstjustiz nach gängigen Mittel: Androhung juristischer Mittel + Verwarnung, wenn Kooperation ausbleibt, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt Arrest betreffender Zivilisten.


    Ich denke, wenn das so verbalisiert wird bleibt denen in Britannien nichts weiter übrig als mitzuziehen. Eine Selbsjustiz, noch dazu an Angehörigen der römischen Truppen kann kein Befehlshaber durchgehen lassen.


    Mein Vorschlag daher: Mitspielen und die nötigen Schritte ergreifen, die man ergreifen müsste, wenn es sich tatsächlich so verhielte.


    In diesem Sinne auch der Vorschlag, endlich ein Militärrecht zu entwerfen. Die Frage ist nur: Wer hat Zeit und Akribie genug um dieses Mamutunterfangen in Angriff zu nehmen?
    Interesse ja, Zeit, nein. ;)

    Zitat

    Secundus Flavius Felix dixit:
    Ich vertrete schon seit längerem die Meinung, dass einem oder mehreren Legions-Offizieren der Polizei-Auftrag für ihre Provinz gegeben werden soll. Dieser Offizier trägt dann zusätzlich zu seinem Rang den Titel "Regionarius" und ist für die Aufgaben zuständig, die in Rom/Italia die CU und Vigiles verrichten. Dazu gehört unter anderem das Verhaften von Personen.


    Zustimmung. :)

    Marcus Vinicius Hungaricus dixit:


    Folgendes ist mir dabei aufgefallen: Laut den Berichten sollen 2 Militärangehörige den Mord begangen haben. Vermis hat beide gestellt und hält sie gefangen. Vermis ist ein Zivilist und hätte dazu keine Befugnis. Mir fehlt daher:


    1. Daß nur dazu Ermächtigte jemanden verhaften und arrestieren dürfen, wer dies darf (ich schlage vor: Angehörige des Militärs, sowie in Rom die CP und CU) und wer die Anweisung dazu geben darf (in der Regel der Kommandierende der jeweiligen Einheit bzw. deren Stellvertreter).
    Amtsanmaßung gibt es ja schon, die Definition der Handelnden kann noch rein, ja.


    2. Daß ein Zivilist keine Selbstjustiz machen darf und die Freiheit entziehen nur bei Notwehr und Nothilfe darf.
    Ist dann oben mit drin, oder?
    Notwehr ist drin, ob ich Nothilfe reingenommen hab, weiß ich gar nicht mehr. ;)


    Sim-Off:

    Und kommen wir zu Punkt 3:
    So wie es derzeit aussieht, planen Vermis und Cartonensis ein Gerichtsprozess gegen jene Mörder - an und für sich ja durchaus richtig, aber meines Wissens nach existieren diese Mörder nicht als ID. Wie kann man gegen jemanden prozessieren, der nicht existiert?
    Man muss sie simulieren, nicht unbedingt auch als ID. Nur mein Problem ist, WER sagt und bestimmt das was sie sagen? z.B. die Kläger dürften, stellt Euch vor, er simuliert, dass der Täter aussagt von Caesar bezahlt und angewiesen worden zu sein (was wohl unter der Hand so gedacht wurde, btw), das wäre simOn eine schwere Sache, aber völlig willkürlich, so könnte man im IR JEDEN zerstören wenn man wollte.

    Zitat

    Cicero Octavius Anton dixit:
    ich find eder Eid ist sehr gelungen!


    Als ich nach der letzten Wahl einen arbat habe ich mir genau das vorgestellt!


    Da freue ich mich schon auf die nächste Wahl und die anschließende feierliche Vereidigung auf Kaiser und Rom.


    Ich ebenso, wenn man so will warst Du ergo Initiator dieser Neuerung. ;)


    Zitat

    König von Tylus dixit:
    Schön!! Dann gebe ich das Schicksal des Eides in eure Hände, werter Imperator. :]


    Ich danke und werde entsprechend handeln. :)



    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    ERHEBE ICH DEN:
    PEREGRINUS
    GAIUS TALLIUS PRISCUS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XIV KAL IUL DCCCLIV A.U.C. (18.6.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    PROBATUS
    LEGIO I TRAIANA PIA FIDELIS



    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT





    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    ERHEBE ICH DEN:
    PEREGRINUS
    QUINTUS CAECILIUS METELLUS CRETICUS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XIV KAL IUL DCCCLIV A.U.C. (18.6.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    COLONUS
    PROVINCIA ITALIA



    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT





    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    ERHEBE ICH DEN:
    PEREGRINUS
    ALIUS THULANIUS TANCREDIUS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XIV KAL IUL DCCCLIV A.U.C. (18.6.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    NAUTA
    CLASSIS ROMANA



    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT





    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -




    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI



    ERHEBE ICH DEN:
    PEREGRINUS
    TITUS VICUS ORPHANUS



    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM XIV KAL IUL DCCCLIV A.U.C. (18.6.2004/101 n.Chr.)



    ZUM
    CAMILLUS
    CULTUS DEORUM



    HIERMIT ERHÄLT ER DAS BÜRGERRECHT





    - DCCCLIV AB URBE CONDITA -


    Zitat

    König von Tylus dixit:
    Prima! Wie geht es nun weiter?? (Veröffentlichung durch wen und wo? Was passiert mit dem Übersetzer?)


    Nun, ich würde sagen Einbringung in den Senat und per Decretum beschlossen und in den COD UNI aufgenommen. :)


    Der Übersetzter wird erwähnt und ausbezahlt. :D